
Raumordnung und Landesplanung agieren entsprechend der administrativen Gliederung auf unterschiedlichen Ebenen: Je kleinräumiger die Planungsebene ist, desto detaillierter sind regelmäßig die Planungen und Maßnahmen.
| Territorium | Planungsebene | Raumordnerisches Planwerk |
| EU | Europäische Raumentwicklung | Europäisches Raumentwicklungskonzept (EUREK) |
| Deutschland | Bundesraumordnung | Raumordnungspolitscher Orientierungs- und Handlungsrahmen |
| Länder | Landesplanung | Landesentwicklungsprogramm/-plan |
| Regionen | Regionalplanung | Regionalplan |
Dabei sind unterschiedliche Anforderungen an den Raum aufeinander abzustimmen und die auf der jeweiligen Planungsebene auftretenden Konflikte auszugleichen und Vorsorge für einzelne Raumfunktionen und Raumnutzungen zu treffen
(Gesetze).
Dies geschieht durch die Erstellung übergeordneter, überörtlicher und übergreifender Raumordnungspläne
(Pläne) sowie die Abstimmung raumbedeutsamer Planungen und Maßnahmen
(Verfahren).
Landes- und Regionalplanung wirken auch auf die Verwirklichung der Raumnutzungspläne hin. Die erfolgt insbesondere im Rahmen von Regionalen Entwicklungskonzepten und durch die Unterstützung der Zusammenarbeit von Gemeinden.
(Regionalentwicklung).
Nach dem Gegenstromprinzip soll sich die Entwicklung, Ordnung und Sicherung der Teilräume in die Gegebenheiten und Erfordernisse des Gesamtraumes einfügen; die Entwicklung, Ordnung und Sicherung des Gesamtraumes soll die Gegebenheiten und Erfordernisse seiner Teilräume berücksichtigen.