Freistaat Thüringen Freistaat Thüringen - Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur

Inhalt

Einstellung in den Vorbereitungsdienst

Hinweise zur Einstellung in den Vorbereitungsdienst für die Lehrämter zum Einstellungstermin
1. August 2012

Allgemeines

 

Die erste Phase der Lehrerausbildung erfolgt an Universitäten und vergleichbaren Hochschulen; sie endet in der Regel mit der Ersten Staatsprüfung/lehramtsbezogenen Bachelor- und Masterabschluss für ein bestimmtes Lehramt. Daran schließt sich als zweite Phase der Lehrerausbildung ein schulartbezogener Vorbereitungsdienst an. Er wird mit der Zweiten Staatsprüfung für das entsprechende Lehramt, die die Voraussetzung für eine spätere Anstellung als Lehrer im staatlichen Schuldienst ist, abgeschlossen.

 

Ab dem Jahr 2011 werden in Thüringen sowohl zum 1. Februar als auch zum 1. August Lehramtsanwärter eingestellt. Die Termine und die Bewerbungsmodalitäten für den jeweils anstehenden Einstellungstermin finden Sie in dem Merkblatt über die Einstellung in den Vorbereitungsdienst für alle Lehrämter.

Das Merkblatt und Anträge auf Einstellung in den Vorbereitungsdienst für das Lehramt Ihrer Schulart erhalten Sie hier:
 www.thueringen.de/de/tmbwk/bildung/lehrerbildung/vorbereitungsdienst/einstellung/

Für die Ausbildung im Vorbereitungsdienst und das Ablegen der Zweiten Staatsprüfung gilt die
 Thüringer Verordnung über die Ausbildung und Zweite Staatsprüfung für die Lehrämter (ThürAZStPLVO) vom 3. September 2002 (GVBl. 328), zuletzt geändert durch Verordnung vom 13. Juli 2009 (GVBl. S. 631).

 

 

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Häufige Fragen und Antworten

Reicht der Poststempel bei der schriftlichen Bewerbung zur Fristwahrung?

Nein. Es gilt das Datum des Eingangsstempels beim Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur. Bewerbungen, die nach dem Ausschlusstermin für die Bewerbung eingehen, können nicht im Bewerbungsverfahren berücksichtigt werden.
 

Kann ich das Zeugnis und/oder den Anerkennungsbescheid nachreichen?

Sofern bei der Einsendung der Bewerbungsunterlagen das Zeugnis noch nicht vorliegt, ist dieses spätestens bis zum Donnerstag, den 28. Juni 2012 als beglaubigte Kopie nachzureichen. Ein vorläufiges Zeugnis wird akzeptiert. Zur Einstellung in den Vorbereitungsdienst ist das endgültige Zeugnis erforderlich.
Der Anerkennungsbescheid muss ebenfalls bis zum 28. Juni 2012 nachgereicht werden. Hier reicht eine einfache, vollständige Kopie.
Der 28. Juni 2012 ist eine Ausschlussfrist. Dass bedeutet, dass die Bewerber, von denen die Zeugnisse und/Anerkennungsbescheide später im Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur eingehen, nicht in das Zulassungsverfahren einbezogen werden.
 

Ich bin schwanger, kann ich mich trotzdem bewerben?

Ja. Bitte teilen Sie eine bestehende Schwangerschaft möglichst frühzeitig mit. Eine Schwangerschaft verhindert keines Falls die Teilnahme am Auswahlverfahren oder gar die Einstellung in den Vorbereitungsdienst für ein Lehramt.
 

Kann ich zu einem späteren Zeitpunkt in den Vorbereitungsdienst aufgenommen werden?

Bewerber werden zu dem von dem Ministerium festgelegten und bekannt gegebenen Einstellungstermin zum Vorbereitungsdienst für das jeweilige Lehramt zugelassen. Kann der Bewerber den Vorbereitungsdienst zum Einstellungstermin nicht antreten, so hat er rechtzeitig vor dem Einstellungstermin einen Antrag auf Einstellung zu einem späteren Zeitpunkt zu stellen. In diesem Fall kann der Bewerber beim Vorliegen der Voraussetzungen nur eingestellt werden, wenn das Ministerium die Einstellung zu einem späteren Zeitpunkt ausdrücklich genehmigt (siehe § 5 Abs. 1 ThürAZStPLVO).
 

Besteht eine Möglichkeit für eine Verkürzung des Vorbereitungsdienstes?

Grundsätzlich kann auf Antrag des Lehramtsanwärters Zeiten einer beruflichen Tätigkeit oder Zeiten der während des betreffenden Lehramtsstudiums absolvierten Praktika auf den Vorbereitungsdienst angerechnet werden, wenn sie für die Ausbildung förderlich sind. Im Vorbereitungsdienst des betreffenden Lehramts bereits abgeleistete Zeiten können bis zu zwölf Monaten angerechnet werden, sofern sie nicht länger als fünf Jahre zurückliegen. Das gleiche gilt für Zeiten einer erfolgreich abgeschlossenen Ausbildung für ein anderes Lehramt (siehe § 25 Abs. 1 Thüringer Lehrerbildungsgesetz in Verbindung mit § 7 ThürAZStPLVO).
 

Ich bin bis zur Einstellung nicht in meiner Wohnung zu erreichen. Was muss ich beachten?

Bitte teilen Sie uns längere Abwesenheitszeiten umgehend mit. Sie haben die Möglich¬keit, dem Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur, Referat 2 4, eine Ersatzanschrift anzugeben, unter der Sie erreichbar sind. Sie können auch eine Person Ihres Vertrauens mit einer schriftlichen Vollmacht beauftragen.
 

Kann ich einen Wunsch zum Schulamtsbereich äußern?

Auf der Seite 1 des Antrags können Sie eine Reihung der Wünsche nach den Schulamtsbereichen vornehmen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Angabe der bevorzugten Schulamtsbereiche lediglich eine Orientierung im Zulassungsverfahren darstellt, falls die Ausbildungsgegebenheiten eine Wahlmöglichkeit zulassen. Ein Anspruch kann daraus nicht abgeleitet werden.
 

Wann wird mir die Ausbildungsschule bekanntgegeben?

Mit der Zulassung wird vom Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur das Staatliche Schulamt bestimmt, in dessen Zuständigkeitsbereich der Bewerber seinen Vorbereitungsdienst abzuleisten hat, und das zuständige Staatliche Studienseminar benannt.
In der Regel weist nach Dienstantritt das zuständige Staatliche Schulamt im Einvernehmen mit dem zuständigen Seminarleiter des Studienseminars den Lehramtsanwärtern eine Ausbildungsschule seines Zuständigkeitsbezirks zu. Das Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur entscheidet nicht über die Zuweisung an eine Ausbildungsschule.
Zusätzlich kann in allen Schularten außer der Förderpädagogik die pädagogisch-praktische Ausbildung von Lehramtsanwärtern an einer Seminarschule erfolgen.

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Wie kann ich die für das Bewerbungsverfahren zuständigen Bearbeiter erreichen?

Ansprechpartner:
(telefonische Sprechzeiten: Mo, Die, Mi 13:30 - 15:30 Uhr, Fr. 8:30 - 10:00 Uhr) 
Schulart
Name
Telefonnr.
E-Mail-Adresse
Lehramt an
Grundschulen
Herr Eckleben
0361/
38 82 25
Lehramt an
Regelschulen
Frau Fischer
0361/
38 82 24
Lehramt für
Förderpädagogik
Frau Fischer
0361/
38 82 24
Lehramt an
Gymnasien
Frau Fleischer
0361/
37 94 541
Lehramt an
Gymnasien
Frau Weber 0361/
37 94 541
 Beate.Weber{at}tmbwk.thueringen{punkt}de
Lehramt an
berufsbildenden Schulen
Frau Förster
0361/
37 94 123

 
Termine für persönliche Gespräche vereinbaren Sie bitte telefonisch oder per E-Mail.

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Merkblatt und Bewerbungsunterlagen zum Herunterladen

Das Merkblatt und die Bewerbungsunterlagen für die Einstellung in den Vorbereitungsdienst für die Lehrämter zum Einstellungstermin  1. August 2012 können Sie hier herunterladen:
 

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