
Nach dem Bundesfernstraßengesetz und dem Thüringer Straßengesetz werden Straßen durch eine Widmung zu öffentlichen Straßen. Entsprechend der Verkehrsbedeutung in erfolgt dabei eine Unterteilung in verschiedene Straßenklasse:
Das aktuelle Straßennetz des Freistaates Thüringens können Sie auf der Straßennetzkarte bzw. als Längenstatistik sehen.
Straßen sind entsprechend ihrer tatsächlichen Verkehrsbedeutung einzustufen. Ändert sich ihre Verkehrsbedeutung oder sind sie nicht in die richtige Straßenklasse eingeordnet, so sind sie entsprechend umzustufen. Dies betrifft insbesondere alle ehemaligen Bezirksstraßen der DDR, die mit Verabschiedung des Thüringer Straßengesetzes vorläufig zu Landesstraßen erklärt wurden. Bei ihnen besteht der gesetzliche Auftrag, ihre tatsächliche Verkehrsbedeutung zu prüfen und sie gegebenenfalls umzustufen.
Hat eine öffentliche Straße keine Verkehrsbedeutung mehr, kann sie eingezogen werden. Nach der Einziehung steht sie dem öffentlichen Verkehr nicht mehr zur Verfügung.
Unabhängig von den Straßen für den hauptsächlich motorisierten Verkehr existiert häufig parallel dazu ein Radwegenetz an Bundes- und Landesstraßen sowie ein gesondertes touristisches Landesradwegenetz.