Freistaat Thüringen Thüringer Landesverwaltungsamt

Inhalt

Weiterbildung

Zuständigkeiten:
 
  • Zuständige Stelle zur staatlichen Anerkennung als Weiterbildungsstätte.
  • Zuständige Stelle zur Abnahme der Prüfungen
 
Ansprechpartner:
 
 
 
Frau Hausmann (Sachbearbeitung)
Tel.: 0361 3773 7024
 
Gesetzliche Grundlagen:
 
  • Thüringer Gesetz über die Weiterbildung in den Fachberufen des Gesundheits- und Sozialwesens vom 11. Februar 2003 (GVBl. 2003, S. 104)
  • Thüringer Verordnung zur Durchführung der Weiterbildungen in den Pflegefachberufen (Thüringer Pflegefachberufe-Weiterbildungsverordnung) vom 24. Januar 2010 (GVBl. 2010, S. 41)
 
Formulare:
 
  • Antragsformular zur Beantragung der Anerkennung als Weiterbildungsstätte
  • Das Antragsformular zur Beantragung der Erlaubnis zur Führung einer Weiterbildungsbezeichnung erhalten Sie bei Ihrer Weiterbildungsstätte.