Freistaat Thüringen Thüringer Ministerium für Bau, Landesentwicklung und Verkehr

Inhalt

Medieninformation 

Begleitetes Fahren mit 17:
Beginn des Modellversuchs

Minister Andreas Trautvetter stellt neues Faltblatt vor

Ab 1. März 2007 ist auch in Thüringen das Begleitete Fahren ab 17 Jahren möglich. Das Prinzip ist einfach: der noch nicht volljährige Fahrschüler muss bis zum 18. Geburtstag von einer erwachsenen Person begleitet werden, die mindestens 30 Jahre alt ist, seit mindestens fünf Jahren den Führerschein besitzt und nicht mehr als drei Punkte im Flensburger Zentralregister haben darf.

Detaillierte Informationen zu Anmeldung, Prüfung und Begleitpersonen finden sich in einem neuen Faltblatt des Thüringer Ministeriums für Bau und Verkehr.
Auf einer Veranstaltung der Jungen Union in Jena, die sich für die Einführung des Modellversuchs im Freistaat eingesetzt hatte, informierte der Verkehrsminister über erste Erfahrungen des Modellversuches in anderen Bundesländern. Dort habe sich gezeigt, dass Autofahren ab 17 Jahren mit Begleitperson erzieherisch wirken könne und somit zur Erhöhung der Verkehrssicherheit beitrage.

Das Faltblatt „Begleitetes Fahren ab 17“ kann über die Pressestelle des TMBV abgerufen oder über das Internet aufgerufen werden:

Download-Icon Flyer "Fahren mit 17"
Größe: 3024365 Bytes