
Springen Sie direkt zu einem der folgenden Seitenbereiche:
Lehramtsbezogene Hochschulabschlüsse sind einer Ersten Staatsprüfung für das jeweilige Lehramt in Thüringen gleichwertig, wenn sie im Rahmen akkreditierter Studiengänge erworben wurden und im Einklang mit den ländergemeinsamen und landesspezifischen Vorgaben der §§ 10 bis 16 des Thüringer Lehrerbildungsgesetzes stehen.
Auf Antrag kann die Anerkennung der lehramtsbezogenen Hochschulabschlüsse durch das Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur für die Bewerbung für den Vorbereitungsdienst anderer Bundesländer bescheinigt werden.
Hinweise
Formular
Ansprechpartner
Hinweis:
Für den Vorbereitungsdienst in Thüringen wird eine entsprechende Bescheinigung nicht benötigt. Im Rahmen des Bewerbungsverfahrens sind die Zeugnisse über den Bachelor- und Masterabschluss ohne weitere Bescheinigungen einzureichen.
Bitte beachten Sie, dass die Anerkennung der lehramtsbezogenen Hochschulabschlüsse und die Bewerbung für den Vorbereitungsdienst in Thüringen zwei gesonderte Verfahren sind. Die eingereichten Zeugniskopien werden nur für das Anerkennungsverfahren verwendet, und werden nicht an die zuständigen Bearbeiter für das Bewerbungsverfahren/ Vorbereitungsdienst weitergeleitet.