Freistaat Thüringen Thüringer Landesverwaltungsamt

Inhalt

Finanzielle Förderung

Nachfolgend erhalten Sie einen Überblick über die Leistungen des Integrationsamtes nach dem Sozialgesetzbuch - Neuntes Buch - (SGB IX) i. V. m. Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung (SchwbAV): 

Leistungen an schwerbehinderte Menschen § 102 Abs. 3 Nr. 1 SGB IX 

  • für technische Arbeitshilfen (§ 19 SchwbAV)
  • zum Erreichen des Arbeitsplatzes (§ 20 SchwbAV)
  • zur Gründung und Erhaltung einer selbstständigen beruflichen Existenz (§ 21 SchwbAV)zur Beschaffung, Ausstattung und Erhaltung einer behinderungsgerechten Wohnung (§ 22 SchwbAV)
  • zur Teilnahme an Maßnahmen zur Erhaltung und Erweiterung beruflicher Kenntnisse und Fähigkeiten (§ 24 SchwbAV)
  • in besonderen Lebenslagen (§ 25 SchwbAV) 

Leistungen an Arbeitgeber § 102 Abs. 3 Nr. 2 SGB IX 

  • Leistungen zur Schaffung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen für schwerbehinderte Menschen (§ 15 SchwbAV)
  • zur behinderungsgerechten Einrichtung von Arbeitsplätzen für schwerbehinderte Menschen (§ 26 SchwbAV)
  • für außergewöhnliche Belastungen, die mit der Beschäftigung schwerbehinderter Menschen verbunden sein können (§ 27 SchwbAV)
  • Arbeitsmarktprogramme für schwerbehinderte Menschen (§ 16 SchwbAV)

Leistungen an freie gemeinnützige Einrichtungen und Organisationen sowie an Integrationsprojekte § 102 Abs. 3 Nr. 3 SGB IX 

  • zur notwendigen psychosozialen Betreuung schwerbehinderter Menschen (§ 28 SchwbAV) sowie an Träger von Integrationsprojekten (§ 28 a SchwbAV)

§ 102 Abs. 4 SGB IX 

  • Arbeitsassistenz (§ 17 Abs. 1a SchwbAV)

Leistungen zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben § 77 Abs. 5, 1. Halbsatz SGB IX 

  • Leistungen für Einrichtungen (§ 30 SchwbAV)