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Mit der Neustrukturierung der Staatlichen Schulämter wird die Schulverwaltung gestrafft und eine effiziente Schulaufsicht geschaffen. Es erfolgt eine Konzentration von bisher elf auf nun fünf annähernd gleich große Schulamtsbezirke.
Zuschnitt und Größe der neuen Schulämter orientieren sich an den Schülerzahlen. Damit entstehen eine bessere Vergleichbarkeit und ein einheitlicher Standard für die Ausstattung mit Lehrkräften und Sachmitteln.
Die neuen Schulamtsbereiche umfassen vier bis sechs Landkreise bzw. kreisfreie Städte:
| Anzahl Schulämter | durchschnittl. Schüler je Schulamt | durchschnittl. Fläche je Schulamt in km2 | |
| Thüringen (neu) | 5 | 43.047 | 3.234 |
| Thüringen (alt) | 11 | 19.567 | 1.470 |
| Schulen | Schüler | Fläche in km² | Einwohner | |
| - Thüringen | 876 | 215.235 | 16.172 | 2.249.882 |
| Mittelthüringen | 154 | 45.251 | 1.960 | 427.686 |
| Nordthüringen | 163 | 37.508 | 3.662 | 388.665 |
| Ostthüringen | 222 | 54.382 | 3.645 | 589.686 |
| Südthüringen | 163 | 38.208 | 3.718 | 417.517 |
| Westthüringen | 174 | 39.886 | 3.188 | 426.328 |
Ausgangspunkt für die Standortentscheidungen war der vom Bildungsministerium erarbeitete und vom Finanzministerium bestätigte Flächenbedarf für ein Musterschulamt von 1 239 m².
Es wurde eine Reihe von weiteren Kriterien berücksichtigt. Neben infrastrukturellen Aspekten – wie der Lage und Erreichbarkeit und der Einordnung in den Landesentwicklungsplan – flossen auch funktionelle und wirtschaftliche Überlegungen in die Entscheidung mit ein, so zum Beispiel Miethöhe, Herrichtungs- und Umzugskosten.
Alle Standortvorschläge des Thüringischen Landkreistages, des Gemeinde und Städtebundes Thüringen sowie der Landräte und Oberbürgermeister wurden geprüft. Landeseigene Immobilien erwiesen sich vor dem Hintergrund der langfristigen Standortsicherung der Eignung und der Wirtschaftlichkeit als die günstigste Variante.