
Um regionale Entwicklungsprozesse zu initiieren bzw. umsetzungsorientiert weiterzuführen, unterstützt der Freistaat regionale Managementstrukturen. Hauptaufgabe des Regionalmanagements ist die Organisation, Koordinierung und Moderation von fach-/ressortübergreifenden Vorgängen basierend auf den Entwicklungsvorstellungen der regionalen Akteure. Die Arbeitsgrundlage bilden in der Regel Regionale Entwicklungskonzepte (REK).
Eine Förderung von Regionalmanagement erfolgt durch das Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Technologie auf der Grundlage der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GA-Richtlinie) sowie durch das Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz im Rahmen der Integrierten Ländlichen Entwicklung (Landentwicklung).
Arbeitsgrundlage für Regionalmanagements können z.B. Regionale Aktionsprogramme sein, die auf bereits vorhandenen Konzepten und Planungen (u.a. REK) aufbauen und insbesondere solche Maßnahmen und Projekte berücksichtigen, die auf der Ebene kleinräumig angelegter Konzepte nur unzureichend einer Umsetzung zugeführt werden können.