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Südwest-Kuppelleitung 380 kV – Verbindung Halle – Schweinfurt – so lautet die genaue Bezeichnung für den Bau einer „Strom-Autobahn“, die Elektrizität vom Norden in den Süden der Bundesrepublik transportieren soll und in drei Abschnitten durch Thüringen verläuft.
Bevor ein solches Vorhaben realisiert werden kann, sind umfangreiche Verfahren unter Beteiligung der Öffentlichkeit vorgeschrieben: das Raumordnungsverfahren und das Planfeststellungsverfahren.
1. Abschnitt von der Landesgrenze Sachsen-Anhalt nach Vieselbach
Das Raumordnungsverfahren wurde 2005 abgeschlossen.
Per Planfeststellungsbeschluss wurde Baurecht im Jahr 2007 erteilt. Seit 2008 ist dieser Abschnitt in Betrieb.
2. Abschnitt von Vieselbach nach Altenfeld
Das Raumordnungsverfahren wurde 2007 abgeschlossen.
Per Planfeststellungsbeschluss datiert vom 31. Januar 2012 Der Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz gegen diesen Beschluss wurde vom Bundesverwaltungsgericht in Leipzig im Mai 2012 abgelehnt.
3. Abschnitt von Altenfeld nach Redwitz
Das Raumordnungsverfahren wurde im März 2011 abgeschlossen.
Das Planfeststellungsverfahren hat noch nicht begonnen.
Das
Referat Raumordnungsfragen, Infrastruktur, Wirtschaft, Umwelt führt Raumordnungsverfahren durch.
Das
Referat Planfeststellungsverfahren für Verkehrsbaumaßnahmen ist für Planfeststellungsverfahren für Infrastrukturmaßnahmen zuständig.