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Merkblatt Publizität

MERKBLATT DES TMBWK ZU DEN PUBLIZITÄTSVERPFLICHTUNGEN


Um die Transparenz hinsichtlich der Verwendung der Mittel der EU-Strukturfonds in den Mitgliedstaaten zu verbessern, sieht die Verordnung (EG) Nr. 1828/2006 verschiedene Verpflichtungen zur Information und Publizität vor.
 

1. Aufnahme in das Verzeichnis der Begünstigten

Eine Maßnahme der Europäischen Kommission für mehr Transparenz in der Förderpolitik besteht darin, dass die Begünstigten ihr Einverständnis erklären müssen, dass sie in das jährlich zu veröffentlichende Verzeichnis der Begünstigten gemäß Art. 7 Abs. 2 d) der genannten Verordnung aufgenommen werden. Diese Formalität wird im Rahmen des Bewilligungsverfahrens abgewickelt. Das Verzeichnis wird durch die EFRE-Verwaltungsbehörde im Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Technologie betreut und ist auf dessen Internetseite  www.thueringen.de/efre/aktuelles/ einsehbar.

 

2. Publizitätsmaßnahmen

Darüber hinaus besteht für die Zuwendungsempfänger die Verpflichtung, durch deutliche Hinweise über die EFRE-Finanzierung zu informieren (Art. 8 Absatz 4 der Verordnung).

Beispiele für geeignete Maßnahmen:

  • Pressemitteilungen über die Förderung, in welchen die Beteiligung der Europäischen Union angemessen dargestellt wird (z. B. „…kofinanziert mit Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und des Freistaats Thüringen…“)
  • Hinweise in Veranstaltungen des Zuwendungsempfängers auf die EFRE-Förderung
  • entsprechende Aushänge am „Schwarzen Brett“ der Schulen
  • Aufhängen von EFRE-Postern
  • Anbringen von EFRE-Aufklebern an geförderten Gegenständen
  • Anbringen von Erläuterungstafeln am Eingang zu Computerkabinetten und Labor-räumen.

Es empfiehlt sich, die Publizitätsmaßnahmen - soweit möglich - durch Fotos zu dokumentieren und für den Fall späterer Prüfungen, ebenso wie Presseausschnitte usw., zu den Akten zu nehmen.

Das Logo für den Einsatz des EFRE in Thüringen, das auf allen Publikationen verwandt werden sollte, steht als Download auf den Internetseiten des TMWAT zur Verfügung:  www.thueringen.de/de/tmwta/strukturfonds/eu/efre/logos/.

Von der EFRE-Verwaltungsbehörde im TMWAT können - soweit verfügbar - folgende Hilfsmittel zur Verfügung gestellt werden: EFRE-Plakate, EFRE-Aufkleber, EFRE-Mousepads (Papierblöcke), Erläuterungstafeln für Kabinette. Darüber hinaus steht wie bisher die Druckvorlage des TMBWK zur Verfügung. Bei Interesse an den genannten Publizitätsmaterialien wenden Sie sich bitte an  Monika.Hemmerling{at}tmbwk.thueringen{punkt}de.