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über die Nachqualifizierung von Seiteneinsteigern, die an staatlichen berufsbildenden Schulen in Thüringen zur Erteilung von berufstheoretischem Unterricht eingestellt wurden
1. Definition der Zielgruppe
Absolventen von Universitäten oder diesen gleichgestellten Hochschulen (nicht von Fachhochschulen), die keine Lehrerausbildung nachweisen und deren Abschluss einer Ersten Staatsprüfung für das Lehramt an berufsbildenden Schulen gleichgestellt werden kann. Dieser Personenkreis ist befristet oder unbefristet an einer staatlichen berufsbildenden Schule in Thüringen eingestellt und erteilt in Ausbildungsberufen/Unterrichtsfächern/Lernfeldern den seiner Studienfachrichtung entsprechenden berufstheoretischen Unterricht gemäß dem Unterrichtsbedarf, der durch Lehrer nicht abgedeckt werden kann.
2. Verpflichtung und Anmeldung zur pädagogischen Weiterbildung
Zur Absicherung eines Fachunterrichtes, der auch den pädagogischen Anforderungen gerecht wird, muss jeder Seiteneinsteiger an einer vom Thüringer Institut für Lehrerfortbildung, Lehrplanentwicklung und Medien (ThILLM) organisierten berufspädagogischen Weiterbildung im Umfang von 200 Stunden teilnehmen. Das Staatliche Schulamt meldet unter Verwendung des dort vorliegenden Formulars den Seiteneinsteiger zur Teilnahme beim ThILLM an. Bereits absolvierte andere berufspädagogische Weiterbildungen können vom ThILLM auf Antrag des Staatlichen Schulamtes ganz oder teilweise anerkannt werden.
Diese Weiterbildung hat keine status- oder besoldungsrechtliche Relevanz.
3. Nachqualifizierung zum Berufsschullehrer
Aufbauend auf einer berufspädagogischen Weiterbildung nach Nummer 2 können in den Schuldienst an berufsbildenden Schulen eingestellte Seiteneinsteiger durch die Teilnahme an einer pädagogisch-praktischen Unterweisung die fachlichen Voraussetzungen für die Anerkennung einer Befähigung für die Laufbahn des Berufsschullehrers nach der Verwaltungsvorschrift über die Nachqualifizierung von an berufsbildenden Schulen eingestellten Lehrkräften vom 3. April 2002, geändert durch VV vom 2. Juli 2007, erwerben.
Folgende zusätzliche Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
Die Teilnahme an der pädagogisch-praktischen Unterweisung des Studienseminars für das Lehramt an berufsbildenden Schulen ist nur möglich, wenn insbesondere die in der jeweiligen beruflichen Fachrichtung und in den Fächern erforderlichen Ausbildungskapazitäten zur Verfügung stehen. Ein Anspruch auf Teilnahme an der pädagogisch-praktischen Unterweisung besteht nicht. Hinweise zum Umfang und zur Durchführung der pädagogisch-praktischen Unterweisung entnehmen Sie bitte der Anlage.
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