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Inhalt

Merkblatt zum Vergaberecht

MERKBLATT ZUM VERGABERECHT

(Stand Januar 2011)

für die Durchführung des Förderprogramms „Förderung der Ausstattung der Thüringer Schulen mit naturwissenschaftlichen und fachpraktisch-technischen Laborausrüstungen sowie moderner Informations- und Kommunika-tionstechnik aus Mitteln des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung und des Freistaats Thüringen (Ausstattungsrichtlinie)“ – Verwaltungsvorschrift (VV) vom 11. März 2010

1. Allgemeine Hinweise

Die nachfolgenden Erläuterungen beziehen sich nur auf die hier in Betracht kommenden Zuwendungsempfänger (staatliche Schulträger als klassische öffentliche Auftraggeber i. S. d. Vergaberechts sowie freie Träger für Ersatzschulen). Sie enthalten keine Ausführungen zu den Bereichen VOB und VOF. Sie bieten lediglich einen allgemeinen Überblick und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Ggf. seit dem Erstellen des Merkblatts erfolgte Änderungen, z. B. hins. der Schwellenwerte (siehe Stand oben), sind vom Nutzer zu prüfen.

Weitere Informationen sowie aktuelle Fassungen der Vergabevorschriften sind u. a. auf folgender Internetseite des TMWAT zu finden:

http://www.thueringen.de/de/tmwat/wirtschaft/wirtschaftsverwaltung/oeffentaw/


2. EU-Schwellenwert, Rechtsgrundlagen und ihre Anwendbarkeit auf die Zuwendungsempfänger

Ab Erreichen des EU-Schwellenwertes von 193.000 Euro sind bei Lieferaufträgen/Dienst-leistungsaufträgen insb. folgende Vorschriften anzuwenden: VOL/A Abschnitt 2.
Dies gilt aufgrund des funktionalen Auftraggeberbegriffs der EG-Vergaberichtlinien sowohl für die staatlichen Schulträger als auch für die ebenfalls als Zuwendungsempfänger in Betracht kommenden freien Träger für Ersatzschulen.

Unterhalb des EU-Schwellenwertes sind insbesondere die VOL/A Abschnitt I und die Thüringer Vergabe-Mittelstandsrichtlinie (ThürStAnz Nr. 2/2011) zu beachten.
Die Verpflichtung der Schulträger der staatlichen Schulen zur Beachtung der Vergabe-Mittelstandsrichtlinie ergibt sich aus § 55 Absatz 2 Thüringer Landeshaushaltsordnung und § 31 Absatz 2 Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung (siehe auch Ziffer 2 der Richtlinie). Die freien Träger für Ersatzschulen werden im Zuwendungsbescheid zur Beachtung der genannten vergaberechtlichen Bestimmungen verpflichtet (siehe Ziffer 2 letzter Absatz der Richtlinie).

 

3. Aktuelle Änderungen der Vergabe-Mittelstandsrichtlinie

Mit der Neubekanntmachung der Vergabe-Mittelstandsrichtlinie am 10. Januar 2011 im Thüringer Staatsanzeiger Nr. 2/2011 sind neue Wertgrenzen für die zulässigen Vergabeverfahren für Liefer- und gewerbliche Dienstleistungen in Anwendung des § 3 Absatz 3 b, Absatz 4 b und Abs. 5 i VOL/A in Kraft getreten:
 

  • Zulässigkeit einer Beschränkten Ausschreibung bis zu einem geschätzten Auftragswert von 50.000 Euro (ohne Umsatzsteuer)
  • Zulässigkeit einer Freihändigen Vergabe im Wettbewerb unter Einholung von möglichst drei Vergleichsangeboten bis zu einem geschätzten Auftragswert von 20.000 Euro (ohne Umsatzsteuer).

Aufträge mit einem voraussichtlichen (Gesamt-) Auftragswert bis 500 Euro (ohne Umsatzsteuer) dürfen gegebenenfalls direkt vergeben werden (siehe Ziffer 4.1.3 der Vergabe-Mittelstandsrichtlinie).

Ab einem Auftragswert von 25.000 hat eine Ex-post-Veröffentlichung über die Erteilung des Auftrags im Rahmen einer Beschränkten Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb oder Freihändigen Vergabe ohne Teilnehmerwettbewerb durch die Vergabestelle auf deren Internetseite oder einem Internetportal zu erfolgen (Ziffer 4.1.2 Vergabe-MRL).

 

4. Weitere wichtige Hinweise zum Vergabeverfahren

Nachfolgend werden einige wichtige Punkte genannt, auf die im Rahmen des Vergabeverfahrens zu achten ist:
 

  • produktneutrale Ausschreibung (siehe § 8 VOL/A Abschnitt 1, Ziffer 4.4.2 der Vergabe-MRL),
     
  • grundsätzlich mindestens Aufforderung von mindestens drei Bewerbern zur Angebotsabgabe (Beschränkte Vergabe, Freihändige Vergabe; siehe § 3 Absatz 1 VOL/A Abschnitt 1, Ziffer 3.1.2 zweiter Anstrich Vergabe-Mittelstandsrichtlinie),
     
  • Vorrang der Losvergabe (§ 2 VOL/A Abschnitt 1, Ziffer 5.2 Vergabe-Mittelstandsrichtlinie),
     
  • Wertung und Ermittlung des wirtschaftlichen Angebots (§ 18 Ziffer VOL/A Abschnitt 1, Ziffer 7.2 der Richtlinie) und
     
  • Fortlaufende Dokumentation des Vergabeverfahrens von Anbeginn (Stufen des Verfahrens, einzelne Maßnahmen, Begründungen der einzelnen Entscheidungen; § 30 VOL/A Abschnitt 1).