
Springen Sie direkt zu einem der folgenden Seitenbereiche:
Wenn im konkreten Fall Fragen zum Gemeinsamen Unterricht zu beantworten und Entscheidungen für das einzelne Kind, die Klasse oder die Schule zu treffen sind, ist der erste Ansprechpartner der jeweilige Klassenlehrer.
Weitere Beratungsangebote der einzelnen Schulen sind:
In jedem Schulamt sind Koordinatoren für den Gemeinsamen Unterricht. Sie unterstützen Eltern hinsichtlich der zu stellenden Anträge, beraten im Integrationsprozess und treffen in Absprache mit dem jeweiligen Staatlichen Schulamt die räumlichen, sächlichen und personellen Voraussetzungen für den Gemeinsamen Unterricht.
Im Thüringer Ministerium für Bildung Wissenschaft und Kultur stehen ihnen die Mitarbeiter der Referate 3B4 (Grundschulen, Förderschulen und sonderpädagogische Förderung) und 3B5 (Regelschulen, Gesamtschulen, Gymnasien, Spezialschulen und Kollegs) zur Seite. Mit diesen können Sie sich per Brief oder Mail
Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur
Referat 3B 4 oder 3B 5
Werner-Seelenbinder-Straße 7
99098 Erfurt
Poststelle{at}tmbwk.thueringen{punkt}de
in Verbindung setzen. Die Mitarbeiter helfen Ihnen oder leiten Ihr Anliegen weiter und sorgen dafür, dass Sie zuverlässig Antwort bekommen.