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Inhalt

Schulpsychologischer Dienst Thüringen

Auszug aus § 53 Abs. 3 Thüringer Schulgesetz:

„Bei den staatlichen Schulämtern ist ein Schulpsychologischer Dienst eingerichtet. Er hat im Rahmen eines Beratungssystems, in dem Schulpsychologen, Beratungslehrer und Fachlehrer zusammenarbeiten, vor allem die Aufgabe, durch die Anwendung psychologischer Erkenntnisse und Methoden die pädagogische Arbeit an den Schulen zu unterstützen und zu fördern. Dem Schulpsychologischen Dienst obliegt die schulzentrierte Beratung (Unterrichtshilfe und Beratung der Lehrkräfte) und die schülerzentrierte Beratung (Einzelfallhilfe bei Problemschülern). …“

Icon interner Link Verwaltungsvorschrift des Schulpsychologischen Dienstes in Thüringen

Icon interner Link „Was?“ – Aufgaben und Angebot

Icon interner Link „Wie?“ – Arbeitsweise

Icon interner Link „Wo & wer?“ – Ansprechpartner

Icon interner Link „Was noch?“ – Empfehlenswerte Links