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Anerkennung
Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse als Lehrer
- Anerkennung der Lehrerausbildung von Staatsangehörigen der sogenannten „Drittstaaten“
Der Begriff „Drittstaaten“ wird für alle Staaten verwendet, die nicht zur Europäischen Union und den Vertragsstaaten des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum und der Schweiz gehören.
Informationen zum Anerkennungsverfahren
Formular
Ansprechpartner
Weitere Informationen zur Anerkennung ausländischer Abschlüsse:
zur Anerkennung von ausländischen Schulabschlüssen einschließlich der Bildungsabschlüsse als Erzieher sowie der Hochschulzugangsberechtigung
zur Führung der im Ausland erworbenen Hochschulgrade, Hochschultitel oder Hochschultätigkeitsbezeichnungen