Freistaat Thüringen Freistaat Thüringen - Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur

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Neues Schulgesetz ebnet Weg zum längeren gemeinsamen Lernen

„Die Thüringer Gemeinschaftsschule bringt einen wichtigen Impuls für unsere Schullandschaft. Mit ihrer Einführung stoßen wir die Tür zum längeren gemeinsamen Lernen auf. Es ist nach der jüngsten Pisa-Studie auch eine wichtige Weichenstellung für die weitere Verbesserung des Unterrichts an unseren Schulen.“ Das sagte Thüringens Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur, Christoph Matschie, zum neuen Schulgesetz, das am 8. Dezember 2010 vom Thüringer Landtag beschlossen wurde.

„86 Prozent der Thüringerinnen und Thüringer wollen, dass unsere Kinder länger gemeinsam lernen. Ab dem nächsten Schuljahr schlagen wir diesen Weg mit der Gemeinschaftsschule ein“, so Matschie. Die damit verbundenen Effekte seien groß. Dass die Kinder nicht mehr bereits nach der 4. Klasse getrennt würden, räume vor allem Schülern aus sozial schwächeren Verhältnissen mehr Chancen ein. „Es ist ein Schritt zu mehr Chancengerechtigkeit in der Bildung. Dazu hat uns auch die jüngste Pisa-Studie gemahnt.“ Erst in der 8. Klasse müssten sich die Schüler für einen Abschluss entscheiden, wobei sie auf der Gemeinschaftsschule sowohl den Haupt- als auch den Realschulabschluss und ebenfalls das Abitur ablegen können. Matschie: „Eine Schule, die alle Abschlüsse ermöglicht und mehr individuelle Förderung garantiert, ist ein Riesenschritt nach vorn.“

„Wir kümmern uns aber nicht nur um die Strukturen, sondern auch um eine neue Schulkultur“, so der Bildungsminister. Auf der Gemeinschaftsschule werde das Eingehen auf jeden einzelnen Schüler besonders groß geschrieben. Die neue Schule sei auch der Ort, an dem moderne pädagogische Konzepte in den Schulalltag gebracht und Ganztagsangebote gemacht werden.

Das Schulgesetz bringt nach Matschies Worten zahlreiche weitere Effekte. Der Anspruch auf individuelle Förderung sei erstmals für alle Schüler direkt im Schulgesetz festgeschrieben. Mit der Verankerung der individuellen Abschlussphase sowie der Erweiterung der Vollzeitschulpflicht von 9 auf 10 Jahre werde die Regelschule weiterentwickelt. Die Möglichkeiten für ganztägige Angebote würden verbessert. „Diese Maßnahmen sollen dazu beitragen, dass die Qualität insgesamt steigt und kein Schüler die Schule mehr ohne Abschluss verlässt“, so Matschie.

Das neue Schulgesetz sei ein weiterer Meilenstein auf dem Weg, Thüringen zum Bildungsland Nummer 1 zu machen, betonte der Minister. „Das ist die beste Schlussfolgerung, die wir aus Pisa ziehen können“, so Matschie. 
 

Thüringer Schulgesetz – was ist neu?

Ab dem Schuljahr 2011/12 ergänzt die Thüringer Gemeinschaftsschule als gleichberechtigte Schulart das bestehende Schulangebot in Thüringen. Die Einführung als neue, gleichberechtigte Schulart war im Koalitionsvertrag vereinbart worden. Mit dem neuen Schulgesetz wird die individuelle Förderung jeder Schülerin und jedes Schülers noch mehr in den Mittelpunkt des Lehrens und Lernens gerückt. Nach der Abschaffung des Verwaltungskostenbeitrags an den Thüringer Hochschulen und der Verabschiedung des neuen Kita-Gesetzes ist die Novellierung des Schulgesetzes ein weiterer bildungspolitischer Eckpfeiler der Thüringer Bildungspolitik.

1. Längeres gemeinsames Lernen

Mit der Thüringer Gemeinschaftsschule beschreitet Thüringen ab dem Schuljahr 2011/12 den Weg zum längeren gemeinsamen Lernen. An der Pilotphase im aktuellen Schuljahr beteiligen sich bisher neun „Gemeinschaftsschulen im Aufbau“. Mit der neuen Schulart wird dem Wunsch der großen Mehrheit der Thüringerinnen und Thüringer entsprochen, die sich für längeres gemeinsames Lernen ausgesprochen haben.

Die Kriterien der Gemeinschaftsschule sind:

  • Die Kinder werden nicht mehr bereits nach der 4. Klasse in verschiedene Schullaufbahnen getrennt. Das längere gemeinsame Lernen ermöglicht es Schülern und Eltern, die Entscheidung für den angestrebten Abschluss nicht vor der Klassenstufe 8 treffen zu müssen.
  • Die Gemeinschaftsschule umfasst grundsätzlich die Klassenstufen 1 bis 12.
  • Die Thüringer Gemeinschaftsschule bietet das gesamte Spektrum an allgemeinbildenden Schulabschlüssen. Aufgrund einer eigenen gymnasialen Oberstufe oder der Kooperation mit einem Gymnasium kann das Abitur innerhalb von 12 Jahren erworben werden. Je nach gewünschtem Abschluss und Leistungsstand des Schülers erfolgt ab der 9. Klasse das abschlussbezogene Lernen hin zum Hauptschulabschluss, Realschulabschluss oder zum Abitur.
  • Die Gemeinschaftsschule schreibt individuelle Förderung groß. Sie setzt an den Bedingungen vor Ort an und bringt moderne pädagogische Konzepte in den Schulalltag. Damit wird eine neue Schulkultur geschaffen. Mit ganztägigen Angeboten werden die Interessen und Begabungen der Schüler weiter entwickelt.
  • Die Gemeinschaftsschule kann auch als relativ kleine Schule bestehen und gleichzeitig eine breite Angebots- und damit auch Abschlussvielfalt sichern.
  • Mit der Einführung der Gemeinschaftsschule wird eine gleichberechtigte Schulart neben den anderen bereits existierenden Schularten geschaffen, welche auch das Angebot der Schularten Grundschule und Regelschule abdecken kann. Doppelstrukturen müssen also nicht errichtet werden.
  • Die Entscheidung über die Einrichtung einer Thüringer Gemeinschaftsschule wird vor Ort in einem Dialog zwischen den Eltern, den Schülerinnen und Schülern, den Lehrkräften einer Schule sowie dem Schulträger (Landkreis, Gemeinde, Stadt) getroffen. Gemeinsam muss ein pädagogisches Konzept, in dessen Mittelpunkt die individuelle Förderung steht, entwickelt werden.
2. Individuelle Abschlussphase/Vollzeitschulpflicht 10 Jahre

Ein weiterer Schritt zur Weiterentwicklung der Regelschule ist die Verankerung der „individuellen Abschlussphase“. So soll der Unterricht zunehmend individualisiert und praxisorientiert gestaltet werden. Praktisch können Schüler die Klassenstufe 9 des auf den Hauptschulabschluss bezogenen Teils der Regelschule in einem oder in zwei Schuljahren absolvieren. Gleichzeitig wird mit dem neuen Schulgesetz die Vollzeitschulpflicht von 10 Jahren (bisher 9 Jahre) festgeschrieben. Ausnahme: Ein Schüler kann die Schule nach 9 Jahren verlassen und die Berufsschule besuchen, wenn er den Hauptschulabschluss hat und einen Ausbildungsvertrag nachweisen kann.

3. Qualitätssiegel „Oberschule“

Im Rahmen einer Weiterentwicklung der Regelschule wird das Qualitätssiegel „Oberschule" in das Schulgesetz aufgenommen. Ziel ist es, dass kein Schüler die Schule ohne Abschluss verlässt. Dabei werden Regelschüler intensiv auf den Eintritt in das berufsbildende System vorbereitet.

4. Individuelle Förderung gesetzlich verankert

War der Anspruch auf individuelle Förderung bisher nur in der Schulordnung erwähnt, so wird er nun ausdrücklich im neuen Schulgesetz verankert. Demnach sind die Schulen im Rahmen ihres Bildungs- und Erziehungsauftrags zur individuellen Förderung jedes Schülers verpflichtet. Zur individuellen Förderung gehören je nach Leistungsvermögen unterschiedliche Aufgabenstellungen und individuelle Leistungserwartungen.

5. Ganztagsbetreuung in Klassen 5 und 6

Die Möglichkeit eines ganztägigen Angebots zur Bildung, Erziehung und Betreuung wird in allen Schularten für die Klassenstufen 5 und 6 vorgesehen. Damit erhalten Schüler die Möglichkeit, ihren Begabungen und Interessen noch zielgerichteter nachzugehen.

6. Schulnetzplanung für Berufsschulen

Zur Unterstützung der kommunalen Träger bei der Schulnetzplanung für die Berufsschulen hat das TMBWK die Möglichkeit, die Einzugsbereiche für Berufsschulen festzulegen. So stellt das Land eine effektive Schulnetzplanung sicher. Das Land wird jedoch erst aktiv, wenn die von den kommunalen Schulträgern vorgelegte Schulnetzplanung nicht mit den Vorgaben für eine zweckmäßige Schulorganisation übereinstimmt.

7. Erwerb des schulischen Teils der Fachhochschulreife in der gymnasialen Oberstufe

Neu ist auch, dass der Erwerb des schulischen Teils der Fachhochschulreife in der gymnasialen Oberstufe ermöglicht wird. Bisher war der Erwerb der Fachhochschulreife nur im berufsbildenden Bereich möglich. Künftig kann der schulische Teil der Fachhochschulreife auch am Gymnasium, an der Thüringer Gemeinschaftsschule, an der Gesamtschule, am beruflichen Gymnasium und am Kolleg erworben werden.

8. Schülerbeförderung

Mit den Regelungen zur Schülerbeförderung wird die Teilnahme am gemeinsamen Unterricht sichergestellt. Außerdem wird die Gemeinschaftsschule in das bestehende Schülerbeförderungssystem integriert.