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Thüringens Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur Christoph Matschie, Thüringens Ministerpräsidentin Christine Lieberknecht und Thüringens Finanzminister Dr. Wolfgang Voß haben am 20. Dezember 2011 gemeinsam mit den neun Präsidenten und Rektoren der Thüringer Hochschulen eine neue Rahmenvereinbarung zwischen dem Land und den Hochschulen unterzeichnet, nachdem der Landtag die Rahmenvereinbarung zusammen mit dem Haushalt 2012 in der letzten Woche beschlossen hat.
Damit steht das Fundament für den weiteren Ausbau der Thüringer Hochschulen. In den Jahren 2012 bis 2015 erhalten die Thüringer Hochschulen 1,56 Mrd. Euro. Das sind zehn Prozent bzw. rund 120 Millionen Euro mehr als in der vorangegangenen Finanzierungsperiode (2008 – 2012). Weitere 160 Mio. Euro stehen in den nächsten vier Jahren für Bauvorhaben der Hochschulen bereit.
Die neuen finanziellen Eckwerte sind Bestandteil der
Rahmenvereinbarung III zwischen der Thüringer Landesregierung und den Hochschulen. Die Rahmenvereinbarung III beschreibt die wesentlichen Grundlagen für die hochschulpolitischen Zielsetzungen und die Entwicklungsplanung der Hochschulen. Die Rahmenvereinbarung ist somit das hochschulpolitische und hochschulplanerische Steuerungsinstrument des Landes Thüringen. In ihr werden neben den finanziellen Eckwerten auch gemeinsame Ziele und Verpflichtungen vereinbart, u.a. auch die Verständigung auf das neue
Mittelverteilungsmodell KLUG-Thüringen-2012. Zudem enthält die Rahmenvereinbarung nähere
Regelungen zur Umsetzung des zwischen Bund und Ländern vereinbarten Hochschulpakt 2020.
Die Rahmenvereinbarung III bildet die Grundlage für die
Ziel- und Leistungsvereinbarungen mit den einzelnen Hochschulen. In den in der Regel vier Jahre umfassenden Vereinbarungen werden die konkreten Entwicklungs- und Leistungsziele für jede einzelne Hochschule festgelegt. Dabei werden die Planungen von Land und Hochschule als Ergebnis eines Abstimmungs- und Aushandlungsprozesses über gemeinsame Entwicklungsziele zusammengeführt. Hier werden messbare und überprüfbare Ziele für die verschiedenen Aufgabenbereiche der Hochschulen festgelegt. Der Abschluss der neuen Generation von Ziel- und Leistungsvereinbarung für die Jahre 2012 bis 2015 wird in den nächsten Monaten erfolgen.
Auf der Basis der Rahmenvereinbarung und der Ziel- und Leistungsvereinbarungen baut dann die strategische Hochschulplanung auf. Auf der Grundlage neuer und angepasster Entwicklungspläne der Hochschulen entsteht eine gemeinsame Struktur- und Entwicklungsplanung für den gesamten Hochschulbereich."
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