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Bei dem Führungszeugnis gemäß § 30 a Abs. 1 Bundeszentralregistergesetz handelt es sich um ein sogenanntes erweitertes Führungszeugnis. Dieses ist persönlich bei der örtlichen Meldebehörde (Bürgerbüro) zu beantragen.
Um zu vermeiden, dass lediglich ein Führungszeugnis ohne erweiterten Inhalt ausgestellt wird, ist unbedingt darauf zu achten, ein erweitertes Führungszeugnis zu beantragen.
Zur Begründung, warum ein derartiges Zeugnis benötigt wird, weisen Sie auf die beabsichtigte Bewerbung sowie die in diesem Zusammenhang in den Einstellungsrichtlinien geforderte Vorlage eines sog. erweiterten Führungszeugnisses hin. Verweisen Sie darauf, dass die Richtlinien des Thüringer Kultusministeriums „Einstellung in den Thüringer Schuldienst“ vom 30. Januar 2003 (GABl. 2003, S. 55), geändert durch Verwaltungsvorschrift vom 26. Januar 2011 (ABl.TMBWK 2011, S. 17), auf der Homepage des TMBWK unter der Rubrik „Einstellung in den Thüringer Schuldienst“ (
www.thueringen.de/de/tmbwk/bildung/lehrer/einstellung/content.html) nachzulesen sind.
Sollte die Meldebehörde trotz dieser Angaben auf weitere Unterlagen bestehen, wenden Sie sich bitte an das Staatliche Schulamt, bei dem Sie die Bewerbung einreichen wollen.