Inhalt
Medizin
Zuständigkeiten:
- Bearbeiten von Anträgen auf Zulassung zum Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung
Prüfung der ordnungsgemäßen Ableistung des Krankenpflegedienstes
Prüfung des Erste-Hilfe-Nachweises - Bearbeitung von Anträgen auf Zulassung zum Zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung
Prüfung der ordnungsgemäßen Ableistung der Famulaturen
Bearbeitung von Anträgen auf Anerkennung des Praktischen Jahres - Anrechnung / Anerkennung von Studienleistungen / -zeiten aus anderen Studiengängen
"...Zuständig für die Entscheidung ist die zuständige Stelle des Landes, in dem der Antragsteller für das Studium der Medizin eingeschrieben oder zugelassen ist. Bei Studierenden, die eine Einschreibung oder Zulassung für das Medizinstudium bei einer Universität im Inland noch nicht erlangt haben, ist die zuständige Stelle des Landes zuständig, in dem der Antragsteller geboren ist. Ergibt sich hiernach keine Zuständigkeit, so ist die zuständige Stelle des Landes Nordrhein-Westfalen zuständig." (§ 12 Abs. 4 Satz 2 Approbationsordnung für Ärzte)
Ansprechpartner:
Erster Abschnitt der Ärztlichen Prüfung
(einschließlich Krankenpflegedienst und Erste-Hilfe-Nachweis)
Frau Ranft
Tel. 0361 3773-7282
Zweiter Abschnitt der Ärztlichen Prüfung (einschließlich Famulaturen und Praktisches Jahr)
Frau Langer / Frau Ranft
Tel.: 0361 3773-7282 und 0361 3773-7283
Anrechnung von Studienleistungen/-zeiten aus anderen Studiengängen
Frau Langer
Tel.: 0361 3773-7283
Gesetzliche Grundlagen:
- Approbationsordnung für Ärzte (ÄAppO)
- Bundesärzteordnung (BÄO)
Formulare:
Nachfolgend aufgeführte Formulare werden in drei verschiedenen Dateitypen angezeigt:
- pdf Druck ⇒ nur ausdruckbar
- pdf Felder (ausfüllbar) ⇒ am PC ausfüllen und ausdrucken
- Java XML ⇒ am PC ausfüllen, ausdrucken und ggf. weiterbearbeiten