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Akademische Heilberufe / Approbationserteilung
Aktuelle Informationen zu Approbationen und Berufserlaubnissen für ausländische Ärzte
Merkblatt zum Nachweis der erforderlichen Sprachkenntnisse bei Anträgen auf Erteilung einer Approbation/Berufserlaubnis als Arzt/Zahnarzt/Apotheker
Hiermit möchten wir Sie zu der seit dem 01. April 2012 geltenden neuen Rechtslage informieren:
- Alle bisher erteilten Berufserlaubnisse bleiben gültig!
- Neue Berufserlaubnisse (Erstanträge) werden grundsätzlich nur noch für maximal 2 Jahre erteilt.
- Wer länger als 2 Jahre in Deutschland als Arzt arbeiten möchte, muss die Approbation beantragen.
- Die Approbation kann jetzt jeder Arzt mit abgeschlossener Ausbildung beantragen, unabhängig von seiner Nationalität und unabhängig vom Ort des Studienabschlusses.
- Soweit die medizinische Ausbildung nicht in Deutschland oder in einem EU-Mitgliedsstaat erfolgt ist, ist für die Approbationserteilung in der Regel eine Kenntnisprüfung erforderlich. Die Ladung zur Kenntnisprüfung erfolgt im Rahmen des Approbationsverfahrens.
- Die Kenntnisprüfung orientiert sich am Inhalt des medizinischen Staatsexamens. Die näheren Bestimmungen hierzu werden derzeit überarbeitet. Deshalb können wir Ihnen im Moment keine detaillierte Auskunft zum Inhalt dieser Prüfung geben. Erste Termine werden voraussichtlich ab August/September 2012 stattfinden.
- Für Approbationsanträge von Ärzten, die bereits eine Berufserlaubnis erhalten haben, genügt zunächst einmal der Antrag auf Erteilung der Approbation (Vordruck steht als abrufbare Datei zur Verfügung). Sie erhalten eine Eingangsbestätigung mit Registriernummer. Die weiteren Unterlagen werden von uns bei Bedarf nachgefordert. Soweit die Approbationsvoraussetzungen (noch) nicht vorliegen, wird der Antrag bei Bedarf automatisch als Antrag auf Verlängerung der Berufserlaubnis behandelt.
Übergangsregelung für Inhaber einer vor dem 01. April 2012 verlängerten Berufserlaubnis:
Wer eine vor dem 01. April 2012 ausgestellte und bereits mindestens einmal verlängerte Berufserlaubnis besitzt, kann eine weitere Verlängerung (bis maximal 31.März 2014) nur erhalten, wenn er bis spätestens 01. Juli 2012 einen Antrag auf Erteilung der Approbation stellt.
Weitere Auskünfte und Rückfragen möglichst per E-Mail an lpa{at}tlvwa.thueringen{punkt}de.
