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Aktuelles

Erhöhung der Ausgleichsabgabe

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat am 05.12.2011 die Staffelbeträge der Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabe (§ 77 Absatz 3 SGB IX) ab dem Erhebungsjahr 2012 (Anzeigeerstattung bis 31. März 2013) wie folgt erhöht:

derzeit gültiger Staffelbetrag          Staffelbetrag ab 01.01.2012
105 €                                              115 €
180 €                                              200 €
260 €                                              290 €
 
Wichtig: Für die bis Ende März 2012 zu erstattende Anzeige für das Erhebungsjahr 2011 sind noch die derzeitigen Staffelbeträge gültig. Die Erhöhung der Staffelbeträge ab 2012 wird erst 2013 wirksam!
 
 
 
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Landespreis für vorbildliches Engagement für Menschen mit Behinderung

Das Neunte Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) – Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen - enthält seit 2004 Vorschriften zur Prävention bei Schwierigkeiten im Beschäftigungsverhältnis, die für alle Arbeits- und sonstigen Beschäftigungsverhältnisse bei privaten und öffentlichen Arbeitgebern gelten. § 84 Abs. 2 verpflichtet die Arbeitgeber zu einem betrieblichen Eingliederungsmanagement, sobald ein Arbeitnehmer innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig ist. Sinn und Zweck der Regelung ist vor allem, die bestehende Arbeitsunfähigkeit schnellstmöglich zu überwinden, den Arbeitsplatz zu erhalten und erneuten Fehlzeiten vorzubeugen. Die Vorteile kommen sowohl dem Arbeitgeber wie auch dem Arbeitnehmer und den sozialen Sicherungssystemen zugute.

Durch das Thüringer Ministerium für Soziales und Familie werden in diesem Jahr erstmals Betriebe und Dienststellen ausgezeichnet, die ein herausragendes betriebliches Eingliederungsmanagement mit spezifischen betrieblichen Ideen eingeführt haben.
Voraussetzung für die Auszeichnung sind außerdem die Erfüllung der Beschäftigungspflicht durch die Bewerber, soweit sie beschäftigungspflichtig sind, und der Abschluss einer Vereinbarung, die die besonderen Belange von Menschen mit Behinderung berücksichtigt (Integrationsvereinbarung).
 
Mit der Durchführung des Auswahlverfahrens wurde das Integrationsamt Thüringen beauftragt.
 
Die Auszeichnung wird auf Antrag gewährt und ist mit einer Prämie von 10.000,00 EUR aus Mitteln der Ausgleichsabgabe verbunden. Einzelheiten zum Auszeichnungsverfahren und –kriterien sind dem Merkblatt BEM zu entnehmen.
 
 
 
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Programm zur besonderen Förderung der Eingliederung langzeitarbeitsloser schwerbehinderter Menschen aus Mitteln der Ausgleichsabgabe (PFELS) ist ausgelaufen

Am 15. Mai 2009 begann das durch das Integrationsamt durchgeführte Sonderprogramm PFELS. Arbeitgeber konnten danach eine Integrationspauschale von bis zu 8.000,00 € jährlich erhalten. Die Pauschale diente der Abgeltung besonderer Aufwendungen, Belastungen und Risiken, die mit der Neueinstellung von schwerbehinderten Menschen mit besonderem Förderbedarf verbunden sind.

Nach Ablauf von zwei Jahren endete das Programm am 14. Mai 2011.
 
Durch das Programm konnten mit Unterstützung der Integrationsfachdienste und der Agenturen für Arbeit über 700 besonders betroffene schwerbehinderte Menschen für mindestens ein bis drei Jahre auf den ersten Arbeitsmarkt vermittelt werden. Hierfür wurden aus Mitteln aus der Ausgleichsabgabe insgesamt ca. 11,5 Mio € gebunden.
 
Auch nach dem Auslaufen des Sonderprogramms PFELS gibt es weiterhin zahlreiche Möglichkeiten des Integrationsamtes zur Förderung der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben. So können Arbeitgeber beispielsweise Zuschüsse zu den Kosten eines neuen Ausbildungs- oder Arbeitsplatzes oder zur Abgeltung sonstiger außergewöhnlicher Belastungen erhalten. Auch für Arbeitnehmer kommen verschiedene  Leistungen in Betracht. Informationen dazu erhalten Sie unter den Links: Begleitende Hilfe oder Finanzielle Förderung und auf telefonische Anfrage von den Integrationsämtern Suhl, Weimar und Gera. 
 

Download-Icon Programm Pfels 2009
Größe: 95826 Bytes

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Jahresbericht 2010 des Integrationsamtes Thüringen

Download-Icon Bericht 2010
Größe: 798819 Bytes

Ziel der Leistungserbringung des Integrationsamtes Thüringen war und ist es, die Teilhabe am Arbeitsleben für schwerbehinderte Menschen zu ermöglichen, zu unterstützen und zu sichern.
Der Jahresbericht gibt einen  Überblick über unsere vielfältigen Aktivitäten, die geleistete Arbeit, Zahlen, Fakten und Trends.
Wir hoffen, dass er Ihr Interesse findet.
 

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Schulungs- und Informationsveranstaltungen des Integrationsamtes

Mit dem Schulungsprogramm für das Jahr 2012 stellt Ihnen das Integrationsamt Thüringen sein vielfältiges Kursangebot zur beruflichen Integration schwerbehinderten Menschen und zu Themen des Schwerbehindertenrechts vor.

Schulungsveranstaltungen 2012

Teilnehmergebühren werden nicht erhoben. Die Sachkosten in Form von Schulungsmaterialien, Referentenhonoraren u. a. werden vom Integrationsamt getragen.
Der Arbeitgeber übernimmt gemäß § 96 Abs. 8 SGB IX die Reisekosten (Fahrt, Unterkunft, Verpflegung) der Schwerbehindertenvertretung.
Für Betriebs- und Personalräte gilt die entsprechende Regelung im BetrVG bzw. ThürPersVG.
Ihre Anmeldung können Sie auch per Mail senden.