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Thüringer Lehrerinnen und Lehrer an Schulen im Ausland
Im Rahmen der Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik unterstützt die Bundesrepublik Deutschland seit 1989 durch den Einsatz deutscher Lehrkräfte die Einführung und Weiterentwicklung des Faches Deutsch als Fremdsprache sowie in geringerem Umfang auch des deutschsprachigen Sachfachunterrichts an staatlichen Schulen und Bildungseinrichtungen in Mittel-, Ost- Südosteuropa (MOE), in den Baltischen Staaten, in weiteren Staaten auf dem Gebiet der ehemaligen Sowjetunion (GUS) und der Mongolei.
Das Thüringer Kultusministerium beurlaubt die für den Einsatz ausgewählten Lehrerinnen und Lehrer als Landesprogrammlehrkräfte bei Wahrung ihrer Beamtenrechte bzw. Dienstrechte unter Fortgewährung der Leistungen des Dienstherrn für die Dauer der Auslandstätigkeit. Vollbeschäftigung für die Dauer des Auslandsaufenthaltes wird anerkannt.
Die Lehrkräfte werden auf Planstellen der Gaststaaten eingesetzt und erhalten vom Schulträger zusätzlich ein ortsübliches Gehalt, die dort üblichen sozialen Leistungen sowie die anderen in den Abkommen mit den Empfangsstaaten vorgesehenen Vergünstigungen.
Im Auftrag des Auswärtigen Amts übernimmt das Bundesverwaltungsamt – Zentralstelle für das Auslandsschulwesen - die Kosten für die Dienstantritts- und Rückreise der Lehrkräfte und deren Familienangehörige und gewährt daneben einen Umzugskostenzuschuss entsprechend den jeweils geltenden Richtlinien.
Weitere Informationen sind dem Merkblatt zu entnehmen.
Die Bewerbungsunterlagen sind zweifach bis zum 22. Januar des jeweiligen Jahres auf dem Dienstweg an das
Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur
Referat 3A 7
Postfach 90 04 63
99107 Erfurt
zu senden.
Erst bei Zusage des Einsatzes an einer Schule im Ausland ist die Zuweisungserklärung mit dem Antrag auf Zuweisung an das Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur einzureichen.