Freistaat Thüringen Freistaat Thüringen - Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur

Inhalt

Thüringens Weg zum Abitur

Gymnasiale Oberstufe

Nach 1990 haben wir begonnen ein modernes Bildungssystem zu gestalten, dass den Herausforderungen der Gegenwart und den Anforderungen an die Schule der Zukunft gerecht werden soll. Wir sind auf diesem Wege im Freistaat Thüringen gut vorangekommen. Das gilt insbesondere auch für die gymnasiale Oberstufe. Doch auch Bewährtes ist weiterzuentwickeln. Über die Bestimmungen in der gymnasialen Oberstufe wird in diesen Broschüren im Einzelnen informiert. Sie entsprechen den Vereinbarungen der Kultusministerkonferenz, so dass die Anerkennung des Thüringer Abiturs in allen Bundesländern wie bisher ganz selbstverständlich ist. Der Thüringer Weg zum Abitur bleibt anspruchsvoll. Er sichert landesweit Qualitätsstandards durch zentrale schriftliche Prüfungsaufgaben sowohl für den Leistungsnachweis in Klassenstufe 10, als auch für das Abitur selbst. Er eröffnet jeder Schülerin und jedem Schüler eine persönliche Schwerpunktbildung durch Wahlmöglichkeiten bestimmter Fächer in einem vorgegebenen Rahmen. Eine vertiefte Allgemeinbildung wird dadurch möglich.

Was ist ab 1. August 2009 neu an der gymnasialen Oberstufe?
Das veränderte Modell der gymnasialen Oberstufe ist in der Belegung und in der Einbringung der Fächer in einem höheren Maße verbindlich.
Hier korrespondieren die veränderte Struktur und der neue inhaltliche Anspruch: Kernfächer sind Deutsch und Mathematik, drei weitere Fächer werden mit erhöhtem Anforderungsniveau unterrichtet, sechs weitere mit grundlegendem Anforderungsniveau. Dazu kommt das Seminarfach. Künftig ist eine zweite Fremdsprache verpflichtend zu belegen, ebenso zwei weitere Fächer neben Mathematik aus dem mathematisch-naturwissenschaftlich-technischen Aufgabenfeld. Durch eine Begrenzung der schulischen Spezialisierung und eine Vertiefung in möglichst vielen Bereichen der Allgemeinbildung kann eine noch bessere Anschlussfähigkeit bei der Aufnahme eines Hochschulstudiums oder einer anderen beruflichen Ausbildung erreicht werden. Grundlage dieser Neuorientierung ist die „Vereinbarung zur Gestaltung der gymnasialen Oberstufe in der Sekundarstufe II“ (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 7. Juli 1972 i.d.F. vom 24. Oktober 2008).