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Empfehlungen zur Schulnetzplanung
Gemeinsame Empfehlungen der kommunalen Spitzenverbände und des Thüringer Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur zur Schulnetzplanung der allgemein bildenden Schulen
ABL 1/2006 des Thüringer Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur vom 18. Januar 2006
1. Ziele der gemeinsamen Empfehlungen zur Schulnetzplanung
Die folgenden gemeinsamen Empfehlungen sollen dazu beitragen, dass in allen Regionen Thüringens ein Schulnetz besteht, durch das ein möglichst vollständiges und wohnortnahes Bildungsangebot unterbreitet wird. Durch die äußeren Schulbedingungen soll ein Rahmen geschaffen werden, der die Entwicklung von eigenverantwortlichen Schulen sowie die erfolgreiche Umsetzung der Thüringer Vorhaben zur Qualitätsentwicklung und –sicherung ermöglicht.
Die Belastung der Schüler durch den Schulweg soll unter Beachtung der territorialen Gegebenheiten und verkehrstechnischen Anbindungen so gering wie möglich gehalten werden.
Die langfristige Entwicklung der Schülerzahlen ist zu beachten.
Örtliche Gegebenheiten, wie zum Beispiel Einbindung in das Netz des öffentlichen Nahverkehrs, Sanierungsbedarf sowie Auslastung von Raumkapazität können Berücksichtigung finden.
2. Größe der Schulen
Die folgenden Angaben zur Anzahl von Klassen bzw. Kursen erscheinen für einen
geordneten Schulbetrieb mindestens erforderlich.
(1) In Grundschulen soll die Bildung von vier Klassen möglich sein.
Die Schülermindestzahl soll 15 Schüler pro Jahrgangsstufe betragen.
(2) In Regelschulen soll in den Klassenstufen 7 bis 9 die Bildung jeweils einer auf
den Hauptschul- und einer auf den Realschulabschluss bezogenen Klasse bzw. entsprechender Kurse möglich sein.
Die Schülermindestzahl soll 36 Schüler pro Jahrgangsstufe betragen.
(3) In Gymnasien soll in der Eingangsklassenstufe die Bildung von mindestens zwei Klassen und in der Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe die Bildung von mindestens drei parallelen Stammkursen möglich sein.
Die Schülermindestzahl soll 60 Schüler in der Eingangsklassenstufe betragen.
(4) In Förderzentren soll in den Bildungsgängen der Grundschule, der Regelschule und der Lernförderung die Bildung jeweils von soviel Klassen möglich sein, wie der Bildungsgang Klassenstufen enthält.
Im Bildungsgang zur individuellen Lebensbewältigung soll die Bildung von
jeweils einer Klasse in der Unter-, Mittel-, Ober- und Werkstufe möglich sein.
3. Entfernungen zum Schulstandort bzw. Zeiten für den Schulweg
Die in der nachfolgenden Tabelle genannten Entfernungen zwischen Wohnort/Wohnung und Schulstandort oder die Zeiten für den Schulweg sollen möglichst nicht überschritten werden.
| Schulart |
Maximale Entfernung zwischen Wohnort/Wohnung und Schulstandort in km |
Maximale Zeit für den Schulweg in Minuten |
| Grundschule |
8 |
2 x 30 |
| Regelschule |
16 |
2 x 45 |
| Gymnasium |
25 |
2 x 60 |
| Regionale Förderzentren |
25 |
2 x 60 |