Freistaat Thüringen Freistaat Thüringen - Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur

Inhalt

Ausländische Hochschulabschlüsse

Anerkennung von ausländischen Hochschulabschlüssen als Lehrer

(außer von den in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union und den Vertragsstaaten des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum und der Schweiz erworbenen Abschlüsse als Lehrer)


Die Lehrerausbildung in Thüringen umfasst:

  • ein wissenschaftliches oder wissenschaftlich-künstlerisches Studium an einer Universität oder gleichgestellten Hochschule, das mit der Ersten Staatsprüfung für ein schulartbezogenes Lehramt oder mit einem lehramtsbezogenen, konsekutiven Bachelor-/ Masterabschluss endet, und
      Universitäre Lehrerausbildung
  • die pädagogisch-praktische Ausbildung in einem schulartbezogenen Vorbereitungsdienst, die mit der Zweiten Staatsprüfung für ein schulartbezogenes Lehramt abgeschlossen wird.
      Vorbereitungsdienst

Nach Abschluss der Zweiten Staatsprüfung kann die Einstellung in den Staatlichen Schuldienst in Thüringen erfolgen.
 Einstellungsverfahren in den Thüringer Schuldienst


Im Ausland erworbene Hochschulabschlüsse werden nach § 22 Absatz 1 des  Thüringer Lehrerbildungsgesetzes auf Antrag als einer Ersten Staatsprüfung für ein Lehramt gleichwertig anerkannt, wenn nach Inhalt und Umfang fachwissenschaftliche Studien- und Prüfungsleistungen nachgewiesen werden, die es ermöglichen, die für den Vorbereitungsdienst des jeweiligen Lehramts in Thüringen vorgeschriebenen Ausbildungsfächer oder Fachrichtungen zu bestimmen und keine wesentlichen pädagogischen, bildungswissenschaftlichen oder fachdidaktischen Unterschiede vorliegen.

(Informationen über die Fächer und Fachrichtungen für die Lehrerausbildung der einzelnen Schularten finden Sie auf der Webseite
  Universitäre Lehrerausbildung)

Weiterhin kann eine an einer Hochschule oder einer äquivalenten Einrichtung im Ausland absolvierte Ausbildung, die im Vergleich zu einer Lehramtsausbildung in Thüringen wesentliche pädagogische, bildungswissenschaftliche oder fachdidaktische Unterschiede aufweist, nach § 22 Absatz 2 des  Thüringer Lehrerbildungsgesetzes einer Ersten Staatsprüfung für ein Lehramt gleichgestellt werden, wenn sich die Ausbildung auf Ausbildungsfächer oder Fachrichtungen bezieht, in denen ein dringender zusätzlicher Personalbedarf besteht. Nach den Bestimmungen über die Ausbildung im Vorbereitungsdienst für das jeweilige Lehramt sind fehlende Ausbildungsinhalte auszugleichen.

Sofern die Anerkennung des im Ausland erworbenen Hochschulabschlusses als gleichwertig zur Ersten Staatsprüfung für ein Lehramt gegeben ist, oder sofern eine Gleichstellung des Abschlusses mit der Ersten Staatsprüfung erfolgen kann, schließt sich der Vorbereitungsdienst mit dem Abschluss der Zweiten Staatsprüfung an. Informationen zur Bewerbung für den Vorbereitungsdienst finden Sie auf der Webseite  Vorbereitungsdienst.

Falls der Hochschulabschluss nicht als gleichwertig zur Ersten Staatsprüfung für ein Lehramt anerkannt werden kann, besteht die Möglichkeit, in Thüringen ein Lehramtsstudium oder ein lehramtsbezogenes Studium aufzunehmen. Im Rahmen des Studiums kann auf Antrag die Anerkennung von einzelnen Prüfungs- und Studienleistungen geprüft werden ( Universitäre Lehrerausbildung).


Für die Aufnahme eines Studiums und für die Einstellung in den Vorbereitungsdienst wird der Nachweis der erforderlichen deutschen Sprachkenntnisse vorausgesetzt.

 Informationen und Hinweise zur Antragstellung als pdf-Datei

 Formular