Freistaat Thüringen Freistaat Thüringen - Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur

Inhalt

Einschätzung zur Kompetenzentwicklung -

ein Beispiel für Schulentwicklung in Thüringen

Stand vom 11. Dezember 2003

Vorwort

Der Einschätzungsbogen zur Kompetenzentwicklung

Zu Form und Funktion des Bogens

Zum Einsatz des Bogens

Ausblick zur Weiterentwicklung

Vorwort

Seit dem Schuljahr 1999/2000 werden Thüringer Schüler nach einer neuen Generation von Lehrplänen, den Thüringer Lehrplänen, unterrichtet.

Mit diesen Lehrplänen sind alle Fächer und somit der gesamte Unterricht der Grundschule, der Regelschule, der Förderschule, der Gesamtschule und des Gymnasiums auf die Entwicklung von Lernkompetenz verpflichtet. Damit gehen auch ein verändertes Leistungsverständnis sowie veränderte Formen der Leistungsermittlung und -beurteilung einher.

Die Umsetzung dieses Lehrplankonzepts in den Schulen Thüringens ist Herausforderung und Chance für die Weiterentwicklung von Unterricht und Schule. Ein Unterricht, der bei den Schülern Lernkompetenz entwickeln will, erfordert eine darauf ausgerichtete didaktisch-methodische Gestaltung mit Arbeits- und Lernformen für die selbstständige Einzel- und Gruppenarbeit und adäquate und aussagekräftige Formen der Beobachtung und Bewertung der einzelnen Kompetenzbereiche mit Hilfe von Handlungsmerkmalen.

Dabei soll die Notenbewertung der fachlichen Leistungen ergänzt werden durch Einschätzung der Methoden-, Sozial- und Selbstkompetenz wie Sorgfalt, Genauigkeit, methodisches Vorgehen, Übertragen und Problemlösen, Lernbereitschaft, Ausdauer, Konzentrationsfähigkeit, Fleiß, Initiative, Selbstreflexion, Arbeitsverhalten in der Gruppe, Rücksichtnahme, soziales Verhalten, Hilfsbereitschaft sowie positives Einwirken auf andere.

Das novellierte Schulgesetz vom 3. Dezember 2002 trägt dem in § 48 (4) Rechnung mit der besonderen Zielsetzung der Schullaufbahnberatung in den Klassenstufen 3, 4 und 6 "ergänzend zum Zeugnis". Der § 60 a der Thüringer Schulordnung vom 27. Februar 2003 zu "Einschätzungen der persönlichen, fachlichen und sozialen Kompetenzentwickung des Schülers" greift dies auf.

Für diese Ergänzung wurde ein Beobachtungs- und Beratungsbogen mit dem Titel "Einschätzung zur Kompetenzentwicklung" durch eine im Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur eingerichtete "Steuergruppe Leistungsbewertung" entwickelt. Dieser Bogen hat die Aufgabe, nicht nur dem Fachlehrer sondern auch der Klassenkonferenz sowie Schülern und ihren Erziehungsberechtigten als Grundlage der Beratung zur Kompetenzentwicklung zu dienen.

Die Ergebnisse der wissenschaftlichen Begleituntersuchung nach der zweijährigen Erprobung zeigen, dass Schüler, Eltern und Lehrer in ihrer Mehrheit die Einführung eines Beobachtungs- und Beratungsbogens begrüßen. Sie zeigen auch, dass die "Einschätzung zur Kompetenzentwicklung" entwicklungsfähig ist und in eine Bewertungskultur überführt werden kann, die die Schüler stärker in den Prozess der Einschätzungen einbindet.

Gleichzeitig wird deutlich, dass ein solcher Bogen nicht nur ein Instrument der Kompetenzentwicklung ist, sondern ein Projekt zur Schulentwicklung darstellt, da die Weiterentwicklung von Kontrolle und Bewertung schulischer Leistung eine große Chance beinhaltet, über die Fachgrenze hinaus in Kooperation und Absprache mit Kollegen aller Fachschaften optimale Bedingungen für die Entwicklung von Lernkompetenz eines jeden Schülers zu schaffen sowie Leistungskontrolle und -bewertung abgestimmt und transparent vorzunehmen.

Dr. Michael Krapp

Thüringer Kultusminister

1. Der Einschätzungsbogen zur Kompetenzentwicklung - ein Instrument der Beratung und Kompetenzförderung

1.1 Der Zusammenhang zu den Thüringer Lehrplänen

Das in Thüringen erarbeitete und erprobte pädagogische Konzept "Einschätzung zur Kompetenzentwicklung" hängt unmittelbar zusammen mit den zum Schuljahr 1999/2000 in Kraft gesetzten Lehrplänen für die Fächer der Grundschule, der Regelschule und des Gymnasiums sowie der zum Schuljahr 2001/2002 in Kraft gesetzten Thüringer Lehrpläne für die Förderschule mit dem Bildungsgang zur Lernförderung. Auf der Basis dieser Lehrpläne soll ein Unterricht initiiert werden, in dem Schüler¹

  • lernen, wie man sich Wissen selbstständig aneignet,
  • lernen, Wissen anzuwenden und nicht mechanisch zu reproduzieren,
  • lernen, dass man vor dem Lösen einer Aufgabe über den Lösungsweg nachdenken muss,
  • erfahren, dass es notwendig ist sorgfältig und ausdauernd zu lernen,
  • lernen, eigene Stärken und Schwächen zu erkennen,
  • lernen, Lernergebnisse anderen vorzustellen und kritisch einzuschätzen,
  • lernen, mit anderen gemeinsam zu arbeiten sowie
  • erleben, dass Lernen anstrengend sein kann, aber der Erfolg auch Spaß macht.

Im Mittelpunkt des Unterrichts steht also das Lernen. Bei genauer Betrachtung wird deutlich, dass mit diesen Lehrplänen nicht nur fachlich-inhaltliches Lernen, sondern gleichermaßen methodisch-strategisches, sozial-kommunikatives, selbsterfahrenes und selbstbeurteilendes Lernen angestrebt wird. Diese Zielsicht führt zu einem erweiterten Lernbegriff und erfordert aus Lehrplansicht ein Modell, mit dessen Hilfe das Lernen in jedem Fach in dem oben dargelegten Verständnis beschrieben werden kann.
Dies führte in Thüringen zunächst zum Kompetenzbegriff als dem Begriff, mit dem in allen Fächern Lernziele beschrieben werden und mündete in das sogenannte Kompetenzmodell. Letzteres ist eine lehrplandidaktische Konstruktion, die fachliche und fächerübergreifende Ziele aus der Sicht des oben genannten erweiterten Lernbegriffs beschreibt und mit Hilfe der Begriffe Sachkompetenz, Methodenkompetenz, Selbst- und Sozialkompetenz erfasst.
Aus der Zielsicht und dem Kompetenzmodell der Thüringer Lehrpläne erwachsen Konsequenzen für den Unterricht. Diese betreffen einerseits die Gestaltung von Unterricht, indem Aufgaben formuliert werden müssen, die es dem Schüler ermöglichen Sach-, Methoden-, Selbst- und Sozialkompetenz zu entwickeln und anzuwenden. Dies setzt Arbeits- und Lernformen für selbstständige Einzel- wie für Gruppenarbeit voraus.
Andererseits sind adäquate Formen der Beobachtung und Bewertung von Sach-, Methoden-, Selbst- und Sozialkompetenz im Fach und fächerübergreifend zu praktizieren.

¹ Personenbezeichnungen gelten für beide Geschlechter

1.2 Der Zusammenhang zur Leistungsbewertung

Über geeignete Verfahren und Maßstäbe der Leistungsbewertung gehen die Meinungen stark auseinander und gipfeln in der Gegenüberstellung von Notenzeugnissen (mit Ziffernoten und weiteren Hinweisen/Anmerkungen auf wenigen Zeilen, meist ohne Bezugnahme zu den Ziffern) und Lernberichten.

Wo steht Thüringen in dieser Diskussion?
Wenn davon ausgegangen wird, dass schulische Leistung den Zielen schulischen Lernens entsprechen muss, dann umfasst in Thüringen das Lernen das Produkt und den Prozess. Der erweiterte Lernbegriff führt folgerichtig zu einem erweiterten Leistungsbegriff, der produkt- und prozessorientiert ist und individuelles sowie soziales Lernen einschließt. Für die Leistungsbewertung folgt daraus, dass Kompetenz nur aus der konkreten Lernhandlung zu erschließen ist und Stand und Qualität der Kompetenzentwicklung am Lernergebnis und am Lernprozess "ablesbar" sind. Dabei ist im Fachunterricht eine konkrete Aufgabenstellung die Bezugsebene. Diese ermöglicht hinsichtlich der Einschätzung von Stand und Qualität der Entwicklung von Sach-, Methoden-, Selbst- und Sozialkompetenz eine jeweils aktuelle Momentaufnahme, die im Allgemeinen einen zeitlich begrenzten Lernprozess erfasst. Das Ergebnis der Einschätzung mündet in eine Fachnote. Diese kann, bezogen auf eine konkrete unterrichtliche Aufgabenstellung, auch für Außenstehende einen Aussagewert haben, wenn die Schülerleistung durch transparente Bewertungskriterien für bestimmte Kompetenzen bzw. Kompetenzelemente und zusätzliche schriftliche oder mündliche Kommentare nachvollziehbar gemacht worden ist. Die Ziffernote auf dem Zeugnis kann dies allein nicht mehr leisten. Damit ist der Ansatzpunkt für das pädagogische Konzept "Einschätzung zur Kompetenzentwicklung" beschrieben.

1.3 Einschätzung von fachlichen und überfachlichen Kompetenzen

Mit Hilfe des Bogens "Einschätzung zur Kompetenzentwicklung" (Anlage) sollen die eingeschränkte Aussagekraft der bisherigen Zeugnisse erweitert und Schülern und Eltern - ausgehend von den neuen Lehrplänen - mehr Informationen zum Arbeits- und Sozialverhalten des Schülers gegeben werden und zwar in längerfristigen Lernprozessen (ein Schulhalbjahr) und bezogen auf das Lernen im gesamten Fächerkanon.
Im Mittelpunkt steht damit die Einschätzung von Elementen der Methoden-, Selbst- und Sozialkompetenz, die in jedem Unterricht fachspezifisch ausgeprägt werden, aber in ihrer grundsätzlichen Funktion fachunabhängig sind. Wir sprechen deshalb von überfachlichen Kompetenzelementen wie Verstehen und Problemlösen, methodisches Vorgehen, Sorgfalt, Präsentation, Selbstreflexion und Zusammenarbeit.
Durch diese spezifische Form der Einschätzung wird das Leistungsbild des Schülers - im Vergleich zu den Fachnoten - in einen größeren Zusammenhang gestellt.
Damit wird deutlich, dass weitergehende Ziele angestrebt werden als mit der Bewertung von Mitarbeit und Verhalten.

2 Zu Form und Funktion des Bogens "Einschätzung der Kompetenzentwicklung"

2.1 Zur Entwicklungsgeschichte

In der Gestaltung und im Einsatz von Bögen zur Einschätzung überfachlicher Kompetenzentwicklung haben Schweizer Schulen (z. B. in Basel-Stadt und in Bern) schon seit einem Jahrzehnt Erfahrungen gesammelt. Diesen Bögen liegt - wie den Thüringer Lehrplänen - ein erweiterter Lern- und damit verbunden auch ein veränderter Leistungsbegriff zugrunde. Danach soll schulische Leistung zum Handeln in verschiedenen gesellschaftlichen Feldern befähigen, insbesondere zum verantwortungsbewussten Handeln als Bürger, zur Selbstbestimmung in der persönlichen Lebensführung und zur Ausbildungsfähigkeit im wirtschaftlichen Beschäftigungssystem bzw. zur Studierfähigkeit. Schon dieser kurze Hinweis macht deutlich, dass Einschätzungen differenzierter, als dies mit Zensuren möglich ist, über die verschiedenen Dimensionen der Kompetenzentwicklung bei Schülern informieren.
Nach dem Baseler Vorbild hat eine Steuergruppe des Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kulturs eigenständige Bögen entwickelt und diese in zwei Zyklen - zuerst mit 11, dann mit 30 Schulen - erprobt. Diese Bögen wurden auf Grund wissenschaftlicher Befragungen von Lehrkräften, Eltern und Schülern durch den Lehrstuhl für Schulpädagogik/Didaktik der Friedrich-Schiller-Universität Jena (Professor Dr. Will Lütgert u. a.) kritisch evaluiert und unter zusätzlicher Einbeziehung von Rückmeldungen der Schulaufsicht und auch von Vertretern der Wirtschaft mehrfach überarbeitet. Die Grundlage der Entwicklung bildete das Modell der Lernkompetenz in den Thüringer Lehrplänen, das vier Kompetenzbereiche benennt: Sozialkompetenz, Selbstkompetenz, Sachkompetenz und Methodenkompetenz.

2.2 Formulierung von überfachlichen Lernkompetenzelementen auf einer mittleren Abstraktionsebene

Das Thüringer Kompetenzmodell ist noch zu abstrakt, um ihm konkrete überfachliche Lernleistungen von Schülern zuordnen zu können. Deshalb sind in dem Bogen zur Einschätzung die angeführten Kompetenzelemente auf einer mittleren Abstraktionsebene formuliert. Sie sind einerseits auf das Lehrplanmodell der vier Kompetenzbereiche zurückführbar, spiegeln andererseits aber auch einen großen Ausschnitt des Spektrums moderner Schlüsselkompetenzen wider.

Lernkompetenz

Die Einschätzung von Kompetenzen ist ein komplexes und manchmal auch schwieriges Geschäft, weil man Kompetenzen nicht beobachten, sondern nur aufgrund von Handlungsmerkmalen erschließen kann. Handlungsmerkmale verweisen auf Kompetenzelemente, Kompetenzelemente verweisen auf unterschiedliche Kompetenzbereiche, die Kompetenzbereiche verweisen schließlich auf die allgemeine Lernkompetenz. Verweisungen dieser Art haben die Struktur von Interpretationen, nicht von stringenten Ursachenbeschreibungen.

Wir erörtern die Kompetenzelemente und die ihnen zugeordneten Handlungsmerkmale im Folgenden in der Reihenfolge, in der sie im Einschätzungsbogen aufgeführt sind. Dabei ist uns wichtig hervorzuheben, dass der Bogen ein Instrument ist, das helfen soll, den Zusammenhang von Handlungsmerkmalen und den Kompetenzelementen herzustellen.

2.3 Die sechs Kompetenzelemente des Thüringer Bogens am Beispiel des Bogens für die Klassenstufen 3 - 6

Verstehen und Problemlösen
1. Wie du an deine Aufgaben herangehst
<===Kompetenzelement

Du suchst selbständig nach Lösungswegen
und fragst, wenn du etwas nicht verstehst
<===Handlungsmerkmale

Das erste Kompetenzelement steht dem Fachunterricht besonders nahe, denn es geht bei ihm im Wesentlichen um den Wissenserwerb, den Wissenstransfer und das problemlösende Lernen. Die Nähe dieses Kompetenzelements zum Fachunterricht macht nach den Erfahrungen der Steuergruppe dessen Einschätzung einerseits oh-ne Schwierigkeiten möglich, sie macht sie andererseits aber auch problematisch. Formen kognitiven Lernens einzuschätzen gehört gewissermaßen zum täglichen Brot eines jeden Lehrers. Von einigen Kollegen wurde deshalb während der Erprobung eingewendet, dass das erste Kompetenzelement des Bogens die Fachnoten in gewisser Weise doppelt.

Dafür, dass dies nicht der Fall ist, sprechen zwei Gründe:

  1. In jede Fachnote soll nach den Thüringer Lehrplänen nicht nur die Sachkompetenz, sondern es soll - jeweils fachspezifisch - das gesamte Spektrum der Kompetenzbereiche, also auch die Methoden-, vor allem aber auch die Sozial- und Selbstkompetenz, eingehen.
  2. Der Unterschied zwischen den Fachnoten und der Einschätzung besteht darin, dass die Überfachlichkeit des Kompetenzerwerbs eine besondere Bedeutung erlangt. Ein Schüler wird nicht nur aus der Perspektive eines einzelnen Faches und daher in der Regel von einer einzigen Lehrkraft eingeschätzt, sondern als ganze Person vom Klassenlehrer und der Klassenkonferenz.

Methodisches Vorgehen
2. Wie du deine Aufgaben erledigst
Du arbeitest zielgerichtet und lässt dich nicht ablenken.

Das zweite Kompetenzelement erläutert sich durch die beigefügten Handlungsmerkmale (Informationsbeschaffung und -bewertung, gezieltes Arbeiten, Nachfragen, Zeiteinteilung) von selbst. Es sollen an dieser Stelle nur zwei Anmerkungen gemacht werden.

  1. Es müssen bei den Lernenden nicht alle Handlungsmerkmale einer Kompetenz in ihrer ganzen Breite ausgebildet sein, um ihnen bei der Einschätzung deutliche Fortschritte oder ein Gelingen attestieren zu können. Die Handlungsmerkmale sind Beispiele und sollten in ihrer qualitativen Ausprägung und nicht in ihrer quantitativen Vollständigkeit eingeschätzt werden.
  2. Kompetenzbeschreibungen gelingen nicht immer trennscharf, es gibt vielmehr Überschneidungsbereiche. Methodisches Vorgehen wird z. B. auch bei der Präsentation (s.u.) oder bei der Zusammenarbeit mit anderen (s.u.) gebraucht. Bei möglichen Überschneidungen helfen die Handlungsmerkmale, den gemeinten Akzent des jeweiligen Kompetenzelements eindeutig zu bestimmen.

Sorgfalt
3. Wie du mit Arbeitsmaterialien umgehst
Du gehst sorgsam mit deinen Arbeitsmaterialien um und hältst sie zum Lernen bereit.

Das Kompetenzelement Sorgfalt repräsentiert eine klassische Arbeitstugend. Es soll jedoch nicht nur den angemessenen Umgang mit Sachen bezeichnen (d.h. die Fähigkeit zur Ordnung), sondern auch den verlässlichen Umgang mit Menschen.

Präsentation
4. Wie du die Ergebnisse deiner Arbeit in der Klasse vorstellst
Deine Beiträge sind anschaulich, andere Kinder verstehen dich.

Bei diesem Kompetenzelement handelt es sich im weiteren Sinn um kommunikative, im engeren Sinn um didaktische Fähigkeiten. Die Präsentation als Kompetenzelement ist besonders wichtig, weil ein moderner Lernbegriff nicht nur den Akzent auf Fähigkeiten zur Aneignung, sondern auch auf Fähigkeiten zur Vermittlung legt. Eine Einschätzung dieses Kompetenzelements macht es allerdings notwendig, dass Präsentationen von Lernergebnissen auch Bestandteile des Unterrichts sind.

Zusammenarbeit
5. Wie du mit anderen Kindern zusammenarbeitest
Du hörst anderen zu, sagst offen deine Meinung und arbeitest umsichtig in Gruppen.

Zusammenarbeit bezeichnet den Kernbereich sozialer Kompetenz. Dazu gehören Kooperation, Zuhören, Verantwortungsübernahme und Konfliktbewältigung.

Selbstreflexion
6. Was gegenseitige Hilfe für dich bedeutet
Du erkennst deine eigenen Stärken und Schwächen, du kannst deshalb Hilfe geben, aber auch Hilfe annehmen.

Selbstreflexion als Kompetenzelement ist anspruchsvoll - sowohl in dem, was es in der Sache bezeichnet, als auch in dem, was es von den Lehrenden bei der Beobachtung verlangt. Formulieren Schüler eigene Standpunkte und können sie die Standpunkte anderer in ihre Argumentationen aufnehmen? Haben sie zu sich selbst Distanz? Auch bei der Einschätzung dieses Elements kommt es darauf an, dass der Unterricht Situationen bereitstellt, in denen die Fähigkeit zur Selbstkompetenz ent wickelt werden kann. Das können Gruppengespräche oder Schüler-Lehrer-Gespräche sein, aber auch jene Klassengespräche, die man "Unterricht über Unterricht" nennt.

2.4 Die Einschätzungsskala

  • Du machst das prima.
  • Du machst deutliche Fortschritte.
  • Du verbesserst dich mit Unterstützung.
  • Du brauchst noch viel Hilfe, wir werden daran arbeiten.

Zur Einschätzung der überfachlichen Kompetenzen ist im Bogen eine vierstufige Skala gewählt worden. Dies geschah aus zwei Gründen.

  1. Die Einschätzungen sind nicht als verkappte Noten zu verstehen, die Schüler auf bestimmte Kompetenzprofile festschreiben, vielmehr wird ein Entwicklungsstand dokumentiert, der einer laufenden Veränderung unterliegt.
  2. Alle Skalenpunkte sind in der Sprache individueller Einschätzungsnormen formuliert, d. h. sie beziehen sich auf die persönliche Entwicklung eines jeden einzuschätzenden Schülers. Mit diesen Formulierungen wird die Prozesshaftigkeit des überfachlichen Lernens und der eingangs betonte Charakter des Einschätzungsbogens als Instrument hervorgehoben, das Schüler, Eltern und Schule gemeinsam betrifft. In eine Beratung und in eine Zielvereinbarung müssen sich alle Personengruppen (Lernende, deren Eltern, Lehrende) einbringen und Unterstützung zusagen. Die Aussage "Du brauchst noch viel Hilfe, wir werden daran arbeiten." ist deshalb auch als Zusage der Schule zu verstehen, an der Zielvereinbarung für einen Schüler auch ihrerseits aktiv mitzuarbeiten.

2.5 Das Feld "Hinweise"

Die Einschätzungen der überfachlichen Kompetenzentwicklung sollen im Feld "Hinweise" verbal erläutert und ergänzt werden. Dabei können Lehrende Einschätzungsdifferenzen festhalten, vor allem aber diagnostische und lernförderliche Aspekte der Beurteilung individuelle formulieren. Im Zusammenspiel von Einschätzungen zu Kompetenzelementen sowie Handlungsmerkmalen und Hinweisen soll ein möglichst umfassendes Bild der Lernentwicklung entstehen. Damit soll zugleich eine Rückmel-dung gegeben werden, die dem Kind gerecht wird und von ihm sowie seinen Erziehungsberechtigte als angemessen wahrgenommen wird. Der diagnostische Gehalt dieser Gesamtrückmeldung bewegt sich zwischen den Polen pädagogisch-individueller Ermutigung und diagnostischer Differenziertheit. Dies schließt auch ein, dass neben besonderen Stärken die für die weitere Lernentwicklung bedeutsamen Schwächen als Entwicklungsaufgabe beschrieben werden müssen.
Die Hinweise haben eine rückwirkende und zugleich vorausschauende Funktion. Sie sind auf das Wesentliche zu konzentrieren und sprachlich so abzufassen, dass Kinder wie Eltern als Adressaten anerkannt und angesprochen werden. Erst unter dieser Voraussetzung kann eine produktive und lerndiagnostisch gehaltvolle Kommunikation zwischen den genannten Personen und der Schule entstehen.

Beim Verfassen dieser Texte sollten eine Reihe von Aspekten zur Lernentwicklung bedacht werden, die selbstverständlich mit Blick auf das Kind eine je individuelle Gewichtung erhalten. Sie müssen daher nicht vollständig abgearbeitet werden, sondern sollen - als Leitfragen formuliert- den Inhalt der Hinweise präzisieren helfen. Sie können von Kollegien ausdrücklich fortgeschrieben werden und sind nicht als vorgegebenes Raster zu verstehen.
(Anmerkung: Eine Reihe von Leitfragen werden in der in Arbeit befindlichen Handreichung aufgeführt werden.)

2.6 Das Feld "Vereinbarungen zur Kompetenzentwicklung"

Das letzte Feld für "Vereinbarungen zur Kompetenzentwicklung" auf der Rückseite des Bogens soll die Ergebnisse der Lehrer-Schüler-Eltern-Gespräche nach dem 1. Schulhalbjahr im Sinne von Zielvereinbarungen in Stichworten festhalten und auf die Kompetenzelemente bzw. die Handlungsmerkmale sich beziehen. Diese Zielvereinbarungen müssen sehr realistisch getroffen werden, d. h. die Kinder und Jugendlichen müssen sie in einem vorgegebenen Zeitrahmen erfüllen können. Dieser Zeitrahmen sollte als Bestandteil der Vereinbarungen festgehalten werden.
Die für das Ende des 2. Schulhalbjahrs vorgesehene "Fortschreibung" zu den Lernfortschritten erfolgt wiederum von der Klassenlehrerin/dem Klassenlehrer in Abstimmung mit der Klassenkonferenz, die den Erziehungsberechtigten und dem Schüler zur Kenntnis gegeben werden.

2.7 Der Bogen als Beratungsinstrument zur Schullaufbahnberatung

Der Bogen ist in seiner vorliegenden Form kein Beurteilungs-, sondern ein Beratungsinstrument, das Schüler als Hilfe zur Kompetenzentwicklung begreifen sollen. Deshalb sollten Kinder und Jugendliche sowie ihre Erziehungsberechtigten die Gelegenheit haben, zu den Einschätzungen der Lehrenden Stellung zu nehmen. Die Gespräche, die im Anschluss an die Einschätzungen besonders mit den schulisch nicht so erfolgreichen Schülern und ihren Erziehungsberechtigten geführt werden, sollten durch ein Signal des Hilfegebens Ermutigungen und nicht Entmutigungen verstärken.

Die Beratungsfunktion des Bogens erhöht die Transparenz von schulischer Leistungsbewertung, erfordert aber auch eine Weiterentwicklung bisheriger Praxis der innerschulischen Kommunikation und Abstimmung in der Fachgruppe, zwischen Vertretern unterschiedlicher Fächer sowie im gesamten Kollegium.

2.8 Bogenvarianten zur Einschätzung

Im ersten Jahr der Erprobung des Bogens wurde nur eine Variante für alle an der Erprobung beteiligten Schularten und Jahrgänge eingesetzt. Von den Schulen ist dieser Bogen unter zwei Aspekten kritisiert worden:

  1. Der Bogen war abstrakt formuliert, redete die betroffenen Schüler nicht an und zählte die Handlungsmerkmale, anhand derer die Kompetenzen eingeschätzt werden sollten, mit Spiegelstrichen auf. Diese eher bürokratische Sprachform wurde sowohl von den Lehrenden als auch von den Lernenden als pädagogisch störend empfunden.
  2. Befragungen jüngerer Schüler ergaben, dass sie den Einsatz des Einschätzungsbogens und die damit verbundenen Gespräche mit den Lehrern und den Eltern begrüßten, dass sie den Bogen aber weitgehend nicht verstanden. Die Steuergruppe hat aus diesen Befunden gemeinsam mit Praktikern folgende Schlüsse gezogen:

Für die Grund- und Förderschulen sowie die Klassenstufe 5 und 6 der Regelschule und des Gymnasiums ist ein Bogen in einfacher, auch jüngeren Schülern verständlicher Sprache formuliert worden (Anhang). Dabei wurde die Formulierung der Kompetenzelemente denen der Handlungsmerkmale angenähert und konkretisiert. So wurde zum Beispiel aus "Selbstreflexion": "Was gegenseitige Hilfe für dich bedeutet" oder aus "Präsentation": "Wie du die Ergebnisse deiner Arbeit in der Klasse vorstellst." Außerdem wurde die Komplexität der Handlungsmerkmale reduziert.Für Grundschulen soll der Bogen bewusst einen Übergang bilden von den Berichtszeugnissen der ersten zu den Notenzeugnissen der späteren Schuljahre.
Der Bogen für die Schuljahre 7-10 (Anhang), redet die Schüler an und bündelt die Handlungsmerkmale, die auf die Kompetenzelemente verweisen, in übersichtlicher Form.

3 Zum Einsatz des Bogens "Einschätzung zur Kompetenzentwicklung" in den Schulen

Die neue Thüringer Schulordnung (§ 60 a) schreibt die schriftliche Einschätzung zur Kompetenzentwicklung in den Klassenstufen 3, 4 der Grundschule und Klassenstufe 6 der Regelschule und des Gymnasiums verbindlich vor. Dabei werden der erprobte Einschätzungsbogen zur Kompetenzentwicklung und das Zeugnis der Kinder deutlich voneinander unterschieden. Das Zeugnis dient der Beurteilung, der Einschätzungsbogen zur Kompetenzentwicklung dient der Schullaufbahnberatung und der Kompetenzförderung. Dies ist nach der neuen Thüringer Schulordnung wichtig, weil nach dem vierten und sechsten Schuljahr weitreichende Bildungsentscheidungen zu treffen sind, auf die sich Schüler, Eltern und Schule durch gemeinsame Formen der Beratung vorbereiten. Wegen seiner Beratungs- und Förderungsfunktion enthält der Einschätzungsbogen auch keine den Noten ähnlichen Einschätzungsskalen, sondern Diagnose- und Förderhinweise, die zu einer Zielvereinbarung zwischen Schule, Schüler und Erziehungsberechtigten führen. Die Einschätzungen kommen aufgrund eines förmlichen Beschlusses der Klassenkonferenz zusammen. Sie werden in der Regel vom Klassenlehrer vorbereitet und zur Beratung gestellt. Jeweils zum Schuljahresende erhalten die Schüler eine Fortschreibung dieser Einschätzungen mit konkreten Hinweisen zu den vereinbarten Zielen und weiteren Vorschlägen, die von den Schülern und deren Erziehungsberechtigten zur Kenntnis genommen werden.

Auf Beschluss der Schulkonferenz können schriftliche Einschätzungen zur Kompetenzentwicklung für weitere Klassenstufen vorgesehen werden. Hierfür wurde der Bogen 2 für die Klassenstufen 7 - 10 entwickelt.

Der Einsatz des Bogens sollte in schulinterne Entwicklungsschwerpunkte eingeordnet und aus dieser Sicht in den entsprechenden Gremien kommuniziert werden. Daher hat die Schulkonferenz über die weitere Einführung des Bogens an der jeweiligen Schule zu entscheiden.

Die zweijährige Erprobung hat ergeben, dass es sinnvoll ist, die Einschätzung zum 1. Schulhalbjahr vorzunehmen. Damit bleibt einerseits für die Beratungsgespräche im zweiten Schulhalbjahr ausreichend Zeit. Andererseits erhält der Schüler die Chance, die getroffenen Vereinbarungen zur Kompetenzentwicklung umzusetzen.

Der Schulleiter erfasst regelmäßig die Anzahl der Empfehlungen der Klassenkonferenzen sowie die daraufhin seitens der Erziehungsberechtigten wahrgenommenen Beratungsgespräche und berichtet darüber der Schulkonferenz. (siehe "Der Umgang mit dem Einschätzungsbogen im Ablauf eines Schuljahres in den Klassenstufen 3, 4 und 6", Anhang)
Die Schulen können den Bogen im Sinne ihres Schulprofils und zur Berücksichtigung einer Selbsteinschätzung durch Schüler ergänzen. Diese eingeführten Ergänzungen des Bogens werden durch die Staatlichen Schulämter dokumentiert.

3.1 Die Startphase

Die Gestaltung von pädagogischen Konferenzen stellt einen Kernbereich der Einführung des Bogens "Einschätzung zur Kompetenzentwicklung" dar.

Pädagogische Gesamtkonferenz zu Beginn eines Schuljahrs

Diese Startkonferenz, an der alle Lehrerinnen und Lehrer teilnehmen, wird durchgeführt mit dem Ziel der Verständigung über:

  • den inhaltlichen Gehalt der überfachlichen Kompetenzen
  • Ansatzpunkte der Beobachtung der Kompetenzelemente im Fachunterricht
  • Formen der Dokumentation von Beobachtungen
  • die Terminplanung
  • die Absicherung der Einbeziehung aller Beteiligten
  • die Möglichkeiten der Erfassung und Zusammenführung der Daten für den einzelnen Schüler.

Das Ziel der Pädagogischen Gesamtkonferenz ist die inhaltliche Abstimmung für die Anwendung des Bogens "Einschätzung zur Kompetenzentwicklung". Es ist notwendig, dass ein weitgehender Konsens unter den beteiligten Lehrern über den Einsatz des Bogens erzielt wird. Dies gilt auch für die Art und Weise, wie im laufenden Schulhalbjahr Beobachtungen des Lernverhaltens der Schüler durchgeführt werden.

Ergänzende Informationsveranstaltungen für Schüler und Eltern

Alle beteiligten Klassenlehrerinnen und -lehrer informieren in geeigneten Informationsveranstaltungen Schüler und Eltern über Sinn und Zweck des Bogens. Erfahrungen der zweijährigen Erprobung zeigen, dass die Akzeptanz der "Einschätzung zur Kompetenzentwicklung" wesentlich von der Art der Information durch die Klassenlehrer und Klassenlehrerinnen abhängt.

3.2 Pädagogische Klassenkonferenz im Dezember

Gegenstand der Klassenkonferenzen ist die gemeinsame Einschätzung überfachlicher Kompetenzen und deren Dokumentation im Bogen zur Einschätzung der Kompetenzentwicklung für jeden Schüler.

Die Hauptverantwortung in diesem Einschätzungsverfahren trägt der Klassenlehrer.

Die Erprobung hat gezeigt, dass insbesondere in der Einführungsphase, in der die Schule über noch wenig Erfahrung in der Dokumentation und Abstimmung von Beobachtungsergebnissen verfügt, ein zusätzlicher Arbeitsaufwand einzuplanen ist.
Für die Vorbereitung und Durchführung der Klassenkonferenz sind Varianten denkbar; hierfür zwei Beispiele:

Variante 1
Alle beteiligten Fachlehrer diskutieren für jeden Schüler den Stand der Kompetenzentwicklung und treffen gemeinsam Festlegungen. Der Klassenlehrer trägt das Ergebnis in den Bogen zur Einschätzung ein. Weichen in einzelnen Fächern die Einschätzungen sehr ab, sollte keine "Zwangseinigung" erfolgen. Vielmehr sind dann die Abweichungen in der Rubrik Hinweise festzuhalten. Zur Vereinfachung des Verfahrens kann der Klassenlehrer die Einschätzungen der Fachlehrer im Vorfeld bereits einholen. In der Konferenz wird das Ergebnis der Einschätzungen durch den Klassenlehrer für jeden Schüler vorgestellt und in der Diskussion gegebenenfalls korrigiert oder ergänzt.

Variante 2
In großen Schulen kann es aus Gründen der Zeitökonomie sinnvoll sein, dass zu Beginn der Schuljahres ein Ausschuss der Klassenkonferenz gebildet wird, der aus dem Klassenlehrer und zwei Fachlehrern besteht. In der pädagogischen Klassenkonferenz berichtet der Ausschuss, welche Einschätzungen er zu welchen Schülern getroffen hat und holt die Zustimmung der Klassenkonferenz ein. Diskutiert wird nur nach Einspruch, das heißt in strittigen Fällen.

3.3 Beratungsgespräche

Die "Einschätzung zur Kompetenzentwicklung" sieht vor, dass ab etwa 3 Wochen vor dem Zeugnisausgabetermin zunächst das Gespräch zwischen dem Klassenlehrer/ der Klassenlehrerin und dem Schüler stattfindet, das der Erläuterung der Einschätzung durch die Klassenkonferenz dient. Nach der Zeugnisausgabe finden im Zeitraum von etwa 3 Wochen die Gespräche zwischen dem Klassenlehrer/ der Klassenlehrerin, den Erziehungsberechtigten und dem Schüler/der Schülerin statt.

Ziel dieser Gespräche ist es - bezogen auf die Kompetenzentwicklung - über die Stärken des Schülers zu informieren und gemeinsam nach Ursachen für Schwächen oder Defizite, aber auch nach Lösungswegen für deren mögliche Überwindung zu suchen. Die Durchführung eines Beratungsgesprächs und wesentliche Ergebnisse werden auf der letzten Seite des Bogens unter "Vereinbarungen zur Kompetenzentwicklung" festgehalten. (vgl. 2.6)

Während das Original des Bogens nach Ablauf des Beratungsprozesses dem Schüler wieder ausgehändigt wird, verbleibt eine Kopie des Bogens in den Schülerakten (§ 136 Abs. 3 Satz 4 Thüringer Schulordnung vom 20. Januar 1994, zuletzt geändert durch Verordnung vom 27. Februar 2003/GVBL. S. 204). Dieses Verfahren gewährleistet auch, dass in späteren Einschätzungen und in der anschließenden Beratung ein Entwicklungsprozess nachvollzogen werden kann.

3. 4 Netzwerkbildung

An den Staatlichen Schulämtern des Freistaats steht jeweils ein Referent für jede Schulart als Ansprechpartner für die "Einschätzung zur Kompetenzentwicklung" zur Verfügung. Die Schulartreferenten unterstützen die Schulen ihres Aufsichtsbereichs bei der Umsetzung der "Einschätzung zur Kompetenzentwicklung" und tragen Sorge für kollegiumsübergreifende Fortbildungen.

Der Schulamtsleiter gibt dem Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur einmal im Jahr einen Bericht über den Einsatz des Bogens "Einschätzung zur Kompetenzentwicklung", der insbesondere auf die Veränderungen der Bewertungskultur an den betroffenen Schulen eingeht. Das Thüringer Institut für Lehrerfortbildung, Lehrplanentwicklung und Medien (ThILLM) veranstaltet einmal im Jahr eine Arbeitstagung, in der in geeigneter Weise die Erfahrungen der Schulen und vor allem der Staatlichen Schulämter ausgetauscht werden.

Wichtige Weiterentwicklungen der "Einschätzung zur Kompetenzentwicklung" werden auf einer Internetplattform dokumentiert.

4 Ausblick zur Weiterentwicklung

Zur Weiterentwicklung des eingeführten Bogens "Einschätzung zur Kompetenzentwicklung" im Sinne von Qualitätsentwicklung von Schule wird der Thüringer Kultusminister eine Expertengruppe einsetzen, deren Aufgabe darin besteht, über drei Jahre die Wirkung und Entwicklung des pädagogischen Konzepts "Einschätzung zur Kompetenzentwicklung" zu beobachten, zu analysieren und jährlich darüber zu berichten.

Aufbauend auf den gegenwärtigen Befunden und der Weiterentwicklung des Bogens "Einschätzung zur Kompetenzentwicklung" wird in dieser Zeit auch erprobt, mit welchem Schuljahr pädagogisch verantwortungsvoll Schüler in den Prozess der Einschätzung eingebunden werden können. Dazu sollen die bisher bereits vorliegenden Erfahrungen einiger Schulen im abgeschlossenen zweijährigen Projekt "Einschätzungen zum Lernprozess" mit Selbsteinschätzungen genutzt werden.

Selbsteinschätzungen lassen sich mit einem Portfolio verbinden. Im Portfolio schätzt der Schüler nicht nur sein Arbeits- und Sozialverhalten ein, sondern hat auch die Möglichkeit vermittels konkreter Hinweise und Belege aufzuzeigen, in welchen Lernsituationen (innerhalb und außerhalb der Schule) er besondere Kompetenzen erworben hat.
Das Konzept eines Portfolios zur Einschätzung überfachlicher Kompetenzen wird von der Expertengruppe in Zusammenarbeit mit Schulen entwickelt, erprobt und evaluiert.

Die Expertengruppe prüft gemeinsam mit den Schulen, ob ein solches Portfolio ein sinnvolles Selbsteinschätzungsinstrument insbesondere für die gymnasiale Oberstufe, gegebenenfalls auch für entsprechende Bildungsgänge der berufsbildenden Schulen sein kann. Da weitere Portfolios (z. B. in den Bereichen Fremdsprachen und Berufswahl) in Erprobung sind und künftig an vielen Schulen thüringenweit eingeführt werden sollen, sind gezielte Absprachen erforderlich.