Freistaat Thüringen Freistaat Thüringen - Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur

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Entwurf des neuen Thüringer Schulgesetzes

In Thüringen wird im Jahr 2010 eine intensive Debatte zur Bildungspolitik geführt. Anlass ist die laut Koalitionsvertrag vereinbarte Einführung der Thüringer Gemeinschaftsschule als neue, gleichberechtigte Schulart.

Am 28. September hat sich das Kabinett in zweiter Lesung mit dem Schulgesetz befasst. Über den Entwurf besteht Einigkeit in der Koalition und in den sie tragenden Fraktionen von SPD und CDU.

Nach der Abschaffung der Verwaltungskostenbeiträge an Thüringer Hochschulen und der Verabschiedung des Kita-Gesetzes hat die Koalition mit dem Schulgesetz ein weiteres bildungspolitisches Projekt auf den Weg gebracht, das dazu beiträgt, Thüringen zum Bildungsland Nummer 1 zu machen.

Der Entwurf des Gesetzes wird nunmehr vom Thüringer Landtag beraten.
 

Was ist neu im Schulgesetz?

1. Wichtigste Änderung ist die Einführung der Thüringer Gemeinschaftsschule.

Damit wird der Weg zum längeren gemeinsamen Lernen eingeschlagen. Eine große Mehrheit der Thüringerinnen und Thüringer wünscht das: Nach einer Studie der Friedrich-Ebert-Stiftung sprechen sich 86 Prozent der Befragten dafür aus.

Vorteile der Gemeinschaftsschule:
  • Längeres gemeinsames Lernen ermöglicht es dem Schüler und den Eltern, die Entscheidung für den angestrebten Abschluss nicht vor Ende der Klassenstufe 8 treffen zu müssen. Das ermöglicht das Weiterlernen im vertrauten Sozialgefüge nach der Klassenstufe 4.
     
  • Gemeinschaftsschule umfasst grundsätzlich die Klassenstufen 1 bis 12 und bietet alle Schulabschlüsse unter einem Dach an.
     
  • Gemeinschaftsschule schreibt individuelle Förderung groß, sie setzt an den Bedingungen vor Ort an und bringt moderne pädagogische Konzepte in den Schulalltag. Sie setzt damit nicht nur einen Impuls für eine neue Schulstruktur, sondern auch eine neue Schulkultur.
     
  • Eine Thüringer Gemeinschaftsschule kann vor dem Hintergrund geringerer Schülerzahlen auch als relativ kleine Schule bestehen und gleichzeitig eine breite Angebots- und damit auch Abschlussvielfalt sichern.
Wie entstehen Gemeinschaftsschulen?

Auf drei Wegen:

a)
Neuerrichtung der Schule durch den Schulträger

b)
Umwandlung einer bestehenden Schule oder bestehenden Schulen auf Initiative der Schule im Konsens mit dem Schulträger

c)
Umwandlung auf Initiative des Schulträgers

Wie erfolgt die Schulartänderung?

Sie erfolgt im Konsens zwischen Schulträger und Schule. Gemeinschaftsschulen basieren auf Freiwilligkeit. Die Schulkonferenz stellt einen Antrag an das Ministerium und reicht ein pädagogisches Konzept ein. Wenn kein Einvernehmen mit dem Schulträger herrschen sollte, wird das zuständige Schulamt eingeschaltet. Es wirkt auf eine Einigung hin. Kommt diese nicht zustande, entscheidet das TMBWK im Einvernehmen mit dem TIM.

2. Weiterentwicklung der Regelschule durch Qualitätssiegel „Oberschule“

Regelschulen, die Schüler in besonderem Maße auf den Eintritt in das berufsbildende System vorbereiten, können zukünftig das Qualitätssiegel „Oberschule“ erhalten. Das bedeutet praktisch: Die Klassenstufe 9 des auf den Hauptschulabschluss bezogenen Teils der Regelschule kann in einem oder in zwei Schuljahren (9. + 10. Schuljahr) absolviert werden. Möglichst alle Schüler sollen so zu einem Abschluss gebracht werden. Das Qualitätssiegel wird durch das Bildungsministerium an Regelschulen verliehen, die einen solchen Namenszusatz ausdrücklich beantragen.

Weitere Änderungen im Schulgesetz:
  • Festschreibung der Vollzeitschulpflicht von 10 Jahren (bisher 9 Jahre). Ausnahme: Ein Schüler kann die Schule nach 9 Jahren verlassen, wenn er den Hauptschulabschluss hat und ein Ausbildungsverhältnis nachweisen kann. Der bisher an 21 Schulen laufende Modellversuch der flexiblen Schulausgangsphase wird damit verstetigt.
     
  • Regulierung der Schulnetzplanung für Berufsschulen durch staatliche Schulaufsicht und Sicherstellung einer effektiven Schulnetzplanung, dies auch für den Fälle, in denen die Schulnetzplanung der kommunalen Schulträger nicht mit den Vorgaben für eine zweckmäßige Schulorganisation übereinstimmt.
     
  • Möglichkeit der Ganztagsbetreuung für Klassenstufe 5 und 6 in allen weiterführenden Schularten (Erweiterung über Grundschule hinaus).
     
  • Erwerb des schulischen Teils der Fachhochschulreife in der gymnasialen Oberstufe. Möglich ist das am Gymnasium, der Thüringer Gemeinschaftsschule, der Gesamtschule, am beruflichen Gymnasium und am Kolleg.
     
  • Neue Regelungen zur Schülerbeförderung. Damit wird gemeinsamer Unterricht dort ermöglicht, wo sächliche, räumliche und personelle Bedingungen gegeben sind. Durch die Regelungen wird auch die Integration der Gemeinschaftsschule in das bestehende abschlussbezogene Schülerbeförderungssystem sichergestellt. 
Was ist bisher passiert?

Februar 2010: Vorstellung der Eckpunkte der Thüringer Gemeinschaftsschule durch das TMBWK.

März 2010: Das TMBWK richtet den Beirat zur Thüringer Gemeinschaftsschule ein (Ministerien, Fraktionen, Kommunen, Gewerkschaften, Wissenschaft, Schulpraktiker).

Juni 2010: 1. Kabinettdurchgang, danach Regierungsanhörung des Gesetzentwurfes (über 40 Meinungsbekundungen).

August 2010: Start der Pilotphase an Thüringer Schulen. Als Gemeinschaftsschulen im Aufbau“ sind in einer ersten Welle 6 Schulen an den Start gegangen.