Freistaat Thüringen Thüringer Landesverwaltungsamt

Inhalt

Begleitende Hilfe

Das Integrationsamt versteht sich als Partner von behinderten Menschen und von Arbeitgebern.

Die wichtigste Aufgabe des Integrationsamtes besteht darin, dauerhafte Beschäftigungsverhältnisse schwerbehinderter Menschen zu ermöglichen, zu erleichtern und zu sichern.

Dazu bedient es sich verschiedener Formen der begleitenden Hilfe: 

  • persönliche Hilfen, bei denen es sich im Wesentlichen um Beratung, Unterstützung und Betreuung handelt. Neben dem Integrationsamt steht in Thüringen dafür ein flächendeckendes Netz von Integrationsfachdiensten (IFD) zur Verfügung.
     
  • finanzielle Hilfen an Arbeitgeber, wie Leistungen zur Schaffung und behinderungsgerechten Einrichtung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen für schwerbehinderte Menschen, Leistungen bei außergewöhnlichen Belastungen, die mit der Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen verbunden sein können.
     
  • finanzielle Hilfen an schwerbehinderte Menschen, wie z. B. technische Arbeitshilfen, behinderungsbedingt notwendige Fortbildung und Hilfen in besonderen behinderungsbedingten Lebenslagen

Anträge auf Leistungen der begleitende Hilfe sind bei der  zuständigen Stelle des Integrationsamtes zu stellen.