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Das Referat ist für die Durchführung von Planfeststellungsverfahren für Infrastrukturmaßnahmen im Freistaat Thüringen zuständig.
Planfeststellungsverfahren sind förmliche Verfahren zur Genehmigung von Vorhaben und zur umfassenden verbindlichen Regelung der durch sie betroffenen Rechtsverhältnisse durch Verwaltungsakt unter Einbeziehung anderer sonst erforderlicher Genehmigungen und Erlaubnisse.
Darüber hinaus fallen die Genehmigungen von Luftfahrthindernissen und Stellungnahmen für die Belange des zivilen Luftverkehrs in den Zuständigkeitsbereich des Referats.
Rechtsgrundlagen: ⇒ ThürVwVfG, FernStrG, ThürStrG, AEG, EnWG, PBefG, LuftVG
Aufgabenbereiche Planfeststellung:
Das Referat bereitet das Anhörungsverfahren und den Erörterungstermin vor und führt diese durch. Das Verfahren endet mit einem Planfeststellungsbeschluss, in dem alle öffentlich-rechtlichen und privaten Belange gegeneinander abgewogen werden und die Zulässigkeit des Vorhabens festgestellt wird.
Hier zwei Beispiele aus dem Jahr 2010:
| Verfahren | Baustrecken- länge | Planfeststellungs- beschluss | Gesamtkosten der Baumaßnahme |
| Stadtbahn Gera Strecke Langenberg, TA 5, Thüringer Straße bis Langenberg | 2,7 Kilometer | 30. September 2010 | ca. 19,1 Mio Euro |
| Neubau der Bundesstraße B 90n zwischen der A 71 (AS bei Stadtilm) und Nahwinden (L1048) | 13,84 Kilometer | 15. Februar 2010 | ca. 38,18 Mio Euro |
Aufgabenbereich Luftverkehr: