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Aufgaben und Inhalte
Bildungsprämie
Die grundlegenden Ziele und Aufgaben der Erwachsenenbildung werden durch das Thüringer Erwachsenenbildungsgesetz geregelt.
Die Erwachsenenbildung ist ein eigenständiger, gleichberechtigter Teil des Bildungswe-sens, steht allen offen und dient der Verwirklichung des Rechts auf Bildung. Sie verfolgt folgende Ziele:
Die Erwachsenenbildung dient der allgemeinen, politischen, kulturellen und beruflichen Bildung. Der Inhalt der Erwachsenenbildung bestimmt sich nach den Bildungsbedürfnissen, die ihrerseits dem beständigen Wandel unterliegen und ist daher nicht abschließend bestimmbar. Insbesondere hat die Erwachsenenbildung folgende Aufgaben:
Den Inhalt der Erwachsenenbildung im Übrigen bestimmen die Bildungsbedürfnisse der Erwachsenen.
Erwachsenenbildung in Thüringen dient als vierte Säule des Bildungssystems zugleich der Umsetzung lebensbegleitenden Lernens, welches sich an den konkreten Bedürfnissen der Lernenden orientiert.
In Thüringen sind 23 Volkshochschulen, drei Heimvolkshochschulen und 12 freie Träger nach dem Thüringer Erwachsenenbildungsgesetz anerkannt und erhalten entsprechend ihrer Leistungen Fördermittel aus dem Thüringer Landeshaushalt.
Die Bildungsprämie wurde von der Bundesregierung eingerichtet, um die Bereitschaft jedes Einzelnen zu unterstützen, sich an persönlicher beruflicher Weiterbildung zu beteiligen. Weiterbildung wird als Investition in die individuelle "Beschäftigungsbiographie" verstanden. Dabei sollen durch finanzielle Anreize mehr Menschen zur Teilnahme an Weiterbildung motiviert und befähigt werden.
Drei Komponenten zur Finanzierung individueller beruflicher Weiterbildung stehen zur Verfügung:
Einen Prämiengutschein in Höhe von max. 500 Euro können Erwerbstätige erhalten, deren zu versteuerndes Jahreseinkommen derzeit 25.600 € (bei gemeinsam Veranlagten 51.200 €) nicht übersteigt. Mindestens die gleiche Summe müssen sie selbst für die Weiterbildung aufbringen.
Mit dem Weiterbildungssparen wird im Vermögensbildungsgesetz zur Finanzierung von Weiterbildung eine Entnahme aus den Guthaben erlaubt, auch wenn die Sperrfrist noch nicht abgelaufen ist.
Ein Weiterbildungsdarlehen kann auch bei höheren Einkommen in Anspruch genommen werden. Rechtsgrundlage wird eine Förderrichtlinie sein.
Die Prämiengutscheine können seit dem 1. Februar 2009 in ausgewählten Beratungsstellen beantragt werden. Die Einführung des Weiterbildungssparens und des Weiterbildungsdarlehens ist seit der zweiten Hälfte des Jahres 2009 umgesetzt worden. Weitere Informationen erhalten Sie im downloadfähigen Flyer zur Bildungsprämienberatung in Thüringen. Dort finden Sie auch die Ansprechpartner in den Beratungsstellen.
Flyer zum Herunter laden inklusive Ansprechpartner in Thüringen