Inhalt
Finanzielle Förderung
Nachfolgend erhalten Sie einen Überblick über die Leistungen des Integrationsamtes nach dem Sozialgesetzbuch - Neuntes Buch - (SGB IX) i. V. m. Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung (SchwbAV):
Leistungen an schwerbehinderte Menschen § 102 Abs. 3 Nr. 1 SGB IX
- für technische Arbeitshilfen (§ 19 SchwbAV)
- zum Erreichen des Arbeitsplatzes (§ 20 SchwbAV)
- zur Gründung und Erhaltung einer selbstständigen beruflichen Existenz (§ 21 SchwbAV)zur Beschaffung, Ausstattung und Erhaltung einer behinderungsgerechten Wohnung (§ 22 SchwbAV)
- zur Teilnahme an Maßnahmen zur Erhaltung und Erweiterung beruflicher Kenntnisse und Fähigkeiten (§ 24 SchwbAV)
- in besonderen Lebenslagen (§ 25 SchwbAV)
Leistungen an Arbeitgeber § 102 Abs. 3 Nr. 2 SGB IX
- Leistungen zur Schaffung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen für schwerbehinderte Menschen (§ 15 SchwbAV)
- zur behinderungsgerechten Einrichtung von Arbeitsplätzen für schwerbehinderte Menschen (§ 26 SchwbAV)
- für außergewöhnliche Belastungen, die mit der Beschäftigung schwerbehinderter Menschen verbunden sein können (§ 27 SchwbAV)
- Arbeitsmarktprogramme für schwerbehinderte Menschen (§ 16 SchwbAV)
Leistungen an freie gemeinnützige Einrichtungen und Organisationen sowie an Integrationsprojekte § 102 Abs. 3 Nr. 3 SGB IX
- zur notwendigen psychosozialen Betreuung schwerbehinderter Menschen (§ 28 SchwbAV) sowie an Träger von Integrationsprojekten (§ 28 a SchwbAV)
§ 102 Abs. 4 SGB IX
- Arbeitsassistenz (§ 17 Abs. 1a SchwbAV)
Leistungen zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben § 77 Abs. 5, 1. Halbsatz SGB IX
- Leistungen für Einrichtungen (§ 30 SchwbAV)