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Liebe Eltern,
das Thüringer Schulsystem bietet mit seiner Vielfalt für jeden Schüler die richtige Schule. Ab dem Schuljahr 2011/12 ergänzt die Thüringer Gemeinschaftsschule als gleichberechtigte Schulart das bestehende Angebot. Dort können Kinder bis mindestens zur achten Klasse gemeinsam lernen. Erst danach entscheiden sie sich für einen Schulabschluss. An der Gemeinschaftsschule können alle Abschlüsse – vom Hauptschulabschluss bis zum Abitur – erworben werden.
Doch für Sie und Ihre Kinder steht bereits jetzt die Entscheidung über die weitere Schullaufbahn Ihres Kindes nach der Grundschule an. Sie fordern und fördern Ihr Kindam besten, indem Sie sich stets an seinen Begabungen, Fähigkeiten und Neigungen orientieren. Die Regelschule bietet neben einer fundierten Allgemeinbildung insbesondere viel praktische Lebens- und Berufsorientierung. Im Anschluss an die Regelschule stehen alle weiteren Bildungswege – vom Einstieg in eine Berufsausbildung bis zur Vorbereitungauf ein Hochschulstudium – offen.
Das Gymnasium führt ab Klassenstufe 5 mit einem erhöhten theoretischen Anspruch in acht Jahren zum Abitur, also zur allgemeinen Hochschulreife. Förderschulen geben die notwendige Unterstützung, wenn ein Kind einer sonderpädagogischen Förderung bedarf, die an einer Regelschule oder an einem Gymnasium nicht geboten werden kann. Schließlich gibt es zwischen den verschiedenen Schullaufbahnen Übergangsmöglichkeiten, so dass in Thüringen keine Laufbahnentscheidung endgültig sein muss.
Nutzen Sie bitte auch alle anderen Informationsmöglichkeiten, beispielsweise das Internet unter www.tmbwk.de und vor allem das persönliche Gespräch mit der Schulleitung sowie den Klassen-, Beratungs- und Vertrauenslehrern Ihres Kindes. Für dessen Zukunft tragen wir alle gemeinsam Verantwortung.
Ihren Kindern wünsche ich auf dem weiteren Schulweg viel Erfolg!
Christoph Matschie
Thüringer Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur
Ab dem Schuljahr 2011/12 ergänzt die Thüringer Gemeinschaftsschule als gleichberechtigte Schulart das bestehende Schulangebot in Thüringen. Die Einführung als neue, gleichberechtigte Schulart war im Koalitionsvertrag vereinbart worden. Mit dem neuen Schulgesetz wird die individuelle Förderung jeder Schülerin und jedes Schülers noch mehr in den Mittelpunkt des Lehrens und Lernens gerückt. Nach der Abschaffung des Verwaltungskostenbeitrags an den Thüringer Hochschulen und der Verabschiedung des neuen Kita-Gesetzes ist die Novellierung des Schulgesetzes ein weiterer bildungspolitischer Eckpfeiler der Thüringer Bildungspolitik.
Mit der Thüringer Gemeinschaftsschule beschreitet Thüringen ab dem Schuljahr 2011/12 den Weg zum längeren gemeinsamen Lernen. An der Pilotphase im aktuellen Schuljahr beteiligen sich bisher neun „Gemeinschaftsschulen im Aufbau“. Mit der neuen Schulart wird dem Wunsch der großen Mehrheit der Thüringerinnen und Thüringer entsprochen, die sich für längeres gemeinsames Lernen ausgesprochen haben.
Die Kriterien der Gemeinschaftsschule sind:
Gegen Ende des erfolgreichen Besuchs der Klassenstufe 4 der
steht für alle Thüringer Schulkinder bzw. deren Eltern die Frage nach der richtigen Entscheidung über die weitere Schullaufbahn.
Die Eltern werden rechtzeitig in Elternversammlungen umfassend über die möglichen weiterführenden Schullaufbahnen informiert und von den Grundschulpädagogen in individuellen Gesprächen beraten. Dieser Beratung werden insbesondere die erzielten Fachnoten und die Einschätzung der Kompetenzentwicklung des Schulkindes zu Grunde gelegt.
In den meisten Fällen lautet die Empfehlung
Die Regelschule wird nach der Grundschule von der Mehrheit der Thüringer Schülerinnen und Schüler besucht. Für den Übergang an die Regelschule ist ein spezieller Antrag der Eltern nicht notwendig. In den Klassenstufen 5 und 6 werden alle Schüler gemeinsam unterrichtet. Bei entsprechenden Leistungen ist auf Antrag der Eltern jeweils am Ende dieser beiden Klassenstufen der Übertritt an ein Gymnasium möglich. Ab Klassenstufe 7 bestimmt die Schulkonferenz (Vertreter der Eltern, Schüler und Lehrer), wie der Unterricht organisiert wird. So ist einerseits weiteres gemeinsames Lernen möglich, das zeitweise zur besonderen Förderung durch getrennte Kurse ergänzt wird (integrative Organisationsform). Diese Organisationsform soll weiterentwickelt und gestärkt werden. Andererseits können die Regelschüler auch in Klassenunterrichtet werden, die jeweils auf den Erwerb des Haupt- bzw. des Realschulabschlusses ausgerichtet sind (additive Organisationsform).
Regelschüler erwerben mit dem Erfüllen der Versetzungsbestimmungen am Ende der Klassenstufe 9 den Hauptschulabschluss. Er kann wahlweise auch mit einer zentralen Prüfung verbunden werden und heißt dann Qualifizierender Hauptschulabschluss. Der Realschulabschluss am Ende der Klassenstufe 10 ist immer mit einer zentralen Abschlussprüfung verbunden.
Neben einer soliden Allgemeinbildung in den Pflichtfächern erhalten Regelschüler in Wahlpflichtfächern ab Klassenstufe 7 eine praxisnahe und ihre Neigungen berücksichtigende Orientierung für Leben und Beruf. Dabei arbeiten die Schulen mit der regionalen Wirtschaft zusammen, was von vielfältigen Projektarbeiten bis zu interessanten Betriebspraktika reicht.
Die meisten Regelschüler treten nach Haupt- oder Realschulabschluss in die Berufsausbildung ein und besuchen dabei eine berufsbildende Schule.
Entsprechend geeignete Regelschüler können nach Übertritt in ein Gymnasium nach weiteren drei Schuljahren das Abitur erwerben. Voraussetzungen für den Übertritt nach Klasse 10 an ein Gymnasium sind ein erfolgreicher Realschulabschluss mit guten Noten oder eine Empfehlung für den Bildungsweg des Gymnasiums oder eine Aufnahmeprüfung. Sie haben dabei die Wahl zwischen einem allgemeinen und einem beruflichen Gymnasium. Letzteres bietet als eine spezielle Form der berufsbildenden Schule neben der allgemeinen gymnasialen eine spezielle berufliche Bildung, die für einschlägige Studienrichtungen sehr nützlich sein kann.
Erwägen die Eltern nach der Grundschule für ihr Kind eine gymnasiale Schullaufbahn, so sind die Bedingungen zum Übertritt ans
zu beachten:
Ein Kind kann das Gymnasium besuchen, wenn es zum Schulhalbjahr der Klassenstufe 4 in den Fächern Deutsch, Mathematik sowie Heimat- und Sachkunde jeweils mindestens mit der Note „gut“ bewertet wurde. Reichen die Noten nicht aus, kann das Kind auf Antrag der Eltern eine Empfehlung für den Besuch des Gymnasiums von der Grundschule erhalten. Wird die Empfehlung nicht gegeben, kann durch das Bestehen einer Aufnahmeprüfung der Zugang zum Gymnasium ermöglicht werden. Für Kinder der Regelschule ist ein Wechsel zum Gymnasium nach den Klassenstufen 5, 6 und 10 möglich, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
Das Gymnasium vermittelt eine vertiefte allgemeine Bildung, wie sie für ein Hochschulstudium vorausgesetzt wird. Die Lehrpläne der Klassenstufen 5 und 6 stimmen im Wesentlichen mit denen der Regelschule überein. Mit Klassenstufe 7 weichen die Lehrpläne deutlich von denen der Regelschule ab. Mit Versetzung in die Klassenstufe 10 wird ein dem Hauptschulabschluss gleichwertiger Bildungsstand bestätigt. Am Ende von Klassenstufe 10 müssen sich alle Gymnasiasten einem zentralen Leistungsnachweis (besondere Leistungsfeststellung) unterziehen, der die Versetzung in die Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe wesentlich mitbestimmt. Mit Versetzung in Klassenstufe11 wird eine dem Realschulabschluss gleichwertige Schulbildung bescheinigt. Die dreijährige Thüringer Oberstufe beginnt mit der Einführungsphase in der Klassenstufe 10 am Gymnasium und in der Klassenstufe 11 am beruflichen Gymnasium und an der Gesamtschule. Hier sind die Schülerinnen und Schüler noch im Klassenverband zusammen.
Die Einführungsphase dient der Vorbereitung der Qualifikationsphase in den Klassenstufen 11 und 12 am Gymnasium bzw. 12 und 13 am beruflichen Gymnasium sowie an der Gesamtschule. In der Qualifikationsphase werden die Gymnasiasten nicht mehr ausschließlich im Klassenverband unterrichtet. Dabei legen die Gymnasiasten in einem festgelegten Wahlverfahren ihre Fächer für die Qualifikationsphase fest. Die Halbjahresergebnisse werden zum größten Teil in das Abiturzeugnis eingebracht. Dabei wird ein hohes Maß an Selbstständigkeit erwartet, das auch bei anschließender Aufnahme eines Studiums unerlässlich ist.
Bei besonderen Begabungen:
Im Freistaat Thüringen gibt es auch Spezialgymnasien und Spezialklassen mit vertiefter mathematisch-naturwissenschaftlicher (Erfurt,Jena, Ilmenau), musikalischer (Weimar, Gera), sportlicher (Erfurt, Jena, Oberhof) und sprachlicher (Schnepfenthal bei Gotha) Ausrichtung. Für diese Gymnasien stehen vor Ort Internate zur Verfügung. Für Kinder mit entsprechenden Begabungen vermitteln die Schulleiter der Grundschulen auf Wunsch der Eltern Ansprechpartner.
Gesamtschule statt Regelschule oder Gymnasium?
In Erfurt, Gera, Jena und Gotha gibt es neben dem Angebot an Regelschulen und Gymnasien auch die Möglichkeit, eine Gesamtschule zu besuchen. Der Übertritt in eine Integrierte Gesamtschule sowie in den Regelschulteil einer Kooperativen Gesamtschule ist – wie bei der Regelschule – nicht von bestimmten Leistungsvoraussetzungen abhängig. Nur für den Übertritt in den Gymnasialteil einer Kooperativen Gesamtschule gelten die gleichen Bedingungen wie für den Übertritt in das Gymnasium. Nähere Informationen über die Gesamtschulen sind an den Grundschulen oder an den Gesamtschulen selbst zu erhalten.
Möchte ein Kind zum Schuljahr 2011/2012 an das Gymnasium übertreten, sind folgende Termine zu beachten:
Bei Bedarf an sonderpädagogischer Förderung, die an den anderen allgemein bildenden oder berufsbildenden Schulen nicht geleistet werden kann, bietet die
Schullaufbahnen mit entsprechender sonderpädagogischer Förderung. Neben den Bildungsgängen der Regelschule bietet sie den neunjährigen Bildungsgang zur Lernförderung an. Dessen Abschluss berechtigt zum Besuch der 10. Klassenstufe des Bildungsgangs zur Lernförderung, des Berufsvorbereitungsjahres (BVJ)oder – wenn ein Berufsausbildungsverhältnis aufgenommen wurde – der Berufsschule bzw. Förderberufsschule. Bei einem erfolgreichen Besuch dieser Bildungsgänge wird ein dem Hauptschulabschluss gleichwertiger Abschluss erworben.
Schüler und Schülerinnen einer Förderschule mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung (Förderschule mit dem Bildungsgang zur individuellen Lebensbewältigung) beenden ihre Schulpflicht einschließlich der Berufsschulpflicht nach zwölf Schuljahren; ein freiwilliger weiterer Schulbesuch von bis zu drei Jahren ist möglich. Danach kann in der Regel eine Geschützte Werkstatt besucht werden.
Für die meisten Schüler bilden die
mit ihren verschiedenen Schulformen den Abschluss der Schullaufbahn.
Sie eröffnen jungen Menschen zahlreiche unterschiedliche Bildungs- und Qualifizierungsmöglichkeiten. Die am häufigsten besuchte Schulform der berufsbildenden Schulen ist die Berufsschule. Sie ist für den theoretischen Teil der Berufsausbildung zuständig, während der Ausbildungsbetrieb für den praktischen Teil verantwortlich ist. Die Berufsausbildung dauert in der Regel drei Jahre und endet mit dem Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf.
Mit dem Abschlusszeugnis der Berufsschule erwerben Schüler ohne Hauptschulabschluss einen dem Hauptschulabschluss gleichwertigen Abschluss und Schüler ohne Realschulabschluss unter bestimmten Voraussetzungen einen dem Realschulabschluss gleichwertigen Abschluss.
Weitere Schulformen der berufsbildenden Schulen sind die Berufsfachschule, die Höhere Berufsfachschule, die Fachoberschule, die Fachschule und das berufliche Gymnasium sowie die Förderberufsschule. Sie bieten vielfältige Möglichkeiten, berufliche Qualifikationen oder Teilqualifikationen, die Fachhochschul- bzw. Hochschulreife zu erwerben sowie gleichwertige Haupt- oder Realschulabschlüsse nachzuholen.