Freistaat Thüringen Thüringer Landesverwaltungsamt

Inhalt

Berufe des Gesundheitswesens, Landesprüfungsamt für akademische Heilberufe

Das Referat überwacht die Ausbildung und die Prüfungen in den  Berufen des Gesundheitswesens in folgenden Fachrichtungen:

  • Altenpflege
  • Altenpflegehilfe
  • Diätassistenz
  • Ergotherapie
  • Gesundheits- und Kinderkrankenpflege
  • Gesundheits- und Krankenpflege
  • Gesundheits- und Krankenpflegehilfe
  • Geburtshilfe
  • Logopädie
  • Massage/medizinisches Badewesen
  • Medizinisch-technische Assistenz für Funktionsdiagnostik
  • Medizinisch-technische Laboratoriumsassistenz
  • Medizinisch-technische Radiologieassistenz
  • Orthoptik
  • Pharmazeutisch-technische Assistenz
  • Physiotherapie
  • Podologie
  • Rettungsassistenz
Nach bestandener staatlicher Prüfung erteilt es die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung. Es ermächtigt Kliniken und andere medizinische Praxiseinrichtungen zur Ausbildung von Schülern/ Schülerinnen.
 
Landesprüfungsamt für akademische Heilberufe (LPA):
 
  • Das LPA  ist zuständig für die Durchführung der Staatsprüfungen in den Studiengängen Medizin und Pharmazie an der Friedrich-Schiller-Universität Jena.
  • Es rechnet Zeiten eines im Inland betriebenen verwandten Studiums/Zeiten eines im Ausland betriebenen Medizin-/Pharmaziestudiums oder eines verwandten Studiums auf das Studium der Medizin/Pharmazie an, soweit Gleichwertigkeit gegeben ist.
  • Es führt die Staatsprüfungen zur/zum Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeu­tin/en sowie zur/zum Psychologischen Psychotherapeutin/ten durch.
  • In der Fachrichtung Zahnmedizin an der Friedrich-Schiller-Universität Jena ist es im Wesentlichen zuständig für die Berufung der Prüfungsausschussmitglieder, für die Bewilligung von Ausnahmen nach der Approbationsordnung für Zahnärzte sowie für die Anrechnung von Studienleistungen aus einem verwandten Studium auf das Studium der Zahnmedizin. Es ist auch zuständige Widerspruchsbehörde in dem Fall, dass ein Ergebnis der staatlichen Prüfung angefochten wird. 
  • Für Studieninteressenten der Fachrichtung Zahnmedizin aus dem Ausland (mit Wohnsitz im Ausland) stellt es die Anrechnung von Studienleistungen in Aussicht.
  • Überdies ist es zuständig für die Erteilung von Approbationen und Berufserlaubnissen für Apotheker, Ärzte, Zahnärzte, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten, Psychologische Psychotherapeuten - auch nach Ausbildung im Ausland. Es ist ferner zuständig  für die Anordnung des Ruhens der Approbation sowie für die Rücknahme und den Widerruf der Approbation/ Berufserlaubnis.
 
Zuständige Stelle nach Berufsbildungsgesetz:
 
  • In der Fachrichtung „Geprüfte Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung in Werkstätten für behinderte Menschen“ (gFAB) nimmt das Referat als zuständige Stelle die Prüfungen ab und stellt die Prüfungszeugnisse aus.
Weiterbildung:
 
  • In den Berufen des Gesundheits- und Sozialwesens erteilt das Referat geeigneten Stellen die Anerkennung als Weiterbildungsstätten. Es nimmt die Prüfungen nach Absolvieren der Weiterbildungen ab und stellt die Weiterbildungszeugnisse aus.
Zugleich ist das Referat auch für sein Sachgebiet zuständige Widerspruchsbehörde.