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In Thüringen wird im Jahr 2010 eine intensive Debatte zur Bildungspolitik geführt. Anlass ist die laut Koalitionsvertrag vereinbarte Einführung der Thüringer Gemeinschaftsschule als neue, gleichberechtigte Schulart.
Am 28. September hat sich das Kabinett in zweiter Lesung mit dem Schulgesetz befasst. Über den Entwurf besteht Einigkeit in der Koalition und in den sie tragenden Fraktionen von SPD und CDU.
Nach der Abschaffung der Verwaltungskostenbeiträge an Thüringer Hochschulen und der Verabschiedung des Kita-Gesetzes hat die Koalition mit dem Schulgesetz ein weiteres bildungspolitisches Projekt auf den Weg gebracht, das dazu beiträgt, Thüringen zum Bildungsland Nummer 1 zu machen.
Der Entwurf des Gesetzes wird nunmehr vom Thüringer Landtag beraten.
Damit wird der Weg zum längeren gemeinsamen Lernen eingeschlagen. Eine große Mehrheit der Thüringerinnen und Thüringer wünscht das: Nach einer Studie der Friedrich-Ebert-Stiftung sprechen sich 86 Prozent der Befragten dafür aus.
Auf drei Wegen:
a)
Neuerrichtung der Schule durch den Schulträger
b)
Umwandlung einer bestehenden Schule oder bestehenden Schulen auf Initiative der Schule im Konsens mit dem Schulträger
c)
Umwandlung auf Initiative des Schulträgers
Sie erfolgt im Konsens zwischen Schulträger und Schule. Gemeinschaftsschulen basieren auf Freiwilligkeit. Die Schulkonferenz stellt einen Antrag an das Ministerium und reicht ein pädagogisches Konzept ein. Wenn kein Einvernehmen mit dem Schulträger herrschen sollte, wird das zuständige Schulamt eingeschaltet. Es wirkt auf eine Einigung hin. Kommt diese nicht zustande, entscheidet das TMBWK im Einvernehmen mit dem TIM.
Regelschulen, die Schüler in besonderem Maße auf den Eintritt in das berufsbildende System vorbereiten, können zukünftig das Qualitätssiegel „Oberschule“ erhalten. Das bedeutet praktisch: Die Klassenstufe 9 des auf den Hauptschulabschluss bezogenen Teils der Regelschule kann in einem oder in zwei Schuljahren (9. + 10. Schuljahr) absolviert werden. Möglichst alle Schüler sollen so zu einem Abschluss gebracht werden. Das Qualitätssiegel wird durch das Bildungsministerium an Regelschulen verliehen, die einen solchen Namenszusatz ausdrücklich beantragen.
Februar 2010: Vorstellung der Eckpunkte der Thüringer Gemeinschaftsschule durch das TMBWK.
März 2010: Das TMBWK richtet den Beirat zur Thüringer Gemeinschaftsschule ein (Ministerien, Fraktionen, Kommunen, Gewerkschaften, Wissenschaft, Schulpraktiker).
Juni 2010: 1. Kabinettdurchgang, danach Regierungsanhörung des Gesetzentwurfes (über 40 Meinungsbekundungen).
August 2010: Start der Pilotphase an Thüringer Schulen. Als Gemeinschaftsschulen im Aufbau“ sind in einer ersten Welle 6 Schulen an den Start gegangen.