Freistaat Thüringen Freistaat Thüringen - Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur

Inhalt

COMENIUS-Assistenzzeiten

Assistenzzeiten für angehende Lehrkräfte als COMENIUS-Assistenten

Was sind die Ziele und Hauptmerkmale?
  • Für die Assistenzkräfte
    • Angehende Lehrkräfte aller Fachrichtungen sollen die Gelegenheit bekommen, in Schulen aller Schulformen und -stufen sowie vorschulischen Einrichtungen ihre Fremdsprachenkenntnisse sowie ihr Wissen über andere europäische Staaten und Bildungssysteme zu verbessern, praktische Unterrichtserfahrungen zu sammeln und ihre pädagogischen Fähigkeiten auszubauen.
    • Volle Integration in das Schulleben und Betreuung durch eine Lehrkraft der Schule.
  • Für die Schulen
    • In den Schulen sollen die Assistentinnen und Assistenten dazu beitragen, die Fremdsprachenkenntnisse der Schülerinnen und Schüler zu verbessern, deren Motivation zum Erlernen von Fremdsprachen zu erhöhen und Interesse an Sprache und Kultur ihres Landes zu wecken.
    • Die Assistenzkräfte sollen außerdem bei der Vermittlung von Kontakten in ihre Heimatländer helfen und die europäische Zusammenarbeit im Rahmen von COMENIUS-Schulpartnerschaften unterstützen.
Wer kann teilnehmen?
  • angehende Lehrkräfte aller Fächer und Schulformen
  • Personen, die einen Abschluss als Lehrkraft haben, aber noch nicht im Schuldienst tätig sind
Die Bewerberinnen und Bewerber
  • dürfen bisher noch nicht in einem festen Berufsverhältnis als Lehrkraft beschäftigt worden sein
  • müssen bei Antritt ihrer Assistentenstelle mindestens vier Semester des betreffenden Fachstudiums an eine Hochschule absolviert haben
  • dürfen noch keinen Zuschuss als COMENIUS-Assistentin bzw. -Assistent erhalten haben
  • dürfen sich nicht gleichzeitig für eine Einsatz als Fremdsprachenassistenzkraft im bilateralen Programm des Pädagogischen Austauschdienstes beworben haben
Verlauf der Assistenzzeit
  • COMENIUS-Assistenzkräfte verbringen mindestens drei bis maximal zehn Monate an einer Gastschule, vorschulischen Einrichtung oder einer Einrichtung der Erwachsenenbildung (keine Hochschule) in einem der am Programm teilnehmenden Staaten.
  • An den Gasteinrichtungen werden die Assistenzkräfte von einer qualifizierten und erfahrenen Lehrkraft betreut.
  • Die Assistenzkräfte sollen, im Rahmen eines mit der Gasteinrichtung abgesprochenen Plans, 12 bis 16 Stunden in der Woche unterrichten.
Welche Zuschüsse sind möglich?
  • Die Assistenzkräfte erhalten einen monatlichen Unterhaltszuschuss, der sich am Lebenshaltungsindex des teilnehmenden Staats orientiert, sowie eine Fahrtkostenerstattung.
  • Beim Einsatz in einem Land, in dem eine weniger verbreitete Sprache gesprochen wird, gibt es die Möglichkeit, einen Zuschuss zur sprachlichen Vorbereitung zu erhalten.
Wie werden Anträge gestellt?
  • Anträge von angehenden Lehrkräften müssen beim PAD bis zum 31. Januar 2011 (Poststempel) eingereicht werden.
  • Anträge von Schulen auf Zuweisung einer COMENIUS-Assistentin bzw. eines COMENIUS-Assistenten sind beim PAD bis spätestens zum 31. Januar 2011 (Poststempel) einzureichen. Vorschulische Einrichtungen reichen ihre Anträge bis zum 31. Januar 2011 (Poststempel) direkt beim PAD ein.
Weitere Informationen
  • im Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur unter Tel.: 0361 3794-253 bzw. E-Mail: anja.uthleb[at]tmbwk.thueringen[punkt]de oder
    beim PAD unter Tel.: 0228 / 501-224 bzw. -257; Fax: 0228 / 501-259

Informationen finden Sie auch im Merkblatt des PAD für COMENIUS-Assistenz