Freistaat Thüringen Freistaat Thüringen - Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur

Inhalt

Was? - Aufgaben und Angebot

An allen Staatlichen Schulämtern in Thüringen ist der Schulpsychologische Dienst eingerichtet. Die Inhalte der Arbeit regeln das Thüringer Schulgesetz, die Verwaltungsvorschrift (vom 13. April 1995 auf der Grundlage des § 53 des Thüringer Schulgesetzes vom 6.8.1993, GVBI. S. 445) und die Geschäftsordnung der Staatlichen Schulämter in Thüringen vom 22. August 2007.


Entsprechend der Geschäftsordnung erfüllt der Schulpsychologische Dienst folgende Aufgaben:

  • Unterstützung der pädagogischen Arbeit an den Schulen unter Anwendung psychologischer Erkenntnisse und Methoden,
     
  • Schulzentrierte Beratung (Systemberatung),
     
  • Schülerzentrierte Beratung (Einzelfallberatung),
     
  • Weiterbildung von Beratungslehrern,
     
  • Einzelfallberatung für Beratungslehrer und Schulen,
     
  • Schullaufbahnberatung in Einzelfällen,
     
  • Förderung und Begleitung von Modellversuchen und Entwicklungsvorhaben,
     
  • Krisenintervention (auch im überregionalen Einsatz) und Krisenbewältigung,
     
  • Mitarbeit in den Kernteams in Thüringen.
     
Schulzentrierte Beratung

Schulpsychologen beteiligen sich an der Entwicklung lern- und arbeitsförderlicher Schulstrukturen. Für ratsuchende Lehrer, Schulleiter, Schulartreferenten, Schulamtsleiter ist der Schulpsychologe Begleiter und Berater in Entwicklungsprozessen, damit die Anforderungen in der Schule besser bewältigt werden können. Schulpsychologische Arbeit wird als "Schul-Entwicklungs-Psychologie" verstanden und definiert unter Systemberatung u.a. das Fördern von Kommunikation und Konfliktbewältigung, die Entwicklung von Teams, die Klärung von Beziehungsstrukturen, die Optimierung des Schulklimas, Coaching und Supervision von Führungskräften und die Durchführung schulinterner Fortbildungen und Trainings.

 

Schülerzentrierte Beratung

Für die schülerzentrierte Einzelfallhilfe an Schulen sind in der Regel der Klassenlehrer und der Beratungslehrer der Schule in Kooperation mit verschiedenen Unterstützern erste und wichtigste Ansprechpartner. Vor der Einbindung des Schulpsychologischen Dienstes sind fachliche Hilfen der schulinternen und mit der Schule kooperierenden externen Partner (Schulärztlicher Dienst, Jugendhilfe, Therapeuten und (Familien-)Beratungsstellen) auszuloten. Schulpsychologische Einzelfallhilfe ist auf die Prävention, beratende Intervention und Vernetzung sowie die Reintegration von Schülern ausgerichtet. Bei Bedarf an Förderung, Therapie oder Behandlung wird auf geeignete Ansprechpartner verwiesen.


 

Fortbildung


Die Schulpsychologen sind in der Lehrerfort- und -weiterbildung tätig. Das angebotene Themenspektrum ist in Kooperation mit dem Thüringer Institut für Lehrerfortbildung, Lehrplanentwicklung und Medien (ThILLM )weit gespannt (vgl. Veranstaltungskatalog). Sie wirken unter anderem mit in:

  • Planungsgruppen bei der Konzeption von landesweiten Veranstaltungsreihen und Einzelveranstaltungen des ThILLM,
     
  • in zentralen, überregionalen oder regionalen Kursen,
     
  • in schulinternen Veranstaltungen.

Zielgruppen sind vor allem Beratungslehrer, Lehrer, Führungskräfte, Berater im Unterstützungssystem und Kollegien. Die Arbeitsweisen sind teilnehmer- und trainingsorientiert.

 

Kooperation und Vernetzung

Es besteht ein ausgebautes Netzwerk der Kooperation mit externen Partnern wie Beratungsstellen, Jugend- und Sozialämtern bzw. Fachdiensten für Jugend und Soziales, Gesundheitsämtern, der Agentur für Arbeit, Einrichtungen der Suchthilfe, Kinderschutzdiensten, Psychotherapeuten, Kinder- und Jugendlichenpsychologen und -psychiatern, Medizinischen Einrichtungen, der Polizei, verschiedensten Trägern der freien Jugendhilfe, der Jugendgerichtshilfe, der Thüringer Unfallkasse und Seelsorgern.

Der Schulpsychologische Dienst pflegt ebenfalls Kontakte zu den Schulpsychologen anderer Bundesländer.