Freistaat Thüringen Thüringer Landesverwaltungsamt

Inhalt

Eine Diktatur hinterlässt ihre Spuren – die SED Opferrente

MfS-Untersuchungshaftanstalt Andreasstraße, Erfurt - Türblick
Arrestzelle in der MfS-Untersuchungshaftanstalt Andreasstraße in Erfurt (Quelle: TLStU)

Ein politischer Häftling in der DDR gewesen zu sein, gleicht einer Wunde. Es hinterlässt Spuren. Rund 280.000 Menschen, davon etwa 12.000 Thüringer, so der derzeitige Forschungsstand, lebten bzw. leben mit diesen Spuren. Zwischen 1960 und 1989 wurden sie durch DDR-Gerichte verurteilt und inhaftiert. Auch 20 Jahre nach dem Ende der SED-Diktatur haben die Opfer mit den Folgen des Erlebten zu kämpfen. Soziale und gesundheitliche Benachteiligungen begleiten sie oftmals ein Leben lang.

Mit dem Ende der DDR hat sich das vereinte Deutschland der Aufgabe gestellt, 40 Jahre Unrecht, Verfolgung und Behördenwillkür aufzuarbeiten und die Opfer des SED-Regimes für erlittenes Unrecht zu entschädigen. Die SED-Unrechtsbereinigungsgesetze, das erste bereits von 1992, das zweite aus dem Jahr 1994 und schließlich das dritte aus dem Jahr 2007, bilden dafür den rechtlichen Rahmen. Mit dem Letzteren wurde die Gewährung einer monatlichen finanziellen Zuwendung - die Opferrente - für Haftopfer festgelegt.

Das Verfahren der Rehabilitation erfolgt auf Antrag der Betroffenen und ist zweistufig. Im ersten Schritt überprüft das zuständige Landgericht, ob eine rechtsstaatswidrige Entscheidung eines DDR-Strafgerichtes in der Zeit vom 8. Mai 1945 bis 2. Oktober 1989 vorliegt. Dabei geht es um eine sogenannte politische Straftat, wie ungesetzlicher Grenzübertritt, staatsfeindliche Hetze, landesverräterische Nachrichtenübermittlung und staatsfeindlicher Menschenhandel. Darüber hinaus werden auch Personen strafrechtlich rehabilitiert, die von Übermaßverurteilungen, d. h. Verurteilungen, bei denen die angeordneten Rechtsfolgen in grobem Missverhältnis zur zu Grunde liegenden Tat stehen, betroffen waren. Hinzu kommen Personen, die rechtsstaatswidrig in eine psychiatrische Anstalt eingewiesen wurden, wenn die Einweisung der politischen Verfolgung gedient hat, oder Personen, die rechtsstaatswidrig unter haftähnlichen Bedingungen lebten, wie zum Beispiel in DDR-Jugendwerkhöfen. Politisch motivierte Unrechtsurteile und -maßnahmen werden durch Landgerichte aufgehoben. Der Betroffene ist rehabilitiert.

Nach Vorlage des Rehabilitierungsbeschlusses eines Thüringer Landgerichts kann der Betroffene, bei Vorliegen der Voraussetzungen, die Opferrente beantragen.

Opferrente:
  • Zahlung der Kapitalentschädigung von 306,78 Euro (600,00 DM)je angefangenen rehabilitierten Haftmonat. Gleiches gilt, wenn eine Bescheinigung nach § 10 Abs. 4 HHG vorgelegt wird und der Antragsteller in Thüringen wohnt.

  • Erstattung der Kosten und notwendigen Auslagen des früheren Strafverfahrens sowie bezahlter Geldstrafen
  • Opferpension:
    • Wird zusätzlich gezahlt, wenn der Betroffene einen Freiheitsentzug von mindestens sechs Monaten erlitten hat und in seiner wirtschaftlichen Lage besonders beeinträchtigt ist (Bedürftigkeitsprüfung). Sie beträgt 250 Euro pro Monat.

Keine Leistung erhält, wer gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit verstoßen oder in schwerwiegendem Maße seine Stellung zum eigenen Vorteil oder zum Nachteil anderer missbraucht hat.

Seit Inkrafttreten des Gesetzes im August 2007 wurden rund 6.172 Anträge auf SED-Opferrente bewilligt. Aktuell laufen pro Monat 5.329 Verfahren zur Rentenauszahlung.

Die Bearbeitung der Anträge, deren Prüfung und die Auszahlung der SED-Opferrente bzw. Opferpension erfolgt im Referat „Rehabilitierung von SED-Unrecht“ des Thüringer Landesverwaltungsamtes.

Die Aufgaben wurden mit der Auflösung des Landesamtes für Soziales und Familie zum 1. Mai 2008 in die Zuständigkeit des Landesverwaltungsamtes überführt. Im Referat werden darüber hinaus auch noch die Bereiche der beruflichen und der verwaltungsrechtlichen Rehabilitierung bearbeitet.