Die Aufgaben des Referates bestehen in der Feststellung des Anspruchs auf Rentenleistungen im Rahmen des Bundesversorgungsgesetzes und des Sozialen Entschädigungsrechts sowie deren Auszahlung.
Rentenleistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz:
- für gesundheitliche Schädigungen infolge des Krieges an Kriegsopfer und deren Hinterbliebene
Rentenleistungen nach dem Sozialen Entschädigungsrecht:
- Leistungen an Personen, die infolge von Gewalttaten gesundheitliche Schädigungen erlitten haben (Opfer von Gewalttaten)
- Versorgung für ehemalige Soldaten der Bundeswehr für bleibende Wehrdienstbeschädigungen
- Versorgung für ehemalige Zivildienstleistende für bleibende Gesundheitsstörungen
- Entschädigung von Opfern rechtsstaatswidriger Strafverfolgungsmaßnahmen der ehemaligen DDR, die während einer zu Unrecht erfolgten Inhaftierung eine gesundheitliche Schädigung erlitten haben
- Entschädigung von Opfern rechtsstaatswidriger Verwaltungsentscheidungen der ehemaligen DDR, die infolge einer solchen Maßnahme eine gesundheitliche Schädigung erlitten haben
- Leistungen an Personen, die aus politischen Gründen in der SBZ/DDR in Gewahrsam genommen wurden
- Versorgung bei Schäden durch eine öffentlich empfohlene Schutzimpfung
Hinweis: In den vorgenannten Gesetzen ist auch eine Leistungsgewährung an Hinterbliebene möglich.
- Hilfe für durch Anti-D-Immunprophylaxe mit dem Hepatitis-C-Virus infizierte Personen
- Unterstützung der Bürger der ehemaligen DDR bei Gesundheitsschäden infolge medizinischer Maßnahmen
Die Beschädigtenrente bestimmt sich nach Art und Schwere der gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgen der Schädigung und setzt sich zusammen aus der Grundrente und ggf. weiteren Leistungen, wie Ausgleichsrente, Berufsschadensausgleich, Schwerstbeschädigtenzulage, Pflegezulage, Kleiderverschleißpauschale etc.
Die Witwen-, Eltern- bzw. Waisenrente soll einen Ausgleich des durch den Tod des Beschädigten eingetretenen wirtschaftlichen Schadens schaffen.
Bundesversorgungsgesetz:
Versorgungsberechtigte: 5.347 Beschädigte und Hinterbliebene
Rentenleistungen: rund 22.000.000 Euro
Opferentschädigungsgesetz:
Versorgungsberechtigte: 326
Rentenleistungen: rund 22.013.000 Euro
Opfer von SED-Unrecht :
Versorgungsberechtigte: 222
Rentenleistungen: rund 1.340.000 Euro
Insgesamt wurden im Haushaltsjahr 2012 im Bundesversorgungsgesetz und nach dem Sozialen Entschädigungsrecht Rentenleistungen in Höhe von rund 29.700.000 Euro gezahlt, wobei davon auf das Land Thüringen rund 5.383.000 Euro entfielen.