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in Überarbeitung
1. Vorbemerkungen
2. Eckpunkte der Betreuung, Erziehung und Bildung von Kindern und Jugendlichen in Thüringen
3. Umsetzungsstrategien
3.1 Stärkung der Erziehungskraft der Familie
3.2 Verantwortung der beteiligten Partner erhöhen und aufeinander abstimmen
3.3 Weiterentwicklung der Betreuungs-, Erziehungs- und Bildungsangebote für Kinder und Jugendliche in Thüringen
3.3.1 Kinder im Alter bis zu drei Jahren
3.3.2 Kinder im Alter von drei bis sechs Jahren (Kindergartenalter)
3.3.3 Kinder im Alter von sechs bis zehn Jahren (Grundschulalter)
3.3.4 Kinder und Jugendliche über zehn Jahre
4. Wege zur Umsetzung im Grundschulbereich
4.1 Ausgangssituation
4.2 Rahmenkonzept für Erprobungsmodelle
4.3 Stand der Umsetzung der Erprobungsmodelle
5. Quellenverzeichnis
Das Thüringer Kultusministerium erarbeitete zur weiteren Ausgestaltung der Rahmenbedingungen für Betreuungs-, Erziehungs- und Bildungsangebote für Kinder und Jugendliche den Entwurf eines „Konzepts Bildung und Betreuung von 2 bis 16“; dieses wurde am 25. Januar 2005 der Öffentlichkeit vorgestellt.
Unter Einbeziehung zahlreicher Beiträge und Stellungnahmen von Eltern, Verbänden, freien Trägern, verschiedenen Interessenvertretungen und anderen Gremien zum oben genannten Konzept legt das Thüringer Kultusministerium hiermit Eckpunkte zur Betreuung, Erziehung und Bildung von Kindern und Jugendlichen vor und zeigt Umsetzungsstrategien für die weitere Entwicklung auf.
3.1 Stärkung der Erziehungskraft der Familie
Die Bildungsfähigkeit von Kindern erwächst aus der frühkindlichen Bindung an die Eltern und spä-ter aus der vor allem durch die elterliche Erziehung erworbenen Beziehungsfähigkeit. Daher schafft die Familie elementare Voraussetzungen für die Lern- und Bildungsfähigkeit der Kinder. Nur ein stabiles Grundvertrauen der Kinder fördert ihre Neugier auf die Wirklichkeit, ihre intellektuelle Aufnahme- und menschliche Bewältigungsfähigkeit. Bedingt durch eine Gesellschaft, in der immer weniger Kinder leben, durch eine Vielfalt konkurrierender Angebote und durch den Wandel der Erziehung hin zu einer partnerschaftlichen Eltern-Kind-Beziehung besteht zunehmend Bedarf an praktischen Kenntnissen und geeignetem Wissen für eine gute Entwicklung der Kinder bei den Eltern. Das Land fördert Maßnahmen der Eltern- und Familienbildung unterschiedlicher Träger. Durch Bildung und Beratung der Eltern wird die Stärkung der Erziehungskraft der Familie angestrebt und eine konkrete Unterstützung zur selbstverantworteten Erziehung angeboten. Die Förderung all dieser Maßnahmen ist im Thüringer Familienfördergesetz grundgelegt. Die Familienoffensive und das Thüringer Familienfördergesetz setzen auf eine kindbezogene Familienpolitik sowie auf eine Stärkung der Eltern und schaffen hierfür die bestmöglichen Rahmenbedingungen. So begründet das Thüringer Familienfördergesetz den Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz für Kinder ab zwei Jahren, stärkt die Elternrechte und gibt den Eltern Wahlfreiheit, wo und wie sie ihr Kind betreuen lassen wollen. Alle Thüringer Familien erhalten nunmehr für jedes Kind zwischen zwei und drei Jahren das Thüringer Erziehungsgeld. Für jedes Neugeborene erhalten zudem Städte und Gemeinden 1.000 Euro, die sie u. a. in Kindertageseinrichtungen und Spielplätze investieren können. Außerdem stellt das neue Gesetz den Familien einen Partner zur Seite - die Stiftung FamilienSinn. Thüringen hat als erstes Bundesland ein Familienförderungs-Strukturgesetz eingeführt, welches die verschiedenen Förderbereiche einbezieht.
Zur Evaluation der Wirkungen der „Thüringer Familienoffensive“ wurde durch das Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit und das Thüringer Kultusministerium ein Gutachten an das Fröbel-Institut für Familien- und Bildungsforschung in Auftrag gegeben. Der Endbericht2 von Prof. Dr. M. Opielka und Prof. Dr. M. Winkler wurde am 12. Februar 2009 der Öffentlichkeit vorgestellt.
3.2 Verantwortung der beteiligten Partner erhöhen und aufeinander abstimmen
Eine umfassende allseitige Förderung der Kinder und Jugendlichen kann nur im Miteinander der Eltern mit allen am Bildungsprozess Beteiligten erfolgreich sein.
Das Erziehungsrecht ist als einziges Verfassungsrecht der Bürger auch an eine Verfassungspflicht geknüpft - eine Folge der Tatsache, dass elterliche Erziehung einen durch Einrichtungen nicht ersetzbaren Wert für die Kindesentwicklung hat und nur bei Gefahren für das Kindeswohl in das Er-ziehungsrecht der Eltern eingegriffen werden darf. Daraus ergibt sich eine besonders hohe Verantwortung der Eltern für die Erziehung. Sie bedürfen gleichzeitig der allseitigen Unterstützung und Förderung.
Die kommunalen Gebietskörperschaften nehmen gemäß den gültigen bundes- und landesgesetzlichen Regelungen ihre Verantwortung wahr. Dazu gehören u. a. die bedarfsgerechte Bereitstellung von Betreuungsplätzen in den Kindertageseinrichtungen, die Übernahme des Schulaufwands als Schulträger sowie die Umsetzung der notwendigen Schulnetz- und Jugendhilfeplanungen. In Zu-sammenarbeit von Staatlichen Schulämtern mit Jugendämtern ist besonders ein Schwerpunkt auf die Kooperation von Eltern, Schule und außerschulischen Partnern zu legen.
Der Freistaat Thüringen hat neben den Aufgaben und Pflichten im Schulbereich auch Verantwor-tung im Bereich der außerschulischen Bildung und Betreuung von Kindern und Jugendlichen. Hierbei liegt der Schwerpunkt auf der Unterstützung von Eltern und kommunalen Gebietskörperschaf-ten, damit diese ihre Pflichten erfüllen können.
Bei allen Umsetzungsmaßnahmen wird darauf geachtet, dass Aspekte der Bildung für nachhaltige Entwicklung berücksichtigt werden. Im Sinne eines informellen und lebenslangen Lernens an anderen Orten wird die Zusammenarbeit mit außerunterrichtlich tätigen Umweltbildungsinstitutionen angestebt.
Der Freistaat Thüringen nimmt durch Kooperationen mit sehr unterschiedlichen Partnern seine Verantwortung wahr, indem er diesen Rahmenbedingungen für ihre Angebote und Vorhaben ermöglicht.
3.3 Weiterentwicklung der Betreuungs-, Erziehungs- und Bildungsangebote für Kinder und Jugendliche in Thüringen
3.3.1 Kinder im Alter bis zu drei Jahren
Der Anteil der Kinder, die überwiegend in den Familien betreut, erzogen und gebildet werden, be-trägt bei Kindern im Alter:
Parallel dazu können aber auch Tagespflegepersonen bzw. das pädagogische Fachpersonal in Kindertageseinrichtungen familienergänzend und -unterstützend mitwirken. Beide stellen für die Kinder eine wechselseitige verlässliche Basis in dieser Entwicklungsphase dar. Belegt durch entwicklungspsychologische, neurowissenschaftliche und frühpädagogische Erkenntnisse erfolgen die kindlichen Bildungsprozesse sehr aktiv durch Interaktion mit der kindlichen Umwelt.
Im Thüringer Kindertageseinrichtungsgesetz (ThürKitaG) ist u. a. geregelt, dass ein bedarfsgerechtes Angebot für Kinder unter zwei Jahren vorzuhalten ist, wenn die familiäre Situation es erfordert. Insbesondere mit den Maßnahmen des Thüringer Familienfördergesetzes garantiert jetzt das Land Thüringen den Kindern bereits im dritten Lebensjahr einen Rechtsanspruch auf einen Platz in einer Kindertageseinrichtung sowie den Eltern Landeserziehungsgeld. Damit ist Thüringen eines der Länder, welches neben dem Bundeserziehungsgeld auch ein Erziehungsgeld auf Landesebene gewährt. Um die Betreuungsdichte für Kinder unter drei Jahren über den gesetzlich festgeschriebenen Personalschlüssel hinaus zu erhöhen und die tatsächliche Betreuungssituation zu verbessern, ergänzt die Thüringer Landesregierung die Mitfinanzierung des Landes nach dem Kindertageseinrichtungsgesetz durch die Etablierung einer Förderrichtlinie.
Diese Förderrichtlinie zur Weiterentwicklung der Betreuung von Kindern unter drei Jahren in den Thüringer Kindertageseinrichtungen ist zum 1. August 2009 in Kraft getreten. Die hiernach ausgereichte Förderung erfolgt als Ergänzung der Landeszuschüsse zur Betreuung in Kindertageseinrichtungen. Empfänger der Zuwendungen sind die zuständigen Wohnsitzgemeinden. Zur Umsetzung der Richtlinie sind in den Jahren 2009 und 2010 finanzielle Mittel in Höhe von ca. 18Mio.€ eingeplant.
Zur Weiterentwicklung der Qualitätsstandards für Betreuungs-, Erziehungs- und Bildungsangebote im Kindesalter wurde der „Thüringer Bildungsplan für Kinder bis 10 Jahre“4 (Thüringer Bildungsplan) erarbeitet, der mit Wirkung vom 16. August 2008 in Kraft gesetzt werden konnte und an dessen Implementation nunmehr mit Unterstützung des Landes gearbeitet wird. Das Thüringer Institut für Lehrerfortbildung, Lehrplanentwicklung und Medien (ThILLM) führt derzeit eine umfassen-de Multiplikatorenfortbildung durch. Das Thüringer Kultusministerium fördert diesen Prozess im Einvernehmen mit dem Thüringer Landkreistag, dem Gemeinde- und Städtebund Thüringen e.V. und der LIGA der freien Wohlfahrtspflege. Insgesamt stehen dafür zunächst 2,2 Mio. € zur Verfügung.
Damit ist die Grundlage der pädagogischen Arbeit in den Kindertageseinrichtungen und Grund-schulen, sowie im Bereich der Kindertagespflege neu gestaltet worden. Thüringen hat somit ein durchgängiges, forderndes, förderndes sowie kindgerechtes Bildungskonzept, das einrichtungsüber-greifend ist und alle Bildungsorte der Kinder dieses Alters miteinander verbindet. Ausgehend vom Kind, welches aktiv und kompetent seine eigene Entwicklung und Bildung mitgestaltet, wird im Thüringer Bildungsplan formuliert, was Kinder für ihre Entwicklung brauchen, wie Lernprozesse moderiert werden und wie man Kindern in der Entwicklung ihrer Stärken zur Seite stehen kann. Für die inhaltlichen Bereiche werden Aussagen zu den Ansprüchen des Kindes in Bezug auf die zu för-dernden Kompetenzen sowie auf die kontinuierliche und altersgerechte Gestaltung von Lernprozes-sen gemacht. Für die erforderliche Kontinuität werden gemeinsame, einrichtungsübergreifende Bildungsziele formuliert, wobei die Anschlussfähigkeit der Bildungsprozesse beachtet wird. Entsprechend dem neuen ganzheitlichen und einrichtungsübergreifenden Ansatz sind weiterhin Fragen der Kooperation mit Familien, Trägern und anderen Einrichtungen sowie die Bewältigung von Übergängen im Bildungsverlauf thematisiert. Grundlage dafür ist ein Bildungs- und Erziehungsverständnis, das von der altersgemäßen Entwicklung und Vernetzung informeller, nicht-formaler und formaler Bildungsprozesse ausgeht. Gleichermaßen wird auch die Rolle der Eltern als aktive Mitgestalter der institutionellen Bildungsprozesse und Lernorte gestärkt. Der Thüringer Bildungsplan gibt einer Einrichtung den Rahmen für ihr individuelles Profil vor. Das Engagement und die Kreativität aller Beteiligten bestimmen wesentlich die Qualität frühkindlicher Bildung und damit die spezifische konzeptionelle Ausgestaltung dieses Rahmens im Interesse jedes einzelnen Kindes.
Speziell für die Altersgruppe von Kindern bis drei Jahre ist der Thüringer Bildungsplan Wegweiser für Tagespflegepersonen und für das pädagogische Personal der Einrichtungen. Zur Sicherung der Qualitätsansprüche sind u. a. Fortbildungen für Erzieherinnen und Erzieher, für Tagespflegepersonen, aber auch Bildungsangebote für Eltern von Kindern dieser Altersgruppe vorgesehen. Darüber hinaus erhalten die Eltern Hinweise und Anregungen durch den „Familienbrief zum Thüringer Bildungsplan für Kinder bis 10 Jahre“5.
3.3.2 Kinder von drei bis sechs Jahren (Kindergartenalter)
Für Kinder im Alter zwischen drei Jahren und dem Schuleintritt ist es entwicklungsfördernd, wenn sie vielfältige Gelegenheiten finden, unterschiedliche soziale Verhaltensweisen und Probleme in der Gruppensituation mit Kindern dieser Altersspanne bewusst erleben, und Möglichkeiten haben, ihre eigene soziale Rolle im Umgang mit anderen Kindern zu erfahren. Dies erlangt deshalb eine immer größere Bedeutung, da aufgrund der demographischen Entwicklung die überwiegende „Ein-Kind-Familie“ den sozialen Kontakt mit Geschwistern innerhalb der Familie nicht mehr gewährleisten kann.
Mit dem Thüringer Bildungsplan liegt in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege eine wissenschaftlich fundierte Grundlage für die Arbeit des dort tätigen Personals vor. Der Thürin-ger Bildungsplan gibt auch für Eltern Anregungen.
Bei der Gestaltung von Bildungs- und Erziehungsprozessen ist an Erfahrungen der Kinder aus den bisherigen Lernwelten anzuknüpfen. Die dazu notwendige Vernetzung der Lernorte, wie Familien, Beratungszentren und anderen an der Bildung, Erziehung und Betreuung der Kinder beteiligten Einrichtungen (z. B. Sportverein, Musikschule), muss auf kommunaler Ebene weiter forciert werden. Diese Vernetzung ist besonders wichtig bei der Gestaltung der gemeinsamen Konzepte zum Übergang in die Grundschule. In diesem Gestaltungsprozess zwischen den Eltern und dem pädagogischen Personal liegen die Schwerpunkte auf inhaltlichen Kerngedanken, wie z. B. Bildungsverständnis, Entwicklungsbeobachtung und dem Aufzeigen von institutionsunabhängigen Entwicklungslinien der Kinder.
3.3.3 Kinder von sechs bis zehn Jahren (Grundschulalter)
In der Regel erfolgt im Alter von sechs Jahren der Eintritt in die Grundschule. Neben der Familie erhält die Grundschule als neuer Bildungsort für die Familie eine zentrale Bedeutung.
In der weiterentwickelten Thüringer Grundschule (vgl. 4.2) sichert der Freistaat allen Grundschülern ein qualitativ hochwertiges schulisches Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsangebot zu. Damit ist gewährleistet, dass u.a. eine optimale Förderung für jedes Kind erfolgen kann und die veränderten Lebenswelten der Kinder zielgerichtet gestaltet werden (vgl. Thüringer Bildungsplan).
Die konkrete Weiterentwicklung der Schule wird mit dem Schulträger und weiteren Partnern des Sozialraumes unter Einbeziehung der Bedingungen vor Ort in Schulkonzepten verankert. Damit sind insbesondere auch im Rahmen der „Eigenverantwortlichen Schule“ erweiterte Schulentwicklungsmöglichkeiten durch konkrete Zielvereinbarungen umsetzbar.
Über den Unterricht hinaus können grundsätzlich in Verantwortung der Kommune, in Zusammen-arbeit mit der Schule und deren Partnern in einem Netzwerk freiwillige außerunterrichtliche und/oder außerschulische Angebote unterbreitet werden. In solchen Netzwerken werden Kooperationen bereits realisiert, wie beispielsweise mit Schule und Sport, Schule und Wirtschaft sowie Koope-rationen mit Bibliotheken, Museen, Musikschulen (Jeki), Theatern, Vereinen und anderen.
Bei der Weiterentwicklung der Thüringer Grundschule werden sowohl die Landkreise und kreisfreien Städte als auch die öffentlichen Schulträger als veränderte eigenständige Planungs- und Organisationseinheiten wahrgenommen. Die Kommunen sind gemeinsam mit den Schulen aufgefordert, ein Netzwerk mit Partnern des Sozialraumes zu bilden, um mit den örtlichen Ressourcen eine bedarfs-orientierte und verlässliche Betreuung der Kinder zu sichern.
3.3.4 Kinder und Jugendliche über zehn Jahre
Lerngelegenheiten an außerschulischen Bildungsorten nehmen in dieser Altersgruppe an Bedeutung zu. Den Kindern und Jugendlichen stehen deshalb neben und in der Schule sowie der Familie auch Bildungsangebote der Kinder- und Jugendhilfe z.B. aus den Bereichen der Jugendarbeit, der Jugend-verbandsarbeit und der Jugendsozialarbeit zur Verfügung. Gleichzeitig nutzen Kinder und Jugendli-che verstärkt darüber hinausgehende Lernwelten, wie beispielsweise die Gleichaltrigengruppe, die Medien oder weitere Anbieter, worauf Familie, Schule und Jugendhilfe mit all ihren Möglichkeiten und in Kooperation miteinander reagieren müssen. Dies bedeutet, dass geeignete Angebote im Sozialraum nicht mehr nebeneinander vorgehalten, sondern zwischen den Kommunen, den Trägern und den Schulen vernetzt werden müssen, um die damit verbundenen Synergien besser zu entfalten.
In Weiterentwicklung der bisherigen Maßnahmen zur Unterstützung der Zusammenarbeit zwischen Jugendhilfe und Schule wurde die Richtlinie „Örtliche Jugendförderung“6 zum
1. Januar 2006 in Kraft gesetzt. Mit den damit zur Verfügung gestellten Landesmitteln sollen die Öffnung von Schule und die notwendige Zusammenarbeit mit den Trägern der Jugendhilfe weiter vorangetrieben werden. Es kommt darauf an, die Kooperationsbeziehungen auf regionaler Ebene verbindlicher zu gestalten und im Rahmen der Jugendförderplanung die Angebote der Schule und der Jugendhilfe für die Kinder und Jugendlichen spürbarer aufeinander abzustimmen. Ziel muss es sein, die Netzwerkbildung auf örtlicher Ebene kontinuierlich weiterzuentwickeln und die zur Verfügung stehenden Ressourcen optimal zu nutzen.
Zur Unterstützung dieses Prozesses ist im April 2008 zwischen den kommunalen Spitzenverbänden, dem Thüringer Ministerium für Soziales, Familien und Gesundheit und dem Thüringer Kultusministerium eine „Vereinbarung zur Kooperation von Jugendhilfe und Schule“ unterzeichnet und im Dezember 2008 das Gesetz zur Weiterentwicklung der Zusammenarbeit von Jugendhilfe und Schule verabschiedet worden.
4.1 Ausgangssituation
Die Thüringer Grundschule mit Hort wurde bereits im Jahr 1991 im heutigen Verständnis einer offenen Ganztagsschule konzipiert und entwickelt. Der Unterricht wird von Grundschullehrern erteilt und von Erziehern begleitet. Der Hort wird von ausgebildeten Erziehern gestaltet. Für den Hort ist seitens der Eltern eine finanzielle Beteiligung zu leisten.
Der Personalkostenanteil des Freistaats Thüringen an den Grundschulen setzt sich aus den Lehrerkosten und den Kosten für die im Landesdienst befindlichen Erzieher zusammen.
4.2 Rahmenkonzept für Erprobungsmodelle
Entsprechend der Rahmenkonzeption der Landesregierung zur Weiterentwicklung der Thüringer Grundschule als offene Ganztagsschule erfolgt deren Umsetzung auf der Basis von Erprobungsmodellen. Ziel ist der konsequente und durchgängige Aufbau regionaler Bildungslandschaften. Damit werden für unterschiedliche Regionen Thüringens differenzierte Formen ganztägiger Betreuungs-, Erziehungs- und Bildungsangebote entwickelt. Dabei sind Erfahrungen zu sammeln, wie kommunale Verantwortungsträger und Grundschulen ein verlässliches Netzwerk mit Partnern des Sozial-raumes schaffen und dieses mit den örtlichen Ressourcen abstimmen. Die vom Land eingesetzten personellen und finanziellen Ressourcen dienen den öffentlichen Schulträgern für familienergänzen-de und unterrichtsunterstützende Betreuung der Grundschulkinder. Die Schulträger werden in die Lage versetzt, neben den bisherigen Verantwortungsbereichen auch ihre Verantwortung für spezifische Bildungsbereiche stärker wahrzunehmen. Vor Ort können eigenverantwortlich Entscheidungen zur inhaltlichen und strukturellen Verzahnung von attraktiven, verlässlichen und am Bedarf orientierten Angeboten getroffen werden. Die Kooperationen zur Gestaltung von Betreuung, Erziehung und Bildung werden in gemeinsamer Verantwortung von Land und Kommune deutlich gestärkt und führen zu einer höheren Bildungsqualität.
4.3 Stand der Umsetzung der Erprobungsmodelle
Die Umsetzung der Ziele des Rahmenkonzeptes wird mit allen öffentlichen Schulträgern eines Landkreises bzw. einer kreisfreien Stadt erprobt. Das Thüringer Kultusministerium hat derzeit mit 18 Schulträgern eine „Vereinbarung nach § 12 Thüringer Schulgesetz zur Weiterentwicklung der Thüringer Grundschule auf Basis von Erprobungsmodellen“ geschlossen. Die Erprobungsphase begann am 1. Februar 2008 und endet am 31. Juli 2012.
Zur Begleitung der Erprobungsmodelle besteht unter Leitung von Herrn Staatssekretär Eberhardt eine Stabsgruppe. Mitglieder dieses Gremiums sind neben dem Thüringer Kultusministerium und den Kommunalen Spitzenverbänden die Vertreter der Landkreise und Städte sowie die zuständigen Schulamtsleiter und der Direktor des ThILLM.
Die in den Vereinbarungen getroffenen Festlegungen haben sich im ersten Kalenderjahr bewährt. Dies zeigt sich beispielsweise an den vom Landkreis bzw. von der kreisfreien Stadt zu erstellenden Leitlinien, die fachliche Orientierung bieten und gleichzeitig Gestaltungshilfen für die Erstellung der Schulkonzepte sind. Weiterhin hat sich die partnerschaftliche Zusammenarbeit zwischen Landratsamt, Schulamt, ThILLM und Thüringer Kultusministerium sehr positiv entwickelt.
Durch die Möglichkeit eines flexibleren Personaleinsatzes und die Unterstützung von zahlreichen Partnern aus dem Sozialraum konnten die ganztägigen Angebote attraktiver gestaltet werden. Dies trifft qualitativ und quantitativ zu. Die Schulträger werden dabei durch die vom Lande zur Verfügung gestellten Regionalkoordinatoren unterstützt. Das ThILLM bildet den Kreis der Regionalkoordinatoren regelmäßig fort und ermöglicht damit auch einen kontinuierlichen Erfahrungsaustausch untereinander. Gleichzeitig wird durch diesen Personenkreis der Entwicklungsprozess in der jeweiligen Region begleitet und phasenweise dokumentiert.
Der Prozess der Weiterentwicklung der Thüringer Grundschule wird durch eine partielle wissenschaftliche Evaluierung begleitet. In einer Längsschnittstudie werden u. a. die Zufriedenheitsurteile der Familien und die Entwicklung der außerunterrichtlichen Angebote untersucht.
Zur Erhöhung der Transparenz des Gesamtprozesses der Weiterentwicklung der Thüringer Grundschule gestaltet das Thüringer Kultusministerium eine offensive Öffentlichkeitsarbeit, insbesondere über eine Internetplattform7. Hier finden Interessierte sowohl das Rahmenkonzept der Landesregierung als auch einen Mustervereinbarungstext und Antworten zu häufig gestellten Fragen.
Nach Abschluss der Erprobungsphase am 31. Juli 2012 streben alle Projektbeteiligten an, die Erprobungsmodelle im gegenseitigen Einvernehmen als Regelfall dauerhaft weiter zu führen.
1Zwölfter Kinder- und Jugendbericht; Bericht über die Lebenssituation junger Menschen und die Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland
www.bmfsfj.de/RedaktionBMFSFJ/Abteilung5/Pdf-Anlagen/zwoelfter-kjb,property=pdf.pdf (26.8.2009)
2Evaluation der Wirkungen der „Thüringer Familienoffensive“, Thüringer Ministerium für Soziales, Familien und Gesundheit,
Bericht als Download
ISBN Nr. 978 3 934761 77 1, 2009
3Länderreport Frühkindliche Bildungssysteme 2009, Kathrin Bock-Famulla,
www.bertelsmann-stiftung.de
4Thüringer Bildungsplan für Kinder bis 10 Jahre, Thüringer Kultusministerium,
ISBN Nr. 978-3-937785-87-5, 2008
Informationen auf den Seiten des TKM
5Familienbrief zum Thüringer Bildungsplan für Kinder bis 10 Jahre, Thüringer Kultusministerium Broschüre, 2009
Brief als Download
6Richtlinie "Örtlicher Jugendförderung"
Richtlinie als Download
7Weiterentwicklung der Thüringer Grundschule - Rahmenkonzept für Erprobungsmodelle -
Informationen auf den Internetseiten des TKM
Weiterentwicklung der Thüringer Grundschule
Rahmenkonzept für Erprobungsmodell, Mustervertrag zur Vereinbarung, FAQ´s
http://www.thueringen.de/de/tmbwk/bildung/informationen/aktuell/bub/
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