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Um die Transparenz hinsichtlich der Verwendung der Mittel der EU-Strukturfonds in den Mitgliedstaaten zu verbessern, sieht die Verordnung (EG) Nr. 1828/2006 verschiedene Verpflichtungen zur Information und Publizität vor.
Eine Maßnahme der Europäischen Kommission für mehr Transparenz in der Förderpolitik besteht darin, dass die Begünstigten ihr Einverständnis erklären müssen, dass sie in das jährlich zu veröffentlichende Verzeichnis der Begünstigten gemäß Art. 7 Abs. 2 d) der genannten Verordnung aufgenommen werden. Diese Formalität wird im Rahmen des Bewilligungsverfahrens abgewickelt. Das Verzeichnis wird durch die EFRE-Verwaltungsbehörde im Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Technologie betreut und ist auf dessen Internetseite
www.thueringen.de/efre/aktuelles/ einsehbar.
Darüber hinaus besteht für die Zuwendungsempfänger die Verpflichtung, durch deutliche Hinweise über die EFRE-Finanzierung zu informieren (Art. 8 Absatz 4 der Verordnung).
Beispiele für geeignete Maßnahmen:
Es empfiehlt sich, die Publizitätsmaßnahmen - soweit möglich - durch Fotos zu dokumentieren und für den Fall späterer Prüfungen, ebenso wie Presseausschnitte usw., zu den Akten zu nehmen.
Das Logo für den Einsatz des EFRE in Thüringen, das auf allen Publikationen verwandt werden sollte, steht als Download auf den Internetseiten des TMWAT zur Verfügung:
www.thueringen.de/de/tmwta/strukturfonds/eu/efre/logos/.
Von der EFRE-Verwaltungsbehörde im TMWAT können - soweit verfügbar - folgende Hilfsmittel zur Verfügung gestellt werden: EFRE-Plakate, EFRE-Aufkleber, EFRE-Mousepads (Papierblöcke), Erläuterungstafeln für Kabinette. Darüber hinaus steht wie bisher die Druckvorlage des TMBWK zur Verfügung. Bei Interesse an den genannten Publizitätsmaterialien wenden Sie sich bitte an
Monika.Hemmerling{at}tmbwk.thueringen{punkt}de.