Inhalt
Rudern
Schuljahr 2011/12
Standardprogramm
Wettkämpfe
Wettkampf II Mädchen und Jungen Jahrgänge 1995 - 1997
Wettkampf III Mädchen und Jungen Jahrgänge 1998 - 2000
Wettkampf II Mädchen Doppelvierer mit Steuermann 1000 m
Gig-Doppelvierer mit Steuermann 1000 m
Wettkampf II Jungen Doppelvierer mit Steuermann 1000 m
Gig-Doppelvierer mit Steuermann 1000 m
Gig-Vierer mit Steuermann 1000 m
Achter 1000 m
Wettkampf III Mädchen Doppelvierer mit Steuermann 1000 m
Wettkampf III Jungen Doppelvierer mit Steuermann 1000 m
Allgemeine Bestimmungen
1. Die Rennen werden - soweit in dieser Ausschreibung nichts anderes durch diese Ausschreibung festgelegt ist - nach den Wettkampfbestimmungen des Deutschen Ruderverbandes (RWR und Bestimmungen JuM) ausgetragen. Insbesondere wird auf die Ziffer 2.3.2 und deren Ausführungsbestimmungen in den RWR hingewiesen (Mindest- und Höchstmaße der Gigs müssen eingehalten werden). Die Aufgaben des Schiedsgerichts werden vom Regattaausschuss übernommen und der DRV-Vertreter bei JTFO kann Entscheidungen gemäß Ziffer 2.1.3 AWB übernehmen.
2. Ein Schüler ist nur startberechtigt, wenn er ein Dokument der Schule (mit Name, Vorname, Geburtsdatum) vorliegt, aus dem hervorgeht, dass gegen einen Start bei einer Ruderregatta keine ärztlichen Bedenken bestehen. Anstelle des Dokuments der Schule wird auch die Juniorenlizenz (Ziffer 2.2.6 RWR) des DRV anerkannt. Die ärztliche Untersuchung muss nach dem 1. Oktober des dem laufenden Regattajahr vorhergehenden Jahres erfolgt sein. Für Steuerleute ist die ärztliche Unbedenklichkeitsbescheinigung nicht erforderlich.
3. Steuerleute müssen mindestens dem Jahrgang 2000 angehören. Sie dürfen jedoch nicht älter sein als die Teilnehmer, die in der jeweiligen Wettkampfklasse dem ältesten Jahrgang angehören.
4. Doppelstarts beim Bundesfinale sind nicht zulässig. Diese Einschränkung gilt nicht für Steuerleute.
5. Ummeldungen gemäß Ziffer 2.6.4 RWR - bis zur Hälfte der Mannschaft - sind spätestens eine Stunde vor Beginn des Rennens (Vorlauf) unter Nachweis der Schulzugehörigkeit und Vorlage der ärztlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung bzw. der Jugendlizenz (entfällt, sofern die Ruderer in der Liste des DRV veröffentlicht sind) der bisher nicht gemeldeten Ruderer im Regattabüro vorzunehmen.
6. Nimmt eine Mannschaft mit mehreren Booten am Landes- bzw. Bundes- finale teil, so kann für jedes Boot ein Betreuer gestellt werden. Sofern sich eine Schule jedoch mit Jungen- und Mädchenmannschaften für das Bundesfinale qualifiziert, ist dafür Sorge zu tragen, dass diese getrennt von je einer Begleitperson beaufsichtigt werden, weil Jungen- und Mädchenmannschaften in Berlin in verschiedenen Häusern untergebracht sind.
7. Boote und Bootsanhänger sind vom jeweiligen Bundesland auf eigene Kosten zu versichern. Die Deutsche Ruderjugend ist hier bei Bedarf behilflich. Dieser Bedarf ist bis spätesten 15. Juli eines jeden Jahres beim DRV-Jugendsekretariat anzumelden. Die Kommission JUGEND TRAINIERT FÜR OLYMPIA der Deutschen Schulsportstiftung übernimmt keinerlei Haftung. Die Meldung und Abrechnung der Bootstransporte erfolgt über die Kultusbehörden an die Organisationsleitung Berlin. Die Meldung der Bootstransporte für das Bundesfinale muss spätestens bis zum offiziellen Meldeschluss vorliegen.
Ergänzungsprogramm
Wettkämpfe
Wettkampf III Mädchen und Jungen Jahrgänge 1998 - 2000
Mixed-Doppelvierer mit Steuermann 1000 m
Mannschaftsfahren im Einer