Inhalt
Weiterbildung
- Zuständige Stelle zur staatlichen Anerkennung als Weiterbildungsstätte.
- Zuständige Stelle zur Abnahme der Prüfungen
Ansprechpartner:
Frau Hausmann (Sachbearbeitung)
Tel.: 0361 3773 7024
Gesetzliche Grundlagen:
- Thüringer Gesetz über die Weiterbildung in den Fachberufen des Gesundheits- und Sozialwesens vom 11. Februar 2003 (GVBl. 2003, S. 104)
- Thüringer Verordnung zur Durchführung der Weiterbildungen in den Pflegefachberufen (Thüringer Pflegefachberufe-Weiterbildungsverordnung) vom 24. Januar 2010 (GVBl. 2010, S. 41)
Formulare:
- Antragsformular zur Beantragung der Anerkennung als Weiterbildungsstätte
- Das Antragsformular zur Beantragung der Erlaubnis zur Führung einer Weiterbildungsbezeichnung erhalten Sie bei Ihrer Weiterbildungsstätte.