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Der Europäische Qualifikationsrahmen (EQR) ist ein prioritäres Vorhaben der EU-Bildungszusammenarbeit, das sowohl im Lissabon-Prozess als auch im Kopenhagen-Prozess zur beruflichen Bildung verankert ist. Es knüpft an den Hochschulqualifikationsrahmen des Bologna-Prozesses an. Ziel des EQR ist die Verständigung auf einen allgemeinen bildungsbereichübergreifenden Metarahmen auf europäischer Ebene. Dieser soll es ermöglichen, nationale Qualifikationen in den Mitgliedsstaaten in Bezug zueinander zu setzen um so die Transparenz, Vergleichbarkeit und Übertragung von Qualifikationen zu erleichtern.
Die Empfehlungen des Rates und des Europäischen Parlamentes zur Einrichtung eines Europäischen Qualifikationsrahmens für lebenslanges Lernen wurden im April 2008 offiziell in Kraft gesetzt. Kernstück des EQR bildet ein Referenzrahmen mit acht Niveaustufen, die auf der Grundlage von Lernergebnissen (learning outcomes) durch Deskriptoren in übergeordneten Beschreibungskategorien (Kompetenzen) qualitativ definiert werden.
Praktische Bedeutung kann ein EQR erst erlangen, wenn die EU-Mitgliedstaaten die Leistungen ihrer Bildungssysteme und sonstiger Lernangebote in Form von Lernergebnissen / Kompetenzen und Niveaustufen beschreiben und ihren praktischen Nutzen erprobt haben. Vor diesem Hintergrund gilt es, den Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) zu entwickeln. Er soll ein transparentes Instrument im europäischen Kontext darstellen.
Das Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur ist aktiv im Rahmen der KMK-AG-EQR und der Fachausschüsse der Kultusministerkonferenz an dem Prozess zur innerstaatlichen Umsetzung beteiligt. Struktur und Aufbau des DQR sollen sich am EQR orientieren, um damit eine Vergleichbarkeit sicherzustellen und die Anwendung des DQR und EQR als Übersetzungsinstrument zu den Bildungssystemen der anderen beteiligten Länder zu erleichtern.
Bis 2012 sollen auf Empfehlung der Kommission die Mitgliedstaaten dafür sorgen, dass alle neuen Qualitätsnachweise / Abschlüsse und Europass-Dokumente einen Verweis auf das entsprechende DQR-Niveau enthalten.
Die Potentiale des Deutschen Qualifikationsrahmens werden als große Chance bewertet, das deutsche Qualifikationssystem transparenter zu machen, seine Verlässlichkeit, Durchlässigkeit sowie Qualitätssicherung zu unterstützen. Er wird mithelfen, die Mobilität von Lernenden und Beschäftigten zwischen Deutschland und EU-Mitgliedstaaten im Sinne bestmöglicher Chancen zu fördern.
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Empfehlungen des Europäischen Parlamentes und des Rates
23. April 2008 zur Einrichtung des Europäischen Qualifikationsrahmens für lebenslanges Lernen
Europäische Kommission
Informationsseiten zum Europäischer Qualifikationsrahmen
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Bundesministerium für Bildung und Forschung
Deutscher Qualifikationsrahmen für Lebenslanges Lernen
Deutscher Bundestag
Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung - 7. Juli 2010: Öffentliche Anhörung zum Thema "Europäischer Qualifikationsrahmen/ Deutscher Qualifikationsrahmen"