Freistaat Thüringen Thüringer Landesverwaltungsamt

Inhalt

Pharmazeutisch-technische Assistenz

Zuständigkeiten, insbesondere:

  • Durchführung der staatlichen Prüfung Erster und Zweiter Abschnitt
    Zulassung zur Prüfung
    Zulassung zur Wiederholungsprüfung
    Genehmigung / Ablehnung des Antrages auf Genehmigung des Rücktritts von der Prüfung
  • Erteilung der Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung
  • Bewertung ausländischer Berufsausbildung / Berufsanerkennung
  • EU-Bescheinigung
  • Zweitschrift nach Verlust

Ansprechpartner:

 

Frau Heise (Referentin)
Tel.:  0361 3773-7310

Frau Marthe (Sachbearbeitung)
Tel.: 0361 3773-7311

Gesetzliche Grundlagen:

 
  • Gesetz über den Beruf des pharmazeutisch-technischen Assistenten
  • Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für pharmazeutisch-technische Assistentinnen und pharmazeutisch-technische Assistenten (PTA-APrV) 

Formulare:

Nachfolgend aufgeführte Formulare werden in drei verschiedenen Dateitypen angezeigt:

  • pdf Druck ⇒ nur ausdruckbar
  • pdf Felder (ausfüllbar) ⇒ am PC ausfüllen und ausdrucken
  • Java XML ⇒ am PC ausfüllen, ausdrucken und ggf. weiterbearbeiten

pdf Druck pdf Felder Java XML
      Antrag auf Zulassung zum Ersten Abschnitt der staatlichen Prüfung
      Antrag auf Zulassung zum Zweiten Abschnitt der staatlichen Prüfung
 Antrag auf Zulassung zur Wiederholungsprüfung   Antrag auf Zulassung zur Wiederholungsprüfung   Antrag auf Zulassung zur Wiederholungsprüfung
  Antrag auf Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung   Antrag auf Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung   Antrag auf Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung
  Ärztliche Bescheinigung   Ärztliche Bescheinigung   Ärztliche Bescheinigung
    Merkblatt zum Antrag auf Berufserlaubnis   Merkblatt zum Antrag auf Berufserlaubnis 
 Antrag auf Berufsanerkennung  Antrag auf Berufsanerkennung  Antrag auf Berufsanerkennung
 Lebenslauf zum Antrag auf Berufsanerkennung  Lebenslauf zum Antrag auf Berufsanerkennung  Lebenslauf zum Antrag auf Berufsanerkennung
     Antrag auf Genehmigung des Rücktritts