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Inhalt
Informationen zum Fremdsprachenlernen
Das Konzept für Mehrsprachigkeit an Thüringer Schulen
Projekte zum (Fremd-) Sprachenlernen
Projekt zur Schulentwicklung "Mehrsprachigkeit in der Grundschule"
Übergang zum Fremdsprachenunterricht in den weiterführenden Schulen
Schulversuch "Zwei Fremdsprachen ab Klassenstufe 5"
Projekt zur Schulentwicklung "Mehrsprachigkeit in der Sekundarstufe I"
Erprobung des "Thüringer Modells eines Sprachenportfolios"
Pilotprojekt "Planung und Durchführung von bilingualen Modulen"
Pilotprojekt "Fremdsprachenlernen im Schullandheim"
Neuerungen im Förderunterricht Deutsch für Schüler mit Migrationshintergrund
Anlagen
Ansprechpartner im Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mit Beginn des Schuljahres 2001/2002 wurde "Fremdsprache(n)" ab Klassenstufe 3 als obligatorisches Fach der Stundentafel eingeführt. Der Unterricht erfolgt im Umfang von zwei Wochenstunden. Zusätzlich wurde mit Schuljahresbeginn Thüringer Grundschulen die Möglichkeit eröffnet, Fremdsprachenunterricht ab Klassenstufe 1 anzubieten. Im Schuljahr 2003/2004 nehmen über 20 Grundschulen diese Möglichkeit wahr. An sechs Thüringer Grundschulen wird ein Schulprojekt zur
´Mehrsprachigkeit´ durchgeführt, bei dem zwei oder drei Fremdsprachen gleichzeitig oder phasenversetzt unterrichtet werden.
Thüringen hat sich zu einem sprachoffenen Ansatz entschieden. Derzeit werden an Thüringer Grundschulen die Sprachen Englisch, Französisch, Russisch und Italienisch unterrichtet, wobei Englisch einen deutlichen Vorrang hat. Der Unterricht findet auf der Grundlage eines Lehrplans statt. Die Fortschritte im Fremdsprachenunterricht in der Grundschule werden nicht als Note bewertet, sondern mit einem Worturteil.
Der Fremdsprachenunterricht in Thüringer Grundschulen ermöglicht dem Kind, erste Erfahrungen mit fremden Sprachen und Kulturen zu sammeln sowie positive Einstellungen zum (lebenslangen) Fremdsprachenlernen zu entwickeln und ein tragfähiges Fundament für Mehrsprachigkeit zu legen. Er zielt auch darauf ab, die Achtung vor dem anderen und vor dem Fremden zu fördern.
Da Englisch eine besondere Bedeutung zukommt (meist unterrichtete Sprache in der Grundschule, Pflichtunterricht in weiterführenden Schulen) hat hier die sprachliche Qualifikation der Lehrkräfte einen besonderen Stellenwert. Daher wurde im November 2002 eine Kooperationsvereinbarung mit dem Thüringer Volkshochschulverband e.V. geschlossen, die eine flächendeckende Weiterbildung der Grundschullehrer in Englisch ermöglicht.
Eine erste Fremdsprache ist im Regelschulbereich Pflichtfach. In Thüringen wird (mit wenigen Ausnahmen) Englisch als erste Fremdsprache angeboten.
In den Klassenstufe 5 und 6 werden die Schüler* neben dem Unterricht in der ersten Fremdsprache mit einer weiteren Fremdsprache bekannt gemacht.
Dies bedeutet, dass Schüler innerhalb eines Basiskurses eine weitere Fremdsprache kennen lernen oder die in der Grundschule gelernte so vertiefen, dass sie in elementarer Weise diese Sprache verwenden können. Dabei wird der Einzelschule auch mehr Raum für individuelle und innovative Konzepte zum Sprachenlernen gegeben.
Eine zweite Fremdsprache kann im Rahmen des Profilbereichs in den Klassenstufen 7 bis 10 als Wahlpflichtfach allen Schülern angeboten werden. Hier ist die Wahl zwischen Französisch, Russisch oder Englisch möglich.
Zur Abschlussprüfung zum Erwerb des Realschulabschlusses wird die erste Fremdsprache im schriftlichen Teil (nach Vorgaben des für das Schulwesen zuständigen Ministeriums) mit einem Anteil Hörverstehen geprüft, die zweite Fremdsprache kann für den mündlichen Prüfungsteil gewählt werden.
An Gymnasien wird ab Klassenstufe 5 die erste Fremdsprache (meist Englisch) unterrichtet, in Klassenstufe 7 kommt eine zweite Fremdsprache hinzu, ab Klassenstufe 9 wird an manchen Schulen eine dritte Fremdsprache als Wahlpflichtfach angeboten. Die belegten Sprachen werden bis einschließlich Klassenstufe 10 unterrichtet. Im Kurssystem kann eine neue Fremdsprache begonnen werden, in der jedoch nur eine mündliche Abiturprüfung möglich ist. Weitergeführte Sprachen können als Leistungs- oder Grundfach gewählt werden, in ihnen kann sowohl die schriftliche als auch die mündliche Abiturprüfung abgelegt werden.
Als Fremdsprachen können Englisch, Französisch, Russisch und Latein (alle als 1. oder 2. Fremdsprache) sowie als weitere, zusätzliche Sprachen (ab 3. Fremdsprache) auch Griechisch, Italienisch, Spanisch erlernt werden.
Da die Schüler aus der Grundschule schon fremdsprachliche Kenntnisse mitbringen, wird derzeit das Vorziehen der 2. Fremdsprache auf Klassenstufe 5 in einem
Schulversuch erprobt.
In Thüringen gibt es z.Z. je drei deutsch-englische und deutsch-französische
bilinguale Züge an Gymnasien. Hier wird die Hauptsprache als 1. Fremdsprache unterrichtet und ergänzt durch einen erweiterten Sprachunterricht in den beiden ersten Klassenstufen. Ab Klassenstufe 7 kommt ein regulärer zweisprachiger Sachfachunterricht in z. B. Geschichte, Geographie oder Sozialkunde hinzu. In der Sekundarstufe II belegen die Schüler die Fremdsprache als Leistungsfach sowie einen oder mehrere bilinguale Grundkurse (z. B. Geschichte an den französischen Zügen).
Im Schuljahr 2001/2002 hat in Thüringen die
Salzmannschule Schnepfenthal als Staatliches Spezialgymnasium für Sprachen seine Unterrichtstätigkeit aufgenommen. Hier erlernen die Schüler regulär vier moderne Fremdsprachen: Englisch ab Klassenstufe 5, eine außereuropäische Sprache wie Chinesisch, Japanisch oder Arabisch ab Klassenstufe 6, ab der 8. Klasse eine romanische und ab der 9. Klasse eine slawische Sprache. Zudem wird auch Sachfachunterricht bilingual, d.h. in einer Fremdsprache unterrichtet.
Die hier vorgestellten Grundlagen gelten gleichermaßen für die entsprechenden Bildungsgänge der Gesamtschule bzw. in der Förderschule.
Das Thüringer Sprachenkonzept wurde im "Europäischen Jahr der Sprachen" 2001 entwickelt und beschreibt eine Zielperspektive des Sprachenlernens bis 2010. Es ist bis zu seiner vollständigen Implementierung als flexibles System zu sehen, das in regelmäßigen Abständen evaluiert und fortgeschrieben wird. Dabei werden Diskussionen, der Elternwille und neue Entwicklungen sowohl in der Bildungspolitik als auch in der Fachdidaktik berücksichtigt. Im Folgenden wird das Thüringer Sprachenkonzept in seinen Grundzügen vorgestellt.
Mehrsprachigkeit
Die Vielsprachigkeit Europas ist Bestandteil des gemeinsamen kulturellen Erbes und zugleich eine Verpflichtung. Insofern kommt dem Sprachenlernen im europäischen Einigungsprozess überragende Bedeutung zu. Ebenso ist die individuelle Mehrsprachigkeit eine Chance, um Fremdheit abzubauen, denn mit dem Erlernen von Fremdsprachen ist auch interkulturelles Lernen verbunden.
Das grundlegende Ziel des Thüringer Sprachenkonzepts ist eine Mehrsprachigkeit bei allen Thüringer Schülern und Lehrern. Eng damit verbunden ist das Bemühen um eine gezielte Förderung von innovativen Ansätzen im (Fremd-)Sprachenunterricht.
Steigerung der Effizienz des Fremdsprachenunterrichts
Möglichst allen Schülern sollte das Erlernen von mindestens zwei modernen Sprachen während der gesamten Schullaufbahn angeboten werden. Dabei soll, unter Hinzuziehung der deutschen Sprache, die Herausbildung eines auch ´language awareness´ genannten Sprach(en)bewusstseins im Vordergrund stehen. Somit kann der schulische Sprachenunterricht konzentrierter und effektiver geführt werden. Außerdem werden gezielt Grundlagen gelegt für ein selbstständiges, auch nach der Schulzeit fortgesetztes Erlernen fremder Sprachen. Denn es zeigt sich, dass jede vorgelernte Sprache nicht nur das Erlernen weiterer Sprachen erleichtert, sondern auch das Verstehen vorgelernter Sprachen (einschließlich der Muttersprache) vergrößert und vertieft.
Ebenso bedeutend ist es, frühzeitig die Anwendung von Sprachkenntnissen einzuüben. Dies kann erfolgen mit
bilingualen Modulen, bei denen die Fremdsprache als Arbeitssprache eingesetzt wird, sowie durch eine Intensivierung von Auslandsaufenthalten und den vermehrten Einsatz von neuen Technologien und Medien.
Wichtig ist es, die Motivation zum lebenslangen Sprachenlernen zu fördern. Dabei hilft auch das Europäische Sprachenportfolio, mit dem Lerner ihre Fähigkeiten und Fertigkeiten in einer Sprache selbst einschätzen und gezielt weiter entwickeln können.
Synergien im Sprachenlernen
Die angestrebte Entwicklung von Sprach(en)bewusstsein und der eigenständige Umgang mit Sprachlernstrategien (Sprachlernbewusstheit) erfolgen im Zusammenspiel von Muttersprache und Fremdsprachen. Die unterrichtenden (Fremd-)Sprachenlehrer stimmen ihr Vorgehen in den einzelnen Sprachen diesbezüglich ab, arbeiten eng mit den Deutschlehrern zusammen und reflektieren den Unterricht regelmäßig. Günstig ist hierfür die Gründung einer Fachschaft "Sprachen".
Diese Fachschaft erstellt ein schulinternes Konzept zum Sprachenlernen. Besonders beachtet werden hier die Schaffung von authentischen Anwendungssituationen für die im Unterricht erworbenen Fremdsprachen sowie die Förderung (sozial-)kommunikativer Fähigkeiten in allen Unterrichtsfächern. An Schulen, die Förderunterricht Deutsch für Schüler mit Migrationshintergrund erteilen, wird dieser mit einbezogen.
Muttersprachliches Prinzip
Die Grundlage für einen effizienten Fremdsprachenunterricht besteht in einem sicheren Gebrauch der (deutschen) Muttersprache. Im Vordergrund steht hier die Umsetzung des muttersprachlichen Prinzips (d.h. das Achten auf einen sicheren und gepflegten Gebrauch der Muttersprache Deutsch) in allen Fächern. Alle Beteiligten (dies bezieht sich auf Lehrer und Schüler gleichermaßen) pflegen ihre Sprache(n) und achten bei der Verwendung des Deutschen auf deutliche Artikulation, guten Ausdruck und korrekte Rechtschreibung. Zudem werden (sozial-)kommunikative Fähigkeiten in allen Unterrichtsfächern gefördert.
Bilingualer Unterricht
Im bilingualen Unterricht wird die Fremdsprache als Unterrichtssprache in Sachfächern eingesetzt. Damit ist die Fremdsprache nicht mehr nur Gegenstand des Lernens, sondern Kommunikationsmittel.
Bilingualer Unterricht kann in allen Fächern in unterschiedlichem Maße erfolgen. Hier sind verschiedene Formen vorstellbar: So kann die Fremdsprache (ganz oder anteilig mit Deutsch) Arbeitssprache in einem Sachfach sein (bilingualer Unterricht) oder es können über das Schuljahr verteilt wechselnde Fächer zu bestimmten Themen bilingual unterrichtet werden (bilinguale Module). Eine fachübergreifende Projektarbeit ist hier ebenso denkbar wie Recherchen im fremdsprachigen Internet zu einem Thema des Fachunterrichts. Der englischen Sprache als Pflichtfremdsprache und Weltsprache kommt dabei eine besondere Bedeutung zu.
Interkulturelles Lernen
Eine übergreifende Zielvorstellung aller Träger des Sprachunterrichts wird zukünftig mehr denn je die Vermittlung interkultureller Kompetenz sein. Die Auseinandersetzung mit fremden kulturellen Phänomenen soll nicht nur den Kommunikationsprozess zwischen den Partnern aus unterschiedlichen kulturellen Traditionen erleichtern. Vielmehr ist es gleichzeitig ein Ziel, ein tieferes Verständnis der eigenen kulturellen Traditionen und damit eines toleranten, vorurteilsfreien und kenntnisreichen Umgangs mit der fremden Kultur zu bewirken.
Neue Medien im Spracherwerbsprozess
Der Einsatz von neuen Medien und Technologien ist eine sinnvolle Ergänzung zum Gesamtkonzept des Unterrichts. Er erlaubt neue Kommunikationsformen, den Wechsel von Methoden und sozialen Arbeitsformen wie Partnerarbeit oder die Arbeit in Kleingruppen bei unterschiedlicher Aufgabenstellung. Durch die größer werdende Bedeutung der neuen´ Medien ändert sich die traditionelle Rolle des Lehrers. Seine Aufgabe ist es zunehmend, Formen des autonomen Fremdsprachenlernens vorzubereiten. Dem fremdsprachlichen Unterricht ermöglichen Medien den Einsatz von authentischem und aktuellem Material und geben vielfältige Anlässe zu interkulturellem Lernen.
Organisation
In der Perspektive sollte im Fremdsprachenunterricht ein Jahresstundenvolumen zugrunde gelegt werden, das die Schulen selber in ihren Jahres- und Unterrichtsplänen verteilen können. Ein kontinuierlicher Unterricht während des ganzen Schuljahres ist dabei sicherzustellen. Hiermit werden Kompaktkurse ermöglicht sowie fächerübergreifendes Unterrichten organisatorisch handhabbar gemacht. Ein solches Vorgehen scheint unabdingbar bei einer verpflichtenden Einführung bilingualer Module.
Lehrerqualifikation
Um das Ziel der Mehrsprachigkeit verwirklichen zu können, ist eine fremdsprachliche Qualifikation aller Lehrkräfte Voraussetzung. Daher werden in allen Phasen der Ausbildung und im Berufsleben die Pflege von Sprachkenntnissen und die Befähigung zum Unterrichten bilingualer Module angestrebt. Ebenso erfolgt eine Qualifikation in Bezug auf interkulturelle Kompetenzen.
Grundschule
Besondere Bedeutung kommt dem frühen Beginn des Fremdsprachenunterrichts zu. Die erste erlernte Fremdsprache hat die Funktion, den Umgang mit anderen Sprachen und Kulturen einzuüben und für das Fremde zu sensibilisieren.
Für den Anfangsunterricht ist es vorteilhaft, die Fremdsprache integrativ, d.h. in kürzeren Sequenzen und in andere Fächer einbezogen zu unterrichten. Damit werden auch die in den weiterführenden Schulen einsetzenden bilingualen Module vorbereitet.
Übergang zu den weiterführenden Schulen
Auf dieser Grundlage werden in den weiterführenden Schulen neue Sprachen erlernt, die in andere Sprachfamilien einführen.
Nachdem Fremdsprachenunterricht in der Grundschule (in Klassenstufe 3) verbindlich eingeführt ist, kann das Erlernen einer weiteren Sprache neben der Pflichtfremdsprache Englisch in den weiterführenden Schulen (Regelschule, Gesamtschule und Gymnasium und den entsprechenden Bildungsgängen der Förderschule) vorgezogen werden. Bei diesem parallelen Modell der Mehrsprachigkeit werden ab Klassenstufe 5 zwei Fremdsprachen unterrichtet.
Um der mündlichen Kommunikation, die im Unterricht verstärkt gefördert wird, einen höheren Stellenwert einzuräumen, sollen in allen Abschlussprüfungen (Realschulabschluss, Abitur) mündliche Komponenten verstärkt bzw. eingeführt werden beispielsweise mit Hörverstehensaufgaben im schriftlichen und Gruppenprüfungen im mündlichen Bereich.
Regelschule
In der Regelschule stehen die kommunikativen und interkulturellen Kompetenzen im Vordergrund. Ziele sind hier besonders das Hörverstehen und Sprechen in Alltagssituationen. Daher ist bei den Fremdsprachen ein höheres Niveau für die mündlichen Fähigkeiten im Vergleich zu den Teilkompetenzen Leseverstehen und Schreiben anzusetzen. Es können auch klassenübergreifende Lerngruppen gebildet werden, um eine Differenzierung und Schwerpunktsetzung im Unterricht zu ermöglichen
Wünschenswert ist eine Fortführung der im Basiskurs erlernten weiteren Fremdsprache außerhalb des Profilbereichs.
Gymnasium
In dem Bildungsgang Gymnasium wird die mehrsprachige Kompetenz besonders betont. Nach Einführung einer weiteren Fremdsprache in Klassenstufe 5, kann eine dritte Fremdsprache ab Klassenstufe 8 obligatorisch ansetzen und zum Erwerb von Teilkompetenzen führen. Damit kann der fremdsprachliche Wahlpflichtbereich zugunsten von sprachen- oder fächerübergreifender Projektarbeit ersetzt werden.
Es wird überlegt, den Lehrgang der Pflichtfremdsprache (meist Englisch als 1. Fremdsprache) spätestens in Klassenstufe 10 abzuschließen. Diese Sprache soll im Kurssystem nur als stark kulturell-literarisch orientiertes Leistungsfach oder in einem bilingualen Sachfachgrundkurs weitergeführt werden. Hiermit wird auch eine Stärkung der weiteren Fremdsprachen im Kurssystem angestrebt.
Förderschule
Sprachunterricht (v.a. Englischunterricht) an der Förderschule verbessert die Möglichkeiten der gesellschaftlichen Partizipation für die Schüler und erweitert ihre interkulturellen Kompetenzen. Im Bildungsgang Lernförderung der Förderschule wird fremdsprachlicher Unterricht in Anlehnung an das Fremdsprachenlernen in der Grundschule eingeführt und in Form von bilingualen Modulen integriert unterrichtet. Hier sind klassen- und jahrgangsstufenübergreifende Varianten einzubeziehen.
Berufsbildende Schulen
An den berufsbildenden Schulen unterstützen Fremdsprachenkenntnisse die berufliche Orientierung. Neben der Festigung und Erweiterung der allgemeinen fremdsprachlichen Kenntnisse werden berufs- und berufsgruppenbezogene Kenntnisse vermittelt. Dies kann durch regionale Angebote in Abstimmung mit interessierten Ausbildungsbetrieben, eine Erweiterung von Austausch- und Praktikummöglichkeiten sowie den Ausbau des bilingualen Unterrichts erfolgen.
Die Umsetzung des "Konzepts für Mehrsprachigkeit an Thüringer Schulen" wird in vielfältigen Projekten vorbereitet.
An
sechs Thüringer Grundschulen wird ein Schulprojekt zur ´Mehrsprachigkeit´ durchgeführt, bei denen zwei oder drei Fremdsprachen gleichzeitig oder phasenversetzt unterrichtet werden. Hierzu erfolgt eine wissenschaftliche Begleitung (Universität Erfurt), die untersucht, wie die Beschäftigung mit mehreren Sprachen die Ausbildung von Lern-, Sprach- und Kulturbewusstheit bei Grundschülern fördert.
Ein Anliegen ist es, die Lernprozesse im Spracherwerb in den Klassenstufen 3 bis 6 aufeinander abzustimmen und ein schulartübergreifendes fremdsprachendidaktisches Konzept zu entwickeln. Dazu wurde vom Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur ein Forschungsvorhaben an die Universität Erfurt vergeben (2001 bis 2003). Mit den gewonnenen Erkenntnissen wurde von einem schulart- und sprachenübergreifenden Arbeitskreis ein Fortbildungskonzept erstellt, das gleichzeitig Fremdsprachenlehrerinnen und -lehrer der Grundschule und der weiterführenden Schulen (Klassenstufe 5) anspricht und derzeit implementiert wird.
Unterstützt wird dies durch die Teilnahme Thüringens am BLK-Verbundprojekt "Sprachenlehren und -lernen als Kontinuum: schulpraktische Strategien zur Überbrückung von Schnittstellen im Bildungssystem" mit dem Thüringer Vorhaben "Entwicklung von schulartübergreifenden Modulen für die Lehreraus- und -fortbildung". Ziel des Vorhabens, das im November 2003 startete und eine Laufzeit von drei Jahren hat, sind
Nachdem Fremdsprachenunterricht in der Grundschule (in Klassenstufe 3) verbindlich eingeführt ist, kann das Erlernen einer weiteren Fremdsprache neben der Pflichtfremdsprache Englisch in den weiterführenden Schulen (Regelschule, Gesamtschule und Gymnasium und den entsprechenden Bildungsgängen der Förderschule) auf Klassenstufe 5 vorgezogen werden.
Ein entsprechender Schulversuch "Zwei Fremdsprachen ab Klassenstufe 5" begann im Schuljahr 2003/04 mit Beteiligung von bisher 19 Regelschulen, 2 Gesamtschulen und 19 Gymnasien. Die damit verbundenen Ziele sind u.a. eine Kürzung der langen Zeit zwischen dem Erlernen der 1. und der 2. Fremdsprache (bisher Beginn in Klassenstufe 3 bzw. 7) und damit ein Vorbeugen der Monolingualisierung sowie eine Stärkung des Fremdsprachenunterrichts besonders in der Regelschule.
Weitere Erkenntnisse unter wissenschaftlicher Begleitung trägt das Projekt zur Schulentwicklung "Mehrsprachigkeit in der Sekundarstufe I" als Kooperationsvorhaben des Thüringer Instituts für Lehrerfortbildung, Lehrplanentwicklung und Medien (ThILLM) mit dem Didaktischen Zentrum der Friedrich-Schiller-Universität Jena und Fachleitern bei. In diesem Projekt wird unterrichtsbegleitendes Material entwickelt und erprobt zur Unterstützung eines mehrsprachigkeitsgeprägten Lehr- und Lernansatzes.
Untersucht wird hier die Entwicklung von Sprachlernbewusstheit, insbesondere der Umgang mit Sprachlernstrategien, bei Schülerinnen und Schülern der Sekundarstufe I durch einen mehrsprachig geprägten Lehransatz im Fremdsprachenunterricht nicht verwandter Sprachen. Das Forschungsvorhaben möchte dabei gleichermaßen einen Beitrag zur Umsetzung des Thüringer Fremdsprachenkonzepts (mit Auswirkung auf die Lehrplanentwicklung und Lehrerfortbildung) und zur Weiterentwicklung des Konzepts einer Mehrsprachigkeitsdidaktik leisten.
Das Sprachenportfolio begleitet das Sprachenlernen von der Grundschule bis zum Schulabschluss. Es hat unter anderem zum Ziel, die Motivation zum lebenslangen Sprachenlernen zu fördern. Dabei wird auch das Selbsteinschätzungsvermögen der Schülerinnen und Schüler geübt. Mit einem Sprachenpass können Lerner ab 16 Jahren Auskunft darüber geben, welche sprachlichen Abschlüsse auf welchem Niveau nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen erreicht sind.
Das Thüringer Modell des Europäischen Sprachenportfolios wurde im Oktober 2003 vom Europarat akkreditiert und wird seit Februar 2003 an 24 Schulen eingeführt und erprobt. Es umfasst die gesamte Sprachlernzeit an allgemein bildenden Schulen von der Grundschule bis zum Abschluss der schulischen Erstausbildung. Ein Modell für den Bereich der beruflichen Erstausbildung wird derzeit von einem Arbeitskreis erstellt.
Ein Einsatz der Fremdsprache (zunächst Englisch) in zeitlich bzw. thematisch begrenzten Phasen des Unterrichts in einem oder mehreren Sachfächern ermöglicht authentische Sprechanlässe in der Fremdsprache. Das fächerübergreifende Arbeiten erweitert das Repertoire der Schüler an Methodenkompetenz und entwickelt damit auch ihre Strategien zum lebenslangen Lernen.
Eine Arbeitsgruppe am Thüringer Institut für Lehrerfortbildung, Lehrplanentwicklung und Medien (ThILLM) begleitet, dokumentiert und evaluiert die Erprobung von bilingualen Modulen an weiterführenden Schulen.
Für einen fünftägigen Schullandheimaufenthalt für Schülerinnen und Schüler aller allgemein bildenden Schularten werden sprachen- und fächerübergreifende bzw. bilinguale Projekte entwickelt und mit Muttersprachlern vor Ort umgesetzt.
Zur sprachlichen Bildung zählt auch der Förderunterricht Deutsch für Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund. Mit dem Ziel einer Verbesserung der Qualität und einer Ausweitung der schulischen sprachlichen Förderung werden folgende Maßnahmen umgesetzt:
Seit dem Schuljahr 2002/2003 erhalten zudem vietnamesische Grundschulkinder in Erfurt herkunftssprachlichen Unterricht, um auch in ihrer Familiensprache Lesen und Schreiben zu erlernen.
Bettina Schultz
Referat 2 6
Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur
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