Freistaat Thüringen Thüringer Landesverwaltungsamt

Inhalt

Rehabilitation

Die Aufgaben des Referates bestehen in der Durchführung der Heil- und Krankenbehandlung einschließlich orthopädischer Versorgung im sozialen Entschädigungsrecht, der Durchführung der Kriegsopferfürsorge und der Erarbeitung versorgungsmedizinischer Stellungnahmen.
 
Aufgaben der Heil- und Krankenbehandlung:
Heilbehandlung der in Folge einer Schädigung aufgetretenen Gesundheitsstörungen in folgendem Umfang
  • ambulante ärztliche und zahnärztliche Behandlung
  • Versorgung mit Arznei- und Verbandmitteln
  • Versorgung mit Heilmitteln einschließlich Krankengymnastik, Bewegungstherapie, Sprachtherapie sowie mit Brillengläsern und Kontaktlinsen
  • Versorgung mit Zahnersatz
  • Behandlung in einem Krankenhaus
  • Behandlung in einer Rehabilitationseinrichtung
  • Häusliche Krankenpflege
  • Versorgung mit Hilfsmitteln
  • Belastungserprobung und Arbeitstherapie
  • nichtärztliche sozialpädiatrische Leistungen
  • Psychotherapie als ärztliche und psychotherapeutische Behandlung und Soziotherapie
  • Stationäre Behandlungen in einer Kureinrichtung (Badekur) 
Krankenbehandlung wird unter bestimmten Voraussetzungen auch
  • dem Schwerbeschädigten für den Ehegatten oder Lebenspartner und für die Kinder sowie Angehörigen, die mit ihm in häuslicher Gemeinschaft leben und überwiegend von ihm unterhalten werden,
  • Empfängern einer Pflegezulage für Personen, die seine unentgeltliche Wartung und Pflege nicht nur vorübergehend übernommen haben,
  • den Witwen und hinterbliebenen Lebenspartnern, Waisen und versorgungsberechtigten Eltern gewährt.
 
Aufgaben der Orthopädischen Versorgungsstelle Thüringen:  
 
Versorgung mit Körperersatzstücken, orthopädischen und anderen Hilfsmitteln, Blindenführhunden und mit dem Zubehör der Hilfsmittel, die Instandsetzung und den Ersatz der Hilfsmittel und des Zubehörs sowie die Ausbildung im Gebrauch von Hilfsmitteln auf Grund fachärztlicher Verordnung.
 
Aufgaben der Kriegsopferfürsorge:
 
Erbringung von besonderen Hilfen im Einzelfall im Rahmen des Sozialen Entschädigungsrechts zur Erhaltung, zur Besserung und zur Wiederherstellung der Gesundheit und Leistungsfähigkeit und angemessenen wirtschaftlichen Versorgung, in folgendem Umfang
  • Persönliche Hilfen, insbesondere Beratung
  • Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben und ergänzende Leistungen
  • Krankenhilfe
  • Hilfe zur Pflege
  • Hilfe zur Weiterführung des Haushalts
  • Altenhilfe
  • Erziehungsbeihilfe
  • ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt
  • Erholungshilfe
  • Wohnungshilfe
  • Hilfen in besonderen Lebenslagen
Im Jahr 2012 wurden Leistungen der Kriegsopferfürsorge in Höhe von 4.060.556 Euro erbracht. Für durchschnittlich 883 Fälle im Monat wurden laufende Leistungen ausgezahlt. 1.122 Antragsteller bekamen eine einmalige Leistung.
Aufgaben des versorgungsärztlichen Dienstes:  
  • Durchführung versorgungsmedizinischer Begutachtungen, zu denen seitens der Antragsteller/Versorgungsberechtigten Mitwirkungspflicht besteht
  • Erarbeitung versorgungsmedizinischer Stellungnahmen
    Organisation außengutachterlicher Tätigkeit einschließlich Vergütung nach dem Justiz-   Vergütungs- und Entschädigungsrecht, auch im Widerspruchsverfahren nach dem Schwerbehindertenrecht