Inhalt
Ausbildung von Seiteneinsteigern
Sonderregelungen zur Ausbildung von Seiteneinsteigern
für eine Tätigkeit im fachtheoretischen Unterricht
an einer staatlichen berufsbildenden Schule
Absolventen von Universitäten und diesen gleichgestellten Hochschulen, die einen Studiengang abgeschlossen haben, der ursprünglich nicht das Lehramt an berufsbildenden Schulen zum Ziel hatte, können
in Abhängigkeit vom Bedarf als sogenannte Seiteneinsteiger in die pädagogisch-praktische Ausbildung (Vorbereitungsdienst) für das Lehramt an berufsbildenden Schulen oder bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen direkt in den Schuldienst eingestellt werden, wenn ihre Hochschulprüfung (i. d. R. Diplomprüfung) gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 4 der Thüringer Verordnung über die Ausbildung und Zweite Staatsprüfung für die Lehrämter einer Ersten Staatsprüfung für das Lehramt an berufsbildenden Schulen gleichgestellt werden kann.
Derzeit besteht ein Bedarf in den beruflichen Fachrichtungen:
- Metalltechnik
- Elektrotechnik/Informatik
- Holztechnik
- Farbtechnik und Raumgestaltung
- Ernährung und Hauswirtschaft
Interessenten, die z. B. einen Studienabschluss als Diplomingenieur/in in einer der genannten Fachrichtungen oder als Diplomoecotrophologe/-in nachweisen, können sich bewerben
- zum Eintritt in den Vorbereitungsdienst für das Lehramt an berufsbildenden Schulen mit Ausbildungsbeginn am jeweils ersten Werktag im September (Bewerbungsmöglichkeit ab Januar – das genaue Datum der Ausschlussfrist wird jährlich zu gegebener Zeit, i. d. R. im Monat Dezember, im Amtsblatt des Thüringer Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur veröffentlicht)
- zur Einstellung als Nichtlehrer in den Thüringer Schuldienst (Bewerbungsmöglichkeit Januar bis 15. April des Jahres - Ausschlussfrist) und für eine berufsbegleitende Nachqualifizierung mit dem Ziel der Anerkennung für die Laufbahn des Berufsschullehrers.
Es ist davon auszugehen, dass die derzeit auf der Grundlage des aktuellen Bedarfs praktizierten Maßnahmen für Seiteneinsteiger
nur über die Zeiträume und in den beruflichen Fachrichtungen fortgeführt werden, in denen ein akuter Bedarf besteht.
Für Seiteneinsteiger, die die erforderlichen fachwissenschaftlichen Voraussetzungen erfüllen, gibt es in Thüringen derzeit zwei Möglichkeiten zum Erwerb der Laufbahnbefähigung als Berufsschullehrer:
Variante A - Aufnahme in den Vorbereitungsdienst für das Lehramt an berufsbildenden Schulen
Zulassungsvoraussetzungen:
- Nachweis eines universitären Studiums in einer dem Bedarf entsprechenden beruflichen Fachrichtung (= erstes Ausbildungsfach, z. B. Metalltechnik)im Umfang von 85 Semesterwochenstunden (SWS)
- Nachweis von ca. 50 SWS in einem an berufsbildenden Schulen gelehrten weiteren Fach (= zweites Ausbildungsfach, z. B. Mathematik, Fremdsprache, spezielle Betriebswirtschaftslehren, Informatik etc.)
- Nachweis einer in der Studienrichtung einschlägigen Berufsausbildung oder Berufstätigkeit von mindestens 12 Monaten
- Auf den Nachweis des Studiums der Erziehungswissenschaften/Berufspädagogik wird verzichtet, da ein entsprechender Wissenserwerb während des Vorbereitungsdienstes, bis zum Beginn des zweiten Ausbildungsjahres, durch ein Kolloquium nachzuweisen ist.
Wenn die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt sind, erfolgt die Aufnahme in die pädagogisch-praktische Ausbildung von 24 Monaten im Beamtenverhältnis auf Widerruf (Vorbereitungsdienst, vergleiche auch Verordnung über die Ausbildung und Zweite Staatsprüfung für die Lehrämter vom 3. September 2002, GVBl. Nr. 11/2002). Für die Dauer des Vorbereitungsdienstes wird,
vorbehaltlich möglicher Änderungen, ein
Anwärtergrundbetrag von 963,52 Euro (brutto) gewährt. Daneben ist in Abhängigkeit von Familienstand und Kinderzahl ggf. die Zahlung eines Familienzuschlages möglich.
Die pädagogisch-praktische Ausbildung findet überwiegend an der zugewiesenen Ausbildungsschule (in der Regel 4 Tage/Woche) und an dem Studienseminar für das Lehramt an berufsbildenden Schulen Ilmenau (in der Regel 1 Tag/Woche) statt.
Die Ausbildung erfolgt in den festgelegten Ausbildungsfächern und hat insbesondere die Planung, Durchführung und Auswertung von Unterricht zum Ziel (derzeit gestaffelt nach Ausbildungsfortschritt bis maximal 15 Unterrichtsstunden, davon können etwa 50 % selbstständig erteilt werden).
Der Abschluss der Ausbildung wird durch die Zweite Staatsprüfung für das Lehramt an berufsbildenden Schulen nachgewiesen. Sie besteht aus einer schriftlichen Prüfung (Hausarbeit), aus einer praktischen Prüfung (je eine Prüfungslehrprobe in den zwei Ausbildungsfächern) und einer mündlichen Prüfung, die sich auf die Gebiete Pädagogik, Allgemeine Didaktik, Pädagogische Psychologie, Didaktik und Methodik der Unterrichtsfächer, Schulrecht etc. erstreckt.
Variante B - Direkteinstellung als Nichtlehrer an eine staatliche berufsbildende Schule mit berufsbegleitender Nachqualifizierung
Einstellungs- und Ausbildungsvoraussetzungen:
- Nachweis eines universitären Studiums in einer dem Bedarf entsprechenden beruflichen Fachrichtung (= erstes Ausbildungsfach, z. B. Metalltechnik) im Umfang von 85 Semesterwochenstunden (SWS)
- Nachweis von ca. 50 SWS in einem an berufsbildenden Schulen gelehrten weiteren Fach (= zweites Ausbildungsfach, z. B. Deutsch, Sport, Fremdsprache, spezielle Betriebswirtschaftslehren, Informatik etc.)
- Nachweis einer mehrjährigen in der Studienrichtung einschlägigen Berufstätigkeit
- Möglichkeit der Antragstellung auf Nachqualifizierung gemäß der jeweils geltenden Verwaltungsvorschrift
- Zum Zeitpunkt der Antragstellung auf Teilnahme an der pädagogisch-praktischen Unterweisung darf der Antragsteller das 50. Lebensjahr noch nicht vollendet haben
In der Regel nehmen alle Nichtlehrer im ersten Jahr der Beschäftigung an einer berufspädagogischen Weiterbildung im Umfang von 200 Stunden am Thüringer Institut für Lehrerfortbildung, Lehrplanentwicklung und Medien teil.
Bei Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen kann eine berufsbegleitende pädagogisch-praktische Unterweisung über einen Zeitraum von 30 Monaten absolviert werden, ein Rechtsanspruch auf die Teilnahme besteht nicht. Der Zeitpunkt der Aufnahme in die Unterweisung ist abhängig von den vom Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur festgelegten Ausbildungsfächern und vorhandenen Ausbildungskapazitäten. Während des Zeitraumes soll die Lehrkraft in der Regel von einem Viertel der wöchentlichen Unterrichtsverpflichtung an der Schule freigestellt werden.
An einem Tag pro Woche erfolgt die Unterweisung in der Regel am Studienseminar für das Lehramt an berufsbildenden Schulen Ilmenau, darüber hinaus ist die Einsatzschule in die Unterweisung integriert.
Der erfolgreiche Abschluss der berufsbegleitenden pädagogisch-praktischen Unterweisung wird durch eine benotete Lehrprobe je Ausbildungsfach, eine schriftliche Hausarbeit, eine Prüfungslehrprobe je Ausbildungsfach sowie eine mündliche Prüfung nachgewiesen.
Die Anerkennung der Laufbahnbefähigung kann gemäß § 5 der Verwaltungsvorschrift zur Nachqualifizierung von an staatlichen berufsbildenden Schulen eingestellten Lehrkräften frühestens nach einem Jahr weiterer Unterrichtstätigkeit erfolgen.
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