Freistaat Thüringen Freistaat Thüringen - Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur

Inhalt

Regelungen zur Kostenbeteiligung

Internationaler Lehreraustausch, Hospitationsaufenthalte im Ausland und Maßnahmen im Rahmen internationaler Bildungsprojekte;

Verwaltungsvorschrift des Thüringer Kultusministeriums vom 26. September 2001 (Gz: 2B 4/50135)

 
 

1. Allgemeines

Zur Förderung des internationalen Kulturaustausches und zum Kennenlernen des Schulwesens anderer Länder können Lehrer aller Schularten an Austauschmaßnahmen mit dem Ausland teilnehmen.
Hospitationsaufenthalte und Lehreraustauschmaßnahmen sollen vor allem Lehrkräften der lebenden Fremdsprachen die Gelegenheit geben, während einer längeren Zeitspanne, gegebenenfalls bis zu einem Jahr, in einem Land ihren Beruf auszuüben, dessen Sprache sie unterrichten.

2. Maßnahmen, für die eine Kostenbeteiligung aus Mitteln des Freistaats Thüringen gewährt werden kann

  • Kurz- und langfristige internationale Lehreraustausche
  • Hospitationsaufenthalte Thüringer Lehrer im Ausland
  • Einsatz von ausländischen Ortslehrkräften an Thüringer Schulen
  • Arbeitstreffen von ausländischen und Thüringer Lehrern im Rahmen bilateraler Absprachen zu Bildungsprojekten in Thüringen
     

Das Thüringer Kultusministerium entscheidet, ob in begründeten Fällen auch andere als die vorstehend genannten Maßnahmen und Personen gefördert werden können.


 

3. Höhe der Kostenbeteiligung durch den Freistaat Thüringen
 

  Dauer Höchstbetrag
der finanziellen
Unterstützung
Bemerkungen
 
3.1. Internationaler Lehreraustausch      
Thüringer Lehrer: bis zu sechs Wochen 510 € bis max. 80% der
nachgewiesenen Reisekosten
  bis zu einem halben Schuljahr 1025 € für nachgewiesene Reisekosten
  bis zu einem Schuljahr 1280 € für nachgewiesene Reisekosten
Ausländische Lehrer:   255 € zur Unterstützung dienstlich
notwendiger Ausgaben in Thüringen
       
3.2 Hospitationsaufenthalte von Thüringer Lehrern an ausländischen Schulen      
  bis zu vier Wochen 510 € bis max. 80% der nachgewiesenen
Reisekosten
       
3.3. Einsatz von ausländischen Deutschlehrern an Thüringer Schulen      
Ausländische Ortslehrkräfte: bis zu einem Schuljahr 255 € Fahrkosten zu Regionaltagungen in
Deutschland
       
3.4. Arbeitstreffen in Thüringen      
Ausländische und Thüringer Lehrer: bis zu einer Woche 155 € Reisekosten innerhalb Thüringens, das Arbeitsprogramm ist mit dem Antrag auf Unterstützung einzureichen

 

4. Antragsberechtigte

Antragsberechtigt sind Lehrkräfte aus Thüringer Schulen, Fachleiter und Lehramtsanwärter der Thüringer Studienseminare sowie ausländische Teilnehmer der unter Nr. 2. genannten Maßnahmen.

 

5. Antragsverfahren

Anträge auf Kostenbeteiligung durch den Freistaat Thüringen können spätestens vier Wochen vor Beginn der Maßnahme an das Thüringer Kultusministerium formlos gestellt werden. Ein Rechtsanspruch auf finanzielle Unterstützung besteht nicht. Eine Förderung ist nicht möglich, wenn bereits aus einem anderen Programm eine Kostenbeteiligung gewährt wird.

 

6. In-Kraft-Treten, Außer-Kraft-Treten

Diese Verwaltungsvorschrift tritt am 1. Januar 2002 in Kraft; gleichzeitig tritt die Verwaltungsvorschrift vom 29. September 1999, GZ: 2B 4/50135 außer Kraft.

Diese Verwaltungsvorschrift tritt am 31. Dezember 2012 außer Kraft.



Erfurt, den 26. September 2001

Hermann Ströbel
Staatssekretär