Freistaat Thüringen Thüringer Landesverwaltungsamt

Inhalt

Infrastrukturförderung und Altlastensanierung

Zementwerk Jena Das ehemalige Zementwerk (Quelle: Kommunale Immobilien Jena)

Bevor sich neue Unternehmen im künftigen Technologiepark „Jena 21“ ansiedeln können, sind Sanierungs- und Erschließungsarbeiten notwendig, für die das Landesverwaltungsamt die Weichen stellte.

Seit die Produktion im ehemaligen Zementwerk im Jahr 1994 eingestellt wurde, liegen große Teile des Geländes brach. Die Stadt Jena nutzt die günstige Lage des Areals an der Rudolstädter Straße und die Anbindung an die A4, um den Altstandort zu revitalisieren. Mehr als 12 Millionen Euro sollen in das Vorhaben fließen. Der städtische Eigenbetrieb „Kommunale Immobilien Jena“ stellt rund 4,6 Millionen Euro bereit. Das Referat Infrastrukturförderung im Landesverwaltungsamt bewilligte Fördermittel des Bundes und des Landes in Höhe von 7,3 Millionen Euro aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW).

Voraussetzung für die geplante verkehrs- und leitungstechnische Erschließung, zu der auch die Versorgung mit Wasser, Fernwärme, Strom sowie die Abwasserentsorgung gehören, sind Abrissarbeiten, das Freimachen von Flächen, die weitestgehend versiegelt sind sowie die Entsorgung von Altlasten. Inzwischen sind die Abbrucharbeiten beendet und weitere Leistungen ausgeschrieben oder vergeben. Natürlich spielt auch der Artenschutz eine Rolle. Im Zuge der Ausgleichsmaßnahmen wird eine geschützte Krötenart umgesiedelt.

Einer speziellen Ausführungsplanung bedarf es, wenn es um Bodenschutz und Altlasten geht. Im künftigen Technologiepark sind die Flächen der ehemaligen Tankstelle und des Formöllagers des ehemaligen Betonwerkes zu sanieren. Zuständig für die Prüfung und Genehmigung der Ausführungsplanung ist das Referat Umweltüberwachung. Gleichzeitig hat es die Sanierungsarbeiten zu überwachen, da die Stadt Jena als Grundstückseigentümerin auch Sanierungsverantwortliche ist und der Altstandort durch ihren Eigenbetrieb entwickelt und vermarktet wird.


Das Referat Infrastrukturförderung bewilligt Zuwendungen für Maßnahmen des Ausbaus der wirtschaftsnahen Infrastruktur aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) sowie des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und für überbetriebliche Ausbildungsstätten aus Mitteln des Landes sowie des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE).

Das Referat Umweltüberwachung ist zuständig für Überwachungs- und Vollzugsaufgaben, z.B. für Deponien, ausgewählte Industrieanlagen sowie Müllverbrennungsanlagen, für Vollzugsaufgaben nach dem Thüringer Bodenschutzgesetz und dem Gesetz zum Schutz vor schädlichen Bodenveränderungen und zur Sanierung von Altlasten.

Jena 21
Modell des künftigen Technologieparks (Quelle: grafiker.org)