Freistaat Thüringen Freistaat Thüringen - Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur

Inhalt

Wie? - Arbeitsweise

Kontaktaufnahme und Anmeldung

Schüler, Eltern, Lehrer, Schulleiter und andere Ratsuchende können sich direkt an den Schulpsychologischen Dienst wenden. Wünschenswert ist eine Vermittlung über die Schule, über Lehrer und Beratungslehrer, sofern die Betroffenen einverstanden sind. Eine gemeinsame Teilnahme verschiedener Personengruppen, die an einem Problemfeld beteiligt sind, ist von Vorteil. Einzelgespräche sind selbstverständlich möglich. Die Sprechzeiten des Schulpsychologischen Dienstes sind am Schulamt zu erfragen. Es empfiehlt sich eine Terminvereinbarung (telefonisch, per E-Mail). Bei Inanspruchnahme der Beratung entstehen für Ratsuchende keine Kosten.

 

Arbeitsweise / ethische und professionelle Prinzipien

Die Mitarbeiter des Schulpsychologischen Dienstes sind zu besonderer Verschwiegenheit verpflichtet. Informationen über den Inhalt und das Ergebnis schulpsychologischer Beratungen, die auf Initiative der Schüler oder Eltern erfolgen, dürfen nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Ratsuchenden an die Lehrer, die Schule oder andere Stellen weitergegeben werden. Schulpsychologen sind im Hinblick auf den sachlichen Inhalt ihrer Beratungstätigkeit an Weisungen nicht gebunden. Die Fachaufsicht übt das Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur aus.

Schulpsychologen sind neutral. Sie sind weder einseitig der Schule verpflichtet, noch vertreten sie einseitig die Interessen von Eltern und Schülern. Schulpsychologen arbeiten vor allem präventiv und bemühen sich um eine Orientierung an den Stärken und Ressourcen der Ratsuchenden. Schulpsychologische Beratung ist vor allem Hilfe zur Selbsthilfe. Sie orientiert sich an den Prinzipien des Erlernens von Selbstverantwortung und der Entwicklung eigener Problemlösekompetenzen.