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Inhalt

Erwachsenenbildung - Aufgaben und Inhalte

Erwachsenenbildung in Thüringen

Inhalt

 Aufgaben und Inhalte
 Bildungsprämie

 


Aufgaben und Inhalte

Die grundlegenden Ziele und Aufgaben der Erwachsenenbildung werden durch das Thüringer Erwachsenenbildungsgesetz geregelt.
 

§ 1 ThürEBG
Ziele der Erwachsenenbildung

Die Erwachsenenbildung ist ein eigenständiger, gleichberechtigter Teil des Bildungswe-sens, steht allen offen und dient der Verwirklichung des Rechts auf Bildung. Sie verfolgt folgende Ziele:

  1. Sie soll die Selbstständigkeit des Urteils fördern, zur geistigen Auseinandersetzung anregen, Aspekte der Bildung für nachhaltige Entwicklung berücksichtigen und bei der Bewältigung von Lebensaufgaben Orientierung geben.
     
  2. Sie soll die Bereitschaft des Einzelnen zu lebensbegleitendem Lernen fördern, zur Chancengleichheit und Chancengerechtigkeit beitragen sowie gesellschaftliche Teilhabe ermöglichen.
     
  3. Die Erwachsenenbildung bietet Gelegenheit, Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten durch freiwillige Wiederaufnahme organisierten Lernens zu erwerben oder zu vermehren. Sie umfasst alle Formen der Fortsetzung, Ergänzung oder Wiederaufnahme organisierten Lernens außer den Bildungsgängen des Schulwesens, der Hochschulen, der Berufsausbildungen, der innerbetrieblichen Weiterbildung sowie der Weiterbildungseinrichtungen des öffentlichen Dienstes und von Umschulungen.
     
  4. Als eigenständige Säule des Bildungswesens stärkt die Erwachsenenbildung die integrativen Kräfte der Gesellschaft. Auf allen Gebieten berücksichtigt die Erwachsenenbildung die Gleichbehandlung, insbesondere unabhängig von Geschlecht, Herkunft, Lebensumständen sowie weltanschau-licher oder religiöser Überzeugung.

§ 2 ThürEBG
Aufgaben der Erwachsenenbildung

Die Erwachsenenbildung dient der allgemeinen, politischen, kulturellen und beruflichen Bildung. Der Inhalt der Erwachsenenbildung bestimmt sich nach den Bildungsbedürfnissen, die ihrerseits dem beständigen Wandel unterliegen und ist daher nicht abschließend bestimmbar. Insbesondere hat die Erwachsenenbildung folgende Aufgaben:

  1. In der allgemeinen Erwachsenenbildung werden vorhandene Kompetenzen vertieft und ergänzt beziehungsweise neue Kompetenzen, einschließlich des Nachholens von Schulabschlüssen, erworben und generationenübergreifendes Verständnis auch in der reflektierenden Auseinandersetzung mit den Erziehungs- und Bildungsaufgaben gestärkt. Dabei soll auf besondere gesellschaftliche Herausforderungen wie den demografischen Wandel geantwortet und besondere Zielgruppen unterstützt werden. Gegenstände der Auseinandersetzung können dabei unter anderem soziale, gesundheitliche, sprachliche, wirtschaftliche und ökologische Fragen sein.
     
  2. Die kulturelle, künstlerische und religiöse Erwachsenenbildung befähigt zur Auseinandersetzung mit der eigenen und mit anderen Kulturen, trägt zur Identitätsfindung bei und stärkt die ästhetische Urteilsfähigkeit.
     
  3. Die politische Erwachsenenbildung befördert die Fähigkeit und Bereitschaft zur Beurteilung politischer und gesellschaftlicher Zusammenhänge und befähigt hierdurch zur besseren Wahrnehmung der staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten sowie zur Toleranz gegenüber Andersdenkenden.
     
  4. In der beruflichen Erwachsenenbildung werden die allgemeinen beruflichen Kompetenzen und Fertigkeiten erhalten und ausgebaut, einschließlich des Erwerbs neuer zusätzlicher Qualifikationen.

Den Inhalt der Erwachsenenbildung im Übrigen bestimmen die Bildungsbedürfnisse der Erwachsenen.
 
Erwachsenenbildung in Thüringen dient als vierte Säule des Bildungssystems zugleich der Umsetzung lebensbegleitenden Lernens, welches sich an den konkreten Bedürfnissen der Lernenden orientiert.
In Thüringen sind 23 Volkshochschulen, drei Heimvolkshochschulen und 12 freie Träger nach dem Thüringer Erwachsenenbildungsgesetz anerkannt und erhalten entsprechend ihrer Leistungen Fördermittel aus dem Thüringer Landeshaushalt.
 


Bildungsprämie

Die Bildungsprämie wurde von der Bundesregierung eingerichtet, um die Bereitschaft jedes Einzelnen zu unterstützen, sich an persönlicher beruflicher Weiterbildung zu beteiligen. Weiterbildung wird als Investition in die individuelle "Beschäftigungsbiographie" verstanden. Dabei sollen durch finanzielle Anreize mehr Menschen zur Teilnahme an Weiterbildung motiviert und befähigt werden.

Drei Komponenten zur Finanzierung individueller beruflicher Weiterbildung stehen zur Verfügung:

Einen Prämiengutschein in Höhe von max. 500 Euro können Erwerbstätige erhalten, deren zu versteuerndes Jahreseinkommen derzeit 25.600 € (bei gemeinsam Veranlagten 51.200 €) nicht übersteigt. Mindestens die gleiche Summe müssen sie selbst für die Weiterbildung aufbringen.

Mit dem Weiterbildungssparen wird im Vermögensbildungsgesetz zur Finanzierung von Weiterbildung eine Entnahme aus den Guthaben erlaubt, auch wenn die Sperrfrist noch nicht abgelaufen ist.

Ein Weiterbildungsdarlehen kann auch bei höheren Einkommen in Anspruch genommen werden. Rechtsgrundlage wird eine Förderrichtlinie sein.

Die Prämiengutscheine können seit dem 1. Februar 2009 in ausgewählten Beratungsstellen beantragt werden. Die Einführung des Weiterbildungssparens und des Weiterbildungsdarlehens ist seit der zweiten Hälfte des Jahres 2009 umgesetzt worden. Weitere Informationen erhalten Sie im downloadfähigen Flyer zur Bildungsprämienberatung in Thüringen. Dort finden Sie auch die Ansprechpartner in den Beratungsstellen.

 Flyer zum Herunter laden inklusive Ansprechpartner in Thüringen