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Schuljahr 2005/2006
Thüringer Lehr- und Lernmittelverordnung
- ThürLLVO -
Thüringer Lehr- und Lernmittelverordnung (ThürLLVO), Lesefassung
Größe: 37245 Bytes
Gesetz und Verordnungsblatt 8/2005 mit Thüringer Lehr- und Lernmittelverordnung
Größe: 513022 Bytes
Informationsbrief an die Lernmittelverantwortlichen der Schulen (PDF)
Größe: 54922 Bytes
Durchführungsbestimmung mit Anlagen
- DurchFB -
DurchFB, Textfassung (PDF)
Größe: 112233 Bytes
DurchFB, Elternbrief mit Anlagen (PDF)
Größe: 84891 Bytes
DurchFB, Anlagen zum Elternbrief (Word)
Größe: 34816 Bytes
DurchFB, Mustervorlage Rückfragen gegenüber den Eltern / volljährigen Schülern (Word)
Größe: 23040 Bytes
DurchFB, Landeszuschuss für staatliche Schulen (Word)
Größe: 38400 Bytes
DurchFB, Landeszuschuss für Schulen in freier Trägerschaft (Word)
Größe: 30208 Bytes
DurchFB, Planung Bücher (PDF) *
Größe: 13537 Bytes
DurchFB, Planung der spezifischen Lernmittel (PDF) *
Größe: 8743 Bytes
DurchFB, Planung der schulbuchersetzende Lernsoftware (PDF) *
Größe: 8530 Bytes
DurchFB, Mustervorlage Schadensersatz (Word, Stand vom 26.06.2005)
Größe: 32256 Bytes
* Dieses Datein sind bereits in der unten angebotenen Fassung des Schulbuchkatalogs (Excel) enthalten.
Schulbuchkatalog
2005/2006
1. Hinweise für die Thüringer Schulen
Die mit Unterstützung des Thüringer Arbeitskreises Schulsoftware erstellten Dateien ermöglichen im Rahmen der Durchführungsbestimmungen zur Schulbuchbeschaffung für das Schuljahr 2005/2006 eine rechnergestützte Bearbeitung der Bestellung.
Insbesondere durch die Verknüpfung der Formblätter für die Bestellung mit dem Thüringer Schulbuchkatalog 2005/2006 besteht die Möglichkeit zur Übernahme von Daten, wodurch sich der Aufwand für die Schulen reduziert.
2. Herunterladen
Vor dem Herunterladen der gepackten Datei wird das Anlegen eines separaten Zielordners auf dem Schul-PC empfohlen, z.B. "SBK2005". Diesen Ordnernamen und den Speicherort sollten Sie sich unbedingt notieren.
Nun können Sie entweder die gepackte oder die die selbstentpackende Datei herunterladen. Da beide Versionen die gleichen Datein beinhalten, genügt das Herunterladen von nur einer Datei.
2.1 gepackte ZIP-Version
Nachfolgend wird die gepackte Datei zum Herunterladen angeboten:
sbk2005.zip für Excel
Größe: 311819 Bytes
Nach dem Herunterladen auf Ihren Rechner ist dort die Datei "sbk2005.zip" zu entpacken. Dadurch werden die beiden Dateien "KDL_2005.XLS" und "Katalog.xls" auf Ihrem Rechner gespeichert.
2.2 selbstentpackende ZIP-Datei
Nachfolgend wird die selbstentpackende Datei zum Herunterladen angeboten:
sbk2005.exe für Excel
Größe: 342622 Bytes
Nach dem Herunterladen auf Ihren Rechner ist dort die Datei "sbk2005.exe" zu starten (Doppelklick). Anschließend werden Sie nach dem Speicherort gefragt. Nutzen Sie hierbei vorzugsweise den angelegten Ordner "SBK2005".
Im Anschluss werden die beiden Dateien "KDL_2005.XLS" und "Katalog.xls" auf Ihrem Rechner in diesem angegebenen Verzeichnis gespeichert.
3. Öffnen der Excel-Dateien
Zunächst müssen Sie die Datei "KDL_2005.XLS" öffnen. Die gesamte Anwendung erfordert, dass die Makroverarbeitung aktiviert ist. Nach dem Öffnen der Datei "KDL_2005.XLS" muss sich unmittelbar ein Dialog mit der Aufforderung zum Nachladen der Datei "katalog.xls" anschließen. Wenn dieser Dialog nicht eingeblendet wurde, ist die Makroverarbeitung deaktiviert. Sie muss wie folgt aktiviert werden:
| Excel 97 | im Menü "Extras" | => | "Optionen" | => | "Allgemein" | |||
| Excel 2000 / XP /2003 | im Menü "Extras" | => | "Marko" | => | "Sicherheit" | => | Option "mittel" |
Danach schließen Sie bitte die Datei und öffnen sie anschließend erneut.
Es ist weiterhin darauf zu achten, dass der Dateiname des Schulbuchkataloges "Katalog.xls" zwischenzeitlich seit dem Herunterladen nicht geändert wurde.
4. Benutzerhinweise
Die weiteren Benutzerhinweise sowie die Termine entnehmen Sie der ersten Arbeitsmappe "HINWEISE" der Datei "KDL_2005.XLS".
5. Ansprechpartner bei Rückfragen
Weitere Rückfragen zur Nutzung der Software beantworten die mit der Durchführung der Lernmittelfreiheit beauftragten Mitarbeiter des jeweils zuständigen
Schulamtes.