Freistaat Thüringen Freistaat Thüringen - Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur

Inhalt

Schulnetz 2011/2012

Schulnetz der staatlichen berufsbildenden Schulen in Thüringen
- Schuljahr 2011/2012 -
 

I. Gleichstellungsklausel

Status- und Funktionsbezeichnungen im Schulnetz gelten jeweils in männlicher und weiblicher Form.

II. Grundsätzliches

Das anliegende Schulnetz der staatlichen berufsbildenden Schulen (Schulnetz) wurde insbesondere für die Schulform Berufsschule in Abstimmung mit den Schulträgern neu strukturiert. Die nachfolgenden Festlegungen stellen die vom Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur bestätigte Fassung dar, die als Planungsgrundlage zur Schuljahresvorbereitung zu verwenden sind.

Das Schulnetz gilt für die Ausbildungsjahrgänge 2011/2012 ff.. Für die vorangegangenen Ausbildungsjahrgänge gelten die Festlegungen des Vorjahres-schulnetzes bis zum regulären Ende deren Ausbildung fort.

Das Schulnetz enthält die

  • einzelnen Ausbildungsberufe
  • Standorte der Beschulung nach Kreisen
  • den Standorten zugeordneten Einzugsbereiche.

Die Bezeichnungen "Grundstufe", "Fachstufe I bis III" werden in abgekürzter Form (GS, FS) trotz der neuen Bezeichnungen in den lernfeldstrukturierten KMK-Rahmenlehrplänen ("1. Jahr, 2. Jahr, 3. Jahr, 4. Jahr") in der Übergangsphase beibehalten und sind sinngemäß zu verwenden.

In den Wahlschulformen kann eine entsprechende Klassenbildung an den im Schulnetz ausgewiesenen Standorten erfolgen, sofern die einschlägigen Festlegungen der Verwaltungsvorschrift zur Organisation des Schuljahres 2011/2012 (VVOrgS1112) ff. eingehalten werden.

III. Legende

 1
Eichsfeldkreis
 2
Landkreis Nordhausen
 3
Wartburgkreis
 4
Unstrut-Hainich-Kreis
 5
Kyffhäuserkreis
 6
Landkreis Schmalkalden-Meiningen
 7
Landkreis Gotha
 8
Landkreis Sömmerda
 9
Landkreis Hildburghausen
10
Ilm-Kreis
11
Landkreis Weimarer Land
12
Landkreis Sonneberg
13
Landkreis Saalfeld-Rudolstadt
14
Saale-Holzland-Kreis
15
Saale-Orla-Kreis
16
Landkreis Greiz
17
Landkreis Altenburger Land
18
Kreisfreie Stadt Gera
19
Kreisfreie Stadt Jena
20
Kreisfreie Stadt Weimar
21
Kreisfreie Stadt Erfurt
22
Kreisfreie Stadt Suhl
23
Kreisfreie Stadt Eisenach
A
Antrag
fB
Freier Beruf
FB
Fachbereich
FR
Fachrichtung
FS
Fachstufe
GRZ I
LK Greiz, außer Städte und Gemeinden des nachstehenden EZB Greiz II
GRZ II
nördlicher Teil des LK Greiz, mit den Gemeinden Caaschwitz, Hartmannsdorf, Kraftsdorf; der Gemeinde Harth-Pöllnitz; den Gemeinden der Verwaltungsgemeinschaften Münchenbernsdorf, Ländereck, Am Brahmetal sowie den Städten Bad Köstritz und Ronneburg
GS
Grundstufe
Hw
Handwerk
I
Industrie
la
Bildungsgang läuft aus
*
Bildungsgang vorhanden
LFK
Landesfachklasse
LüFK
Länderübergreifende Fachklasse
LK
Landkreis
Lw
Landwirtschaft
ÖD
Öffentlicher Dienst
SP
Ausbildungsschwerpunkt/ Schwerpunkt
1 (Süd)
umfasst die Gemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Ershausen/ Geismar, Dingelstädt, Westerwald-Obereichsfeld
1 (Nord)
umfasst LK Eichsfeld außer vorgenannte Städte und Gemeinden
3 (Nord)
Wartburgkreis mit den Gemeinden Hörselberg, Wutha-Farnroda, Seebach, Wolfsburg-Unkeroda, Marksuhl; den Städten und Gemeinden der Verwaltungsgemeinschaften Gerstungen, Berka/Werra, Creuzburg, Mihla, Behringen sowie den Städten Ruhla und Treffurt
3 (Süd)
Wartburgkreis, ohne die vorgenannten Kommunen
4 (West)
Unstrut-Hainich-Kreis westlicher Teil, ohne die nachfolgend aufgeführten Städte und Gemeinden des östlichen Teils
4 (Ost)
Unstrut-Hainich-Kreis östlicher Teil, mit den Gemeinden Isserheiligen, Neunheiligen, Bothenheiligen, Kleinwelsbach, Großvargula, Herbsleben, den Städten und Gemeinden der Verwaltungsgemeinschaften Unstrut-Hainich, Bad Tennstedt sowie der Stadt Bad Langensalza
5 (West)
Kyffhäuserkreis westlicher Teil, ohne die nachfolgend aufgeführten Städte und Gemeinden des östlichen Teils
5 (Ost)
Kyffhäuserkreis östlicher Teil, mit den Gemeinden Esperstedt, Donndorf, Schönewerda, Bottendorf, den Städten und Gemeinden der Verwaltungsgemeinschaften An der Schmücke, Mittelzentrum Artern und den Städten Bad Frankenhausen, Wiehe und Roßleben
8 (Nord)
nördlicher Teil des LK Sömmerda, mit den Städten und Gemeinden der Verwaltungsgemeinschaften Kölleda und Kindelbrück, Stadt Rastenberg, Stadt Sömmerda, Stadt Weissensee
8 (Süd)
südlicher Teil des LK Sömmerda, mit den Städten und Gemeinden der Verwaltungsgemeinschaften Buttstädt, An der Marke, Gramme-Aue, Gera-Aue, Straußfurt
8 (West)
westlicher Teil des LK Sömmerda, mit den Städten und Gemeinden der Verwaltungsgemeinschaften Kindelbrück, Straussfurt, Gera-Aue, Gramme-Aue sowie die Städte Weissensee und Sömmerda
8 (Ost)
östlicher Teil des LK Sömmerda, mit den Städten und Gemeinden der Verwaltungsgemeinschaften Kölleda, Buttstedt, An der Marke sowie der Stadt Rastenberg
10 (Nord)
Ilm-Kreis nördlicher Teil, mit den Gemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Riechheimer Berg, den Gemeinden Ichtershausen, Wachsenburggemeinde, Ilmtal; den Gemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Oberes Geratal - Stadt Plaue, Liebenstein, Gossel sowie der Städte Arnstadt und Stadtilm
10 (Süd)
Ilm-Kreis südlicher Teil, ohne die vorgenannnten Städte und Gemeinden
14 (SRO)
Saale-Holzland-Kreis südlicher Teil, mit den Städten Stadtroda, Kahla; den Gemeinden der Verwaltungsgemeinschaften Südliches Saaletal, Hügelland/Täler, Hermsdorf sowie den Gemeinden Möckern, Quirla, Bollberg und Ruttersdorf-Lotschen
14 (EIS)
Saale-Holzland-Kreis nördlicher Teil, ohne die vorgenannten Städte und Gemeinden
15 (SCZ)
Region Schleiz mit den Städten Schleiz Tanna, Gefell, Hirschberg, Saalburg-Ebersdorf, und den Gemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Seenplatte
15 (PN)
Region Pößneck mit den Städten Pößneck, Neustadt an der Orla, den Städten und Gemeinden der Verwaltungsgemeinschaften Oppurg, Triptis, Ranis-Ziegenrück sowie den Gemeinden Krölpa, Kospoda, Linda b. Neustadt an der Orla
15 (LBS)
Region Lobenstein mit den Städten Lobenstein; Wurzbach, den Gemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Saale-Rennsteig und der Gemeinde Remptendorf