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Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur in Zusammenarbeit mit dem Landessportbund Thüringen und den Sportfachverbänden in Thüringen.
Die Schulsportwettbewerbe in Thüringen werden entsprechend der Verwaltungsvorschrift des Thüringer Kultusministeriums vom 14. September 1996, Organisation und Durchführung der Schulsportwettbewerbe in Thüringen, Az: 2A 5/51730/30, veröffentlicht im gemeinsamen Amtsblatt des Thüringer Kultusministeriums und des Thüringer Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kultur (GemAbl.S.375), geändert durch Verwaltungsvorschrift vom 17. September 2001 (Az: 2A 5/51730), GemAbl. S.395, organisiert und durchgeführt.
Am Bundeswettbewerb der Schulen JUGEND TRAINIERT FÜR OLYMPIA sind nur Mannschaften startberechtigt, deren Schüler aus einer Schule kommen.
Zum Landesfinale sind nur Schüler startberechtigt, die zum Zeitpunkt des Wettkampfes (Landesfinale) noch der Schule angehören, welche die Mannschaft stellt. Bei einem Schulwechsel nach Austragung der Landesfinalveranstaltung erhält dieser Schüler durch das Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur eine Starterlaubnis zur Teilnahme am Bundesfinale.
Kommt es zu einem Schulwechsel vor der Austragung des Landes- oder Regionalfinals, so ist dieser Schüler nicht mehr für seine bisherige Schule startberechtigt.
Am Landesfinale nehmen jeweils nur die Sieger der Regionalfinals teil.
In den Sportarten, die an den drei Sportgymnasien in Thüringen vertiefend unterrichtet werden, kommen die Mannschaften dieser Schulen erst beim Landesfinale zum Einsatz. Belegt eine Mannschaft des Sportgymnasiums in einer anderen Sportart beim Regionalfinale den 1. Platz, so erwirbt zusätzlich die zweitplatzierte Mannschaft das Startrecht für das Landesfinale.
Es ist unbedingt zu beachten, dass die Bestätigung der Schulzugehörigkeit durch den Schulleiter am Tag des Wettbewerbs auf der Schülerliste beim Ausrichter abzugeben ist. Ist diese Meldeliste zu Beginn des Wettbewerbes nicht vorhanden und kann auch nicht vor Beginn der Endrunde an diesem Tag nachgereicht werden, so ist eine Teilnahme nur außerhalb der Konkurrenz möglich.
Die Meldungen der Schulen für das jeweilige Stadt- bzw. Kreisfinale sind an das zuständige Staatliche Schulamt zu richten. Der verantwortliche Schulsportkoordinator am Staatlichen Schulamt meldet seinen Teilnehmer am Regionalfinale (keine namentliche Meldung) bis zum 31. Oktober (Frühjahrsportarten) bzw. bis zum 28. Februar des laufenden Schuljahres (Sommersportarten) an den für das jeweilige Regionalfinale verantwortlichen Schulsportkoordinator des ausrichtenden Staatlichen Schulamtes. Für die Wettbewerbe, für die auf Regionalebene keine Ausscheide durchgeführt werden, erfolgen die Meldungen der teilnehmenden Schulen direkt an das für das Landesfinale zuständige Staatliche Schulamt. Dabei ist darauf zu achten, dass die Meldung mit vollständiger Schuladresse erfolgt. Die Sportgymnasien melden ihre Teilnahme an den Wettbewerben in den Sportarten, die vertiefend unterrichtet werden,ebenfalls direkt an das für das Landesfinale zuständige Staatliche Schulamt. Das mit der Ausrichtung beauftragte Staatliche Schulamt sendet mindestens vier Wochen vor Beginn des Regionalfinals die detaillierte Ausschreibung mit dem Ablaufplan an die Schulsportkoordinatoren der gemeldeten Kreise.
Die Ausrichter eines Landesfinals versenden diese Informationen mindestens 14 Tage vorher an die Ausrichter der Regionalfinals, damit diese Unterlagen den Erstplatzierten der Regionalfinals bereits ausgehändigt werden können. Ein Abdruck dieser Schreiben geht an das TMBWK.
Zum Wettkampf sind die ordnungsgemäß ausgefüllten Schülerlisten dem Schieds- bzw. Kampfgericht zu übergeben. Ist diese Meldeliste zu Beginn des Wettbewerbes nicht vorhanden, kann bei Gruppenspielen (Vorrunde) die Mannschaft bis zu Beginn der Endrunde am Wettspielbetrieb teilnehmen, wenn der Betreuer bereit ist, die erforderliche Liste nachzureichen (per Fax durch Schulleitung). Liegt die Bestätigung der Schulzugehörigkeit nicht vor Beginn der Endrunde vor, so ist eine weitere Teilnahme nicht möglich. Bei Entscheidungen "Jeder gegen Jeden" kann die Mannschaft nur außerhalb der Konkurrenz am Wettbewerb teilnehmen. Bei Schülern, die am Wettkampftag nachgemeldet werden, muss die Bestätigung der Schulzugehörigkeit durch den Schulleiter vorgelegt werden. Liegt diese Bestätigung nicht vor, darf der Schüler nicht starten.
Die Ausrichter der Regionalausscheide übermitteln die Angaben der für das Landesfinale qualifizierten Mannschaften innerhalb von 5 Tagen unter Verwendung des Teilnahmemeldeformulars an das mit der Ausrichtung des jeweiligen Landesfinales beauftragte Staatliche Schulamt. Das Ergebnis des jeweiligen Wettbewerbs ist innerhalb von 2 Kalendertagen unter Verwendung des Ergebnismeldeformulars per Mail an das Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur, Referat 3A6 zu senden. Die Ergebnisprotokolle mit den Meldelisten der teilnehmenden Mannschaften verbleiben am ausrichtenden Schulamt
Die Einhaltung der ausgeschriebenen Jahrgänge in den Wettkampfklassen ist unbedingt erforderlich. Stichtag ist der 1. Januar der jeweiligen Jahrgänge in der ausgeschriebenen Wettkampfklasse. Auch der Einsatz eines jüngeren Sportlers führt zur Disqualifikation der gesamten Mannschaft.
In einer Sportart darf jeder Schüler nur in einer Wettkampfklasse zum Einsatz kommen!
Scheidet ein Schüler mit seiner Mannschaft in der eingesetzten Wettkampfklasse aus, so ist er in der nächsthöheren Ebene der Ausscheide für seine Schule wieder startberechtigt, sofern sich die Schule qualifiziert hat und er die Jahrgangsanforderungen dieser Wettkampfklasse erfüllt.
Im Schuljahr 2011/2012 werden in der Regel die Wettkampfklassen II und III bis zum Bundesfinale und die Wettkampfklasse IV bis zum Regionalfinale geführt.
Für die Durchführung der Schulsportwettbewerbe auf der Ebene der Landkreise und kreisfreien Städte obliegt die Bereitstellung der erforderlichen Anzahl von Lehrern für die Organisation und Durchführung dieser Schulveranstaltungen dem zuständigen Staatlichen Schulamt, wobei die von den Sportvereinen/Sportfachverbänden und kommunalen Gebietskörperschaften unentgeltlich angebotene personelle und sächliche Unterstützung gern angenommen wird.
Die Kosten für die Vorbereitung und Durchführung der Wettbewerbe auf der Ebene der Landkreise und kreisfreien Städte werden von den Landkreisen und kreisfreien Städten übernommen.
Die Kosten für die Organisation und Durchführung der ausgeschriebenen Regional- und Landesfinals im Wettbewerb JUGEND TRAINIERT FÜR OLYMPIA werden durch das Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur getragen.
Die Rechnungen über die Transportkosten für die Schulmannschaften, die am Regional- bzw. Landesfinale teilgenommen haben, sind innerhalb von 14 Tagen an den Schulsportkoordinator des ausrichtenden Staatlichen Schulamtes zu senden. (Keine Rechnungen an das TMBWK!)
Für die Mannschaften und deren Betreuer werden die Kosten für Fahrt, Unterkunft und Verpflegung hauptsächlich von der Deutschen Schulsportstiftung und den Kultusbehörden der Länder getragen. Die am Bundesfinale teilnehmenden Schülerinnen und Schüler leisten derzeit einen Eigenanteil in Höhe von 45.- Euro.
Zum Frühjahrs- und Herbstfinale in Berlin gehen den Schulen die Informationen direkt vom Organisationskomitee zu. Die Organisation des Transports zum Bundesfinale in Berlin wird ebenfalls vom Ausrichter übernommen.
Die Entscheidung über die Wahl des Verkehrsmittels trifft der zuständige Schulsportkoordinator in Absprache mit dem Betreuer der qualifizierten Mannschaft. Dabei sollten Fahrten grundsätzlich nur mit öffentlichen Verkehrsmitteln durchgeführt werden. Die Möglichkeiten der Ermäßigung bei diesen Fahrten müssen in Anspruch genommen werden.
Ist der Einsatz von Bussen erforderlich, so sind die Möglichkeiten der gemeinsamen Anreise von qualifizierten Schulmannschaften benachbarter Kreise zu prüfen.
Bei allen Wettkämpfen ist ein Schieds-/Kampfgericht zu benennen, das über alle Einsprüche entscheidet. Proteste, die im Wettkampfgeschehen ihre Ursachen haben, sind unmittelbar nach Bekanntwerden des Anlasses schriftlich an den Vorsitzenden des Schieds-/Kampfgerichtes zu richten. Protestgebühren werden nicht erhoben. Verstöße gegen die Bestimmungen der Ausschreibung (falscher Jahrgang, unvollständige Schülerliste, fehlende Unterschrift des Schulleiters etc.) können jederzeit nach Prüfung des Sachverhalts vom Schieds-/Kampfgericht ohne vorhergehenden Einspruch mit Ausschluss der Mannschaft vom Wettkampf geahndet werden. Die Entscheidung wird der betroffenen Schule schriftlich vom Vorsitzenden des Schieds-/Kampfgerichts mitgeteilt. Das Thüringer Ministerium für Bildung,Wissenschaft und Kultur, Referat 3A6, Werner-Seelenbinder-Straße 7, 99096 Erfurt, erhält einen Abdruck dieses Schreibens.
Über Verstöße, die erst nach Beendigung des Wettkampfes bekannt werden (Einsatz nicht startberechtigter Schüler), entscheidet das Thüringer Ministerium für Bildung,Wissenschaft und Kultur, Referat 3A6, Werner-Seelenbinder-Straße 7, 99096 Erfurt. Bei schweren Verstößen behält sich das Referat vor, gegenüber der Schule und dem verantwortlichen Mannschaftsbetreuer weitere disziplinarische Maßnahmen zu ergreifen.
Im Standardprogramm werden die Bundessieger der einzelnen Sportarten ermittelt. Startberechtigt sind beim Bundesfinale die jeweiligen Landessieger aus den 16 Ländern der Bundesrepublik Deutschland (Ausnahme Skilanglauf: 2 Mannschaften pro Bundesland). Zum Standardprogramm gehören in der Regel die Wettkämpfe der Wettkampfklassen II und III.
In den einzelnen Sportarten ist die Anzahl der ausgeschriebenen Wettkampfklassen unterschiedlich. Sie wird in jedem Jahr, ebenso wie die Zuordnung der Jahrgänge zu den Wettkampfklassen, festgelegt. Einzelheiten sind der nachstehenden Übersicht zu entnehmen.
Die Wettbewerbe werden getrennt nach Jungen und Mädchen ausgetragen, sofern in der Ausschreibung nichts anderes festgelegt ist.
| Standardprogramm | ||||
| Altersbegrenzung für die im Schuljahr 2011/2012 zur Austragung kommenden Sportarten | ||||
| | WK I | WK II | WK III | WK IV |
| Badminton | - | 1995 - 19981) | 1997 - 20001) | - |
| Basketball | - | 1995 - 1998 | 1997 - 2000 | - |
| Beachvolleyball | - | 1995 - 19981) | - | - |
| Fußball | - | 1996 - 1998 | 1998 - 2000 | - |
| Gerätturnen | - | - | 1997 - 20002) | 1999 -20024) |
| Golf | - | 1995 - 19981) | - | |
| Handball | - | 1995 - 1998 | 1997 - 2000 | - |
| Hockey ³) | - | - | 1997 - 2000 | - |
| Judo | - | - | 1997 - 2000 | - |
| Leichtathletik | - | 1995 - 1998 | 1997 - 2000 | - |
| Rudern | - | 1995 - 1997 | 1998 - 2000 | - |
| Schwimmen | - | - | 1997 - 2000 | 1999 -20024) |
| Skilanglauf | - | - | 1997 - 2000 | - |
| Tennis | - | - | 1997 - 2000 | - |
| Tischtennis | - | 1995 - 1998 | 1997 - 2000 | - |
| Volleyball | - | 1995 - 1998 | 1997 - 2000 | - |
| 1) nur für gemischte Mannschaften 2) nur für Mädchen 3) Kleinfeldhockey 4) Nur für Schüler/-innen ab der Jahrgangsstufe 5 | ||||
Das Ergänzungsprogramm umfasst in der Regel die Wettkampfklassen I und IV, darüber hinaus diejenigen Wettkampfklassen der Sportarten des Standardprogramms, die nicht zum Bundesfinale führen.
Die Kultusministerien/Senatsverwaltungen bzw. die Schulbehörden der Länder treffen jeweils für ihr Land die erforderlichen Entscheidungen.
Zum Ergänzungsprogramm des Bundeswettbewerbs gehören auch die Vielseitigkeitswettkämpfe (WK IV) des neuen Talentwettbewerbs und die Grundschulwettbewerbe der Jahrgangsstufen 3 und 4 (Wettkampfklasse V) in den Sportarten des Standardprogramms.
| Ergänzungsprogramm | ||||
| Altersbegrenzung für die im Schuljahr 2011/2012 zur Austragung kommenden Sportarten | ||||
| | WK I | WK II | WK III | WK IV |
| Badminton | 1992 - 19961) | - | - | 1999 – 20022) |
| Basketball | 1992 - 1996 | - | - | 1999 – 20022) |
| Beachvolleyball | 1992 - 19961) | - | 1997 - 20001) | - |
| Fußball | 1992 - 1996 | - | - | 2000 - 20022) |
| Gerätturnen | 1992 - 1996 | 1995 - 1998 | 1997 - 20001) | - |
| Golf | - | - | 1997 - 20001) | - |
| Hallenhandball | 1992 - 1996 | - | - | 1999 – 20022) |
| Hockey 4 | 1992 - 1996 | 1995 - 1998 | - | 1999 – 20022) |
| Judo | 1992 - 1996 | 1995 - 1998 | - | 1999 – 20022) |
| Leichtathletik | 1992 - 1996 | - | - | 1999 – 20022) |
| Rudern | 1992 - 1995 | - | - | 1999 – 20022) |
| Schwimmen | 1992 - 1996 | 1995 - 1998 | - | |
| Skilanglauf | 1992 - 1996 | 1995 - 1998 | - | 1999 – 20022) |
| Tennis | 1992 - 1996 | 1995 - 1998 | - | 1999 – 20022) |
| Tischtennis | 1992 - 1996 | - | - | 1999 – 20022) |
| Volleyball | 1992 - 1996 | - | - | 1999 – 20022) |
| 1) nur für gemischte Mannschaften 2) nur für Schüler/-innen ab der Jahrgangsstufe 5 3) nur für Jungen 4) Kleinfeldhockey | ||||
In allen Sportarten können Mannschaften jeweils nur aus einer Schule gebildet werden. Schüler, die in der gymnasialen Oberstufe an Kursen im Fach Sport an einer anderen Schule teilnehmen, dürfen nur in Mannschaften ihrer Stammschule starten.
Die Ermittlung der Landessieger erfolgt durch die Kultusbehörden der Länder. In partnerschaftlicher Zusammenarbeit stellen die beteiligten Sportfachverbände ihre Hilfe auf allen Wettkampfebenen zur Verfügung.
Für die Bundesfinalveranstaltungen gelten für Entscheidungen des Schiedsgerichts folgende Regeln:
Das Schiedsgericht entscheidet über alle Einsprüche im Rahmen der Wettbewerbe der Bundesfinalveranstaltungen endgültig. Eine Berufung gegen die Entscheidung des Schiedsgerichts ist nicht möglich.
Die Grundlage für die Entscheidung des Schiedsgerichts bildet die jeweils gültige Ausschreibung des Bundeswettbewerbs. In Bereichen, in denen die Ausschreibung keine besonderen Regelungen trifft, ist nach den Bestimmungen des jeweiligen Sportfachverbandes zu entscheiden. Über jedes Schiedsgerichtsverfahren wird ein Protokoll gefertigt und den Wettkampfunterlagen beigefügt.
Ergeben sich nach dem Abschluss der Finalwettkämpfe neue Aspekte für einen Einspruch, die dem Schiedsgericht während des Ablaufs der Wettkampfveranstaltung noch nicht bekannt waren, ist ein Einspruch über die Geschäftsstelle in Düsseldorf an den Vorsitzenden der Kommission JUGEND TRAINIERT FÜR OLYMPIA der Deutschen Schulsportstiftung zu richten. Die Kommission berät sich mit dem Schiedsgericht und fällt die endgültige Entscheidung.
Zum Bundesfinale sind nur die Schüler startberechtigt, die zum Zeitpunkt der jeweiligen Veranstaltung der Schule angehören, welche die Mannschaft stellt.
Schüler, die sich mit ihren Schulmannschaften für das Bundesfinale qualifiziert haben, jedoch einen Schulwechsel vornehmen, können die Starterlaubnis bei der zuständigen Kultusbehörde für ihre bisherige Schule erhalten. Beim Frühjahrs- bzw. Herbstfinale in Berlin darf ein Schüler nur in einerSportart und in einer Mannschaft starten.
Zum Bundesfinale kann jedes Land pro Wettkampfklasse eine Mannschaft entsenden (Ausnahme: Skilanglauf). Über Sonderregelungen entscheidet die Kommission JUGEND TRAINIERT FÜR OLYMPIA im Einvernehmen mit der Kommission „Sport“ der KMK.
Jede Mannschaft muss beim Bundesfinale von einer Lehrkraft, im Ausnahmefall von einer von der Schulleitung beauftragten volljährigen Person, betreut werden.
Die für ein Bundesfinale qualifizierten Schulmannschaften reichen ihre Meldung zur jeweiligen Finalveranstaltung – versehen mit der Bestätigung der Schulleitung – an die für sie zuständige Kultusbehörde, die die Meldungen geschlossen für das Frühjahrs- und Herbstfinale an die Organisationsleitung Berlin bzw. für das Winterfinale an das Organisationskomitee des jeweiligen Austragungsortes weiterleiten.
Die Teilnehmerausweise werden am Anreisetag bei der Akkreditierung ausgegeben. Hierfür ist für jeden Teilnehmer und den Betreuer der Schulmannschaft ein aktuelles Lichtbild sowie ein amtlicher Ausweis (Personal- bzw. Kinderausweis oder Reisepass) vorzulegen. Schülerausweise und Ausweise der Sportfachverbände werden nicht anerkannt. Für ausländische Schüler, die nicht im Besitz eines gültigen Ausweises sind, kann an dessen Stelle eine Kopie desjenigen Elternteils akzeptiert werden, in den der betreffende Schüler eingetragen ist. Auf der Grundlage dieses Legitimationsnachweises wird bei der Akkreditierung die Spiel- und Startberechtigung erteilt.
Voraussetzung für die Startberechtigung einer Mannschaft ist auch der Nachweis der Kostenbeteiligung in Höhe von 45.- Euro je Schüler für Fahrt, Unterbringung, Verpflegung u.a..
Die Höhe der genannten Kostenbeteiligung ist unter dem Vorbehalt einer eventuell im Vorfeld der jeweiligen Finalveranstaltung notwendig werdenden Erhöhung angesetzt.
Bei Bundesfinalveranstaltungen ist entsprechend der Vereinbarungen der Kommission „Sport“ der KMK über die Werbung bei Finalveranstaltungen das Tragen von Kleidung mit Werbeaufdruck im Wettkampf nicht zulässig. Um zu verdeutlichen, dass es sich um eine Schulveranstaltung handelt, darf die Wettkampfkleidung nur den Schul- bzw. Ortsnamen tragen. Bei Nichtbeachtung wird das Schieds- bzw. Kampfgericht die Spiel- bzw. Starterlaubnis entziehen.
Bei Bundesfinalveranstaltungen haben alle Mannschaften in einheitlicher Sportkleidung (Trikots und Hosen, im Mädchenhockey und Mädchentennis auch Röcke) anzutreten. Schüler, die diese Aufforderung nicht erfüllen, werden vom Schieds- bzw. Kampfgericht zum Wettkampf nicht zugelassen.
Auf allen Ebenen des Bundeswettbewerbs der Schulen JUGEND TRAINIERT FÜR OLYMPIA sind die Wettkämpfe Schulveranstaltungen. Damit besteht für alle Schüler und Lehrkräfte Unfallversicherungsschutz. Die beteiligten Funktionsträger der Sportfachverbände bzw. Vereine sind über die jeweiligen Sportversicherungen der Verbände/Vereine unfallversichert.
Änderungen in den allgemeinen Bestimmungen, den Hinweisen zur Durchführung der Bundesfinalveranstaltungen und den Hinweisen zum Versicherungsschutz sind durch Beschlüsse der Kommission JUGEND TRAINIERT FÜR OLYMPIA der Deutschen Schulsportstiftung jederzeit möglich.
| Region | Schulamt | Kreis |
| A | Gera/Schmölln | kreisfreie Stadt Gera Landkreis Altenburger Land Landkreis Greiz |
| Jena/Stadtroda | kreisfreie Stadt Jena Saale-Holzland-Kreis Saale-Orla-Kreis | |
| Teilnehmer am | Regionalfinale maximal 6 | |
| B | Eisenach | kreisfreie Stadt Eisenach |
| | Wartburgkreis | |
| Neuhaus | Landkreis Hildburghausen | |
| | Landkreis Sonneberg | |
| Schmalkalden | Landkreis Schmalkalden-Meiningen | |
| | kreisfreie Stadt Suhl | |
| Teilnehmer am | Regionalfinale maximal 6 | |
| C | Artern | Kyffhäuserkreis |
| | Landkreis Sömmerda | |
| Bad Langensalza | Landkreis Gotha | |
| | Unstrut-Hainich-Kreis | |
| Worbis | Landkreis Eichsfeld | |
| | Landkreis Nordhausen | |
| Teilnehmer am | Regionalfinale maximal 6 | |
| D | Erfurt | kreisfreie Stadt Erfurt |
| Weimar | kreisfreie Stadt Weimar | |
| | Landkreis Weimarer Land | |
| Rudolstadt | Ilm-Kreis | |
| | Landkreis Saalfeld-Rudolstadt | |
| Teilnehmer am | Regionalfinale maximal 6 |
Die Sieger der Kreise qualifizieren sich für das Finale in ihrer Region.
Sollte die Beteiligung in einzelnen Sportarten nicht die erforderliche Anzahl an Meldungen für die Durchführung eines Regionalfinales aufweisen, werden die ermittelten Kreissieger zum Landesfinale eingeladen.